Zusammenfassung
Das Wirtschaftssystem der Bundesrepublik Deutschland ist durch die generelle Entscheidung für eine marktliche Koordination und wettbewerbliche Steuerung gekennzeichnet. Dennoch gibt es zahlreiche Wirtschaftsbereiche, die von dieser ordnungspolitischen Grundsatzentscheidung ausgenommen sind. So wird die marktwirtschaftliche Koordination und Steuerung in einer Reihe von Branchen durch eine staatliche Regulierung eingeschränkt oder ersetzt. Weiterhin sind zahlreiche Wirtschaftszweige von den zum Schutz des Wettbewerbs im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) erlassenen allgemeinen Vorschriften teilweise oder vollständig freigestellt (wettbewerbspolitische Ausnahmebereiche) 1. Wirtschaftsbereiche, die der staatlichen Regulierung unterliegen und/oder von den allgemeinen Vorschriften des GWB teilweise oder vollständig ausgenommen sind, sollen im folgenden als ordnungspolitische Ausnahmebereiche bezeichnet werden. Sie stellen den Untersuchungsgegenstand der vorliegenden Arbeit dar. Der Anteil der ordnungspolitischen Ausnahmebereiche an der Wirtschaftsleistung in der Bundesrepublik ist beträchtlich. So wird ein Drittel der gesamten Bruttowertschöpfung in Wirtschaftszweigen erbracht, in denen der Staat mindestens zwei Wettbewerbsparameter durch Interventionen stark beeinflußt2.
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Bögelein, M. (1990). Einleitung. In: Ordnungspolitische Ausnahmebereiche. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89281-2_1
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Print ISBN: 978-3-8244-0056-0
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