Zusammenfassung
Architekt Schlampig hat mit Sparsam einen Architektenvertrag geschlossen. Darin wurden die allgemeinen Geschäftsbedingungen von Sparsam einbezogen. Darin heißt es u.a., daß die endgültige Honorarabrechnung auf der Grundlage der durch die Bewilligungsbehörde anerkannten Gesamtkosten bei Schlußabrechnung erfolgen soll. Nach Abschluß aller Arbeiten stellt Schlampig seine Schlußrechnung. Dazu wird ihm von Sparsam der Bewilligungsbescheid überlassen. Nun muß Schlampig feststellen, daß damit seine Kosten nicht gedeckt werden können.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Können die für die Honorarabrechnung grundlegenden anrechenbaren Kosten auf solche beschränkt werden, die von der Bewilligungsbehörde anerkannt werden?. In: Baurechtsberater Architekten. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-89081-8_6
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-89082-5
Online ISBN: 978-3-322-89081-8
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