Reicht unser Datenschutzrecht angesichts der technischen Revolution?
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Zusammenfassung
Der Datenschutz hat seit der ersten gesetzlichen Regelung, dem Hessischen Datenschutzgesetz von 1970, einen langen Weg zurückgelegt. Einfach war er nicht. Zweifel, Kritik, ja unverhohlenes Mißtrauen haben fast jeden Schritt begleitet. Das Ende leistungsfähiger Verwaltung und der Stillstand der Technik wurden ebenso vorausgesagt wie ein ungeahnter Aufschwung der Kriminalität und der Rückfall in eine alle Solidarität verleugnende, rücksichtslos atomistische Gesellschaft prognostiziert. Aber auch dort, wo derart massive Vorwürfe unterblieben, fiel die Disqualifikation nicht minder deutlich aus: der Datenschutz wurde zum mahnenden Beispiel einer orientierungslosen, von Modeerscheinung zu Modeerscheinung torkelnden Rechtspolitik stilisiert.
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