Zusammenfassung
Der Begriff des Entscheidungswertes oder der Entscheidungsgrenze wird explizit erst in neueren Veröffentlichungen zur Unternehmungsbewertung1) gebraucht, und zwar synonym mit dem Begriff des subjektiven Unternehmungswertes oder Zukunftserfolgswertes2) der Unternehmung. Während die Begriffe „subjektiver Unternehmungswert“ und „Zukunftserfolgswert“ sprachlich auf spezielle Prinzipien der Unternehmungswertermittlung1), nämlich Subjektivität und Zukunftsbezogenheit2), hinweisen, stellt der Begriff „Entscheidungswert“ auf den Zweck des Bewertungskalküls ab, ein Entscheidungssubjekt in einer speziellen Entscheidungssituation zu beraten und ihm für rationale1) Entscheidungen Unterlagen zu liefern. Wenn auch bisher in der Literatur die Begriffe „Entscheidungswert“ und „Zukunftserfolgswert“ synonym verwendet werden, so soll hier der Begriff „Entscheidungswert“ als Oberbegriff aufgefaßt werden, dem der Begriff „Zukunftserfolgswert“ als ein spezieller Entscheidungswert in der Situation des Kaufs/Verkaufs einer Unternehmung untergeordnet wird. Da der Inhalt des Begriffs „Zukunftserfolgswert“ festliegt und der Zukunftserfolgswert ein spezieller Entscheidungswert sein soll, kann er als Beispiel dienen, um die Merkmale eines Entscheidungswertes zu eruieren.
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Matschke, M.J. (1975). Begriff und Merkmale eines Entscheidungswertes. In: Der Entscheidungswert der Unternehmung. Betriebswirtschaftliche Beiträge. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89258-4_2
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Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
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