Zusammenfassung
In der Literatur zu Unternehmenstührung und Unternehmensverfassung wird seit jeher die herausragende Bedeutung der Besetzung der obersten Führungspositionen in Unternehmen betont.2 Die Aufmerksamkeit, die solchen Personalentscheidungen in der öffentlichen Meinung gilt, kommt in der These zum Ausdruck, daß Personalentscheidungen immer auch Programmentscheidungen seien und Unternehmen nur so erfolgreich sein könnten, wie es ihre Führungskräfte zuließen.3 Die Praxis scheint dies zu bestätigen, wenn bei wirtschaftlichem Mißerfolg, als eine der ersten Maßnahmen zur Krisenbewältigung, die obersten Entscheidungsträger ausgetauscht werden.
„To find men capable of managing business efficiently and secure to them the positions of responsible control is perhaps the most important single problem of economic organization on the efficiency side.“
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Literatur
Knight (1964), S. 283.
Vgl. Barnard (1938), S. 224 oder Gutenberg (1979), S. 140, der die wichtigen Personalentscheidungen zu den sogenannten „echten Führungsentscheidungen“ rechnet. Namhafte Autoren der aktienrechtlichen Literatur scheinen sogar dazu zu neigen, die Personalhoheit des Aufsichtsrates (§ 84 AktG) höher einzuschätzen als dessen unternehmenspolitische Kompetenz (§111 Abs. 4 AktG); vgl. Lutter/Krieger (1993), S. 101f.
Vgl. ähnlich Schrader (1995), S. 3f., der dies auch auf die Medien zurückfuhrt, die aus journalistischen Gründen wirtschaftliche Erfolge und Mißerfolge in starkem Maße personalisieren. Ökonomische Umstände und die betroffenen Unternehmen werden in sehr verkürzter Perspektive auf das jeweilige Führungspersonal reduziert.
Topmanager steht im folgenden als Kurzform für beide Geschlechter.
Vgl. etwa Useem (1979) und (1984), Hartmann (1996).
Vgl. statt vieler Watson (1990), Sarges (1995).
Vgl. stellvertretend Bäumler (1995), Iacocca (1995).
Vgl. als Ausnahmen Thompson/Kirkham/Dixon (1985), Derr/Jones/Toomey (1988), Riekhof (1992).
Illetschko (1955), S. 81.
Vgl. etwa Henzler (1996), Hommelhof/Mattheus (1998).
Vgl. Brinkmann-Herz (1972), Wagner/Rinninsland (1988), Wagner (1994), Weck (1994).
Vgl. Köstler/Kittner/Zachert (1999), S. 236.
Vgl. Schmidt (1996), S. 257. Bislang findet sich in den Katalogen zustimmungspflichtiger Geschäfte nur sehr selten das Personalmanagement für Führungskräfte als Vorbehaltsgeschäft. Statt dessen werden die Entscheidungen über die Einstellung und Entlassung von Angestellten ab einer bestimmten Gehaltshöhe und die Erteilung von Prokura unter Zustimmungsvorbehalt gestellt, was zweifellos zu kurz greift; vgl. Gerum/Steinmann/Fees (1988), S. 77f.
Vgl. Gerum (1991), S. 721 für das Problem der Führungsorganisation von Aktiengesellschaften.
Vgl. Gutenberg (1979), S. 6f., für den die Besetzung von Topmanagement-Positionen zu den Entscheidungen zählt, die von der „Irrationalität“ des dispositiven Faktors geprägt sind.
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Schäfer, I. (2001). Problemstellung. In: Rekrutierung von Topmanagern. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-90379-2_1
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