Zusammenfassung
Die Vorschriften dieser Verordnung gelten für den Bau und Betrieb von
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1.
Versammlungsstätten mit Bühnen oder Szenenflächen und Versammlungsstätten für Filmvorführungen (Filmtheater), wenn die zugehörigen Versammlungsräume jeweils mehr als 100 Besucher fassen;
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2.
Versammlungsstätten mit nicht überdachten Szenenflächen, wenn die Versammlungsstätte mehr als 1000 Besucher faßt;
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3.
Versammlungsstätten mit nicht überdachten Sportflächen, wenn die Versammlungsstätte mehr als 5000 Besucher faßt, Sportstätten für Rasenspiele jedoch nur, wenn mehr als 15 Stehstufen oder Platzreihen angeordnet sind;
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4.
Versammlungsstätten mit Versammlungsräumen, die einzeln oder zusammen mehr als 200, bei Räumen, die ausschließlich zum Verzehr von Speisen und Getränken bestimmt sind, mehr als 400 Besucher fassen; maßgebend hierbei ist die Benutzungsart, welche die größte Besucherzahl zuläßt. In Schulen, Museen und ähnlichen Gebäuden gelten die Vorschriften nur für die Versammlungsräume, die einzeln mehr als 200 Besucher fassen, und ihre Rettungswege.
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Förster, H., Grundei, A.H., Pflug, EG., Steinhoff, D. (1980). Verordnung über Versammlungsstätten (Versammlungsstättenverordnung — VStättVO -). In: Bauordnung für Berlin in der Fassung vom 1. Juli 1979. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89733-6_11
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89733-6_11
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-528-08817-0
Online ISBN: 978-3-322-89733-6
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