Zusammenfassung
In Einzelfällen kann der Einsatz produktiver Faktoren zusätzliche Kostenbelastungen in Gestalt einer speziellen laufenden Faktoreinsatzsteuer mit sich bringen. Beispiele sind die Grundsteuer für betriebliche Grundstücke, die Kraftfahrzeugsteuer für betriebliche Kraftfahrzeuge. Auch der Produktionsfaktor „Arbeitsleistungen“ kann durch eine vom Betrieb zu tragende (also nicht zu Lasten des Arbeitnehmers gehende) pauschalierte oder nacherhobene Lohnsteuer (vgl. §§40 ff. EStG) sowie die Umsatzsteuer aus § 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2b UStG belastet werden. (Näheres zu diesen Phänomenen im Teil VI., S. 275).
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Literatur (zur Auswahl siehe Vorwort)
Fischer, Lutz, Die betriebliche Auswahl von Produktionsverfahren unter dem Einfluß der Besteuerung, in: Zur Besteuerung der Unternehmung, Berlin 1968, 103.
Döring, Kostensteuern. Der Einfluß von Steuern auf kurzfristige Produktions- und Absatzentscheidungen, Stuttgart 1984.
Faugl, Hans, Zum Kostencharakter von Ertragsteuern, Berlin 1986.
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Rose, G. (1990). Produktion. In: Betriebswirtschaftliche Steuerlehre. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89687-2_16
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