Zusammenfassung
Architekt Eitel hat mit Bauherr Eigenheim einen Architektenvertrag geschlossen. In diesem Architektenvertrag wurde die Vereinbarung getroffen, daß Bauherr und Architekt bei der Vergabe von Aufträgen an Bauhandwerker nur gemeinsam handeln werden. Trotzdem verhandelt Eigenheim ohne Hinzuziehung des Eitel mit Handwerkern. Als er den billigsten Handwerker herausgefischt hat, empfiehlt er dem Architekten den Abschluß mit diesem Handwerker. Dadurch fühlt sich Eitel jedoch in seiner Ehre verletzt und kündigt den Architektenvertrag. Da ihm hierdurch mangels anderweitiger Auslastung ein erheblicher Schaden entsteht, möchte er Eigenheim zur Rechenschaft ziehen. Kann Eitel von Eigenheim Schadenersatz verlangen?
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Kann der Bauherr dem Architekten den Abschluß mit einem Handwerker empfehlen, obwohl vereinbart war, bei der Auftragsvergabe nur gemeinsam zu handeln?. In: Baurechtsberater Architekten. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_81
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_81
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-89082-5
Online ISBN: 978-3-322-89081-8
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