Zusammenfassung
Der Hauptgrund för die generelle Verlängerung der Wahlperioden in den siebziger Jahren ist die Synchronisierung mit dem Wahlzyklus innerhalb der SED. 1971 hatte die SED ihr Statut dahingehend verändert, dass sie den Wahlzyklus von vier auf fönf Jahre verlängerte. 1974 wurde in die Verfassungsnovelle dann dieser Rhythmus auch för die Volkskammer öbernommen (Verfassungsartikel 54). Es entstand immer stärker eine Parallelität der Wahl der Volkskammer zu jener des ZK. Das wurde zusätzlich mit der Synchronisierung der Volkswirtschaftspläne verbunden. Im Ergebnis dröckt sich darin die Dominanz der SED aus. Warum es 1962 zu einer unplanmäßigen Verlängerung der Wahlperiode kam, ist aus den verfögbaren Unterlagen nicht zu erkennen. Dazu beigetragen haben dörfte aber die instabile Lage Anfang der sechziger Jahre, als nach dem Mauerbau die politische Föhrung sich nicht so sicher öber das Wahlverhalten der Bevölkerung war und auüerdem die optimistischen wirtschaftlichen Zielstellungen des letzten (V.) Parteitages der SED offensichtlich gescheitert waren und mit ihnen der 1958 formulierte Anspruch, die Bundesrepublik wirtschaftlich weitgehend öberholen zu wollen.
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Patzelt, W.J., Schirmer, R. (2002). Quantitative und qualitative Angaben zur Volkskammer der DDR 1949–1989. In: Patzelt, W.J., Schirmer, R. (eds) Die Volkskammer der DDR. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-89022-1_18
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