Zusammenfassung
Vom Bundesverkehrsministerium, den Straßenbauverwaltungen der Länder und den Verbänden der Versorgungswirtschaft wurden Richtlinien über den Vorteilsausgleich bei Änderungen von Anlagen der öffentlichen Versorgung infolge von Straßenbaumaßnahmen erarbeitet und als allgemeines Rundschreiben Straßenbau Nr. 28/80 vom Bundesminister für Verkehr am 16.12.1980 StB 17/08.33.00 veröffentlicht. Dabei wurden folgende Grundsätze formuliert:
-
In den Fällen, in denen der Straßenbaulastträger die Änderungskosten von Leitungen und dazugehörigen Anlagen (Anlagen) zu tragen hat, haben die Versorgungsunternehmen bzw. Träger der Anlage (VU) nach Maßgabe dieser Richtlinien etwaige Vorteile auszugleichen. Der Ausgleich von Vermögensvorteilen ist nach den Grundsätzen des Enteignungsentschädigungsrechts zu behandeln. Das Enteignungsrecht erkennt ebenso wie das Schadensersatzrecht eine Entschädigung “neu für alt” nicht an. Der Anspruch des VU auf Entschädigung beschränkt sich auf einen angemessenen Ausgleich des ihm durch den Eingriff an dem Objekt selbst enstandenen Vermögensnachtei1s.
-
Bei der Feststellung, ob ein Vorteilsausgleich vorzunehmen ist, ist von einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise auszugehen. Maßgebend ist der Vergleich der wirtschaftlichen Vermögenslage des VU vor und nach der Änderung der Anlage.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Rights and permissions
Copyright information
© 1986 Springer Fachmedien Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Alt, H. (1986). Vorteilsausgleich. In: Finanzmathematik. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89720-6_11
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89720-6_11
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-528-04448-0
Online ISBN: 978-3-322-89720-6
eBook Packages: Springer Book Archive