Zusammenfassung
Seit 1967 können sich neben den Geld- und Kapitalmarktrenditen auch die Konditionen für die Aktiv- und Passivprodukte der Kreditinstitute frei von staatlichen Beschränkungen bilden. Die Aufhebung der staatlichen Reglementierung der Bankzinsen führte allerdings in der Folgezeit zu keinen wesentlichen Veränderungen der Zinstruktur, lediglich im Bereich der Termineinlagen kam es im Vergleich mit den übrigen Bankzinsen zu deutlich stärkeren relativen Zinssteigerungen.1 So blieben die Zinssätze für Termingelder von dem Zinsabschwung bis 1969 praktisch unberührt und erhöhten sich bei dem dann einsetzenden Zinsanstieg deutlich stärker als vor der Zinsfreigabe. Diese Sonderbewegung blieb jedoch aufgrund des vergleichsweise geringen Anteils der Termineinlagen an der Gesamtfinanzierung der Kreditinstitute2 ohne größere Effekte für das Zinsergebnis. So lag die Bruttozinsspanne aller Bankengruppen in dem Zeitraum von 1968 bis 1973, wie Tabelle 1 auf der folgenden Seite zu entnehmen ist, in einem relativ stabilen Bereich von 1,8 bis 1,9 %.
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© 1990 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Herzog, W. (1990). Einführung. In: Zinsänderungsrisiken in Kreditinstituten. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90585-7_1
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-90585-7_1
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-14126-0
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