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Einleitung

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Zusammenfassung

Die Frage des Europäischen Rates nach der Rolle Europas in der gewandelten Welt leitet direkt in die Thematik und die Fragestellung dieser Arbeit ein. Die rhetorische Wendung von der „Rolle der EU“ taucht im Diskurs der Institutionen der Europäischen Union (EU)1 regelmäßig auf, um sowohl die Eigenständigkeit der EU als internationaler Akteur, ihre Einflussmöglichkeiten, aber auch ihre spezifischen Aufgaben und Orientierungen in der internationalen Politik kenntlich zu machen. In der wissenschaftlichen wie politischen Diskussion wird vielfach die These vertreten, die EU spiele eine spezifische internationale Rolle, als „Zivilmacht“ (Dûchene 1973; K. Smith 2000a; Stavridis 2001; Telo 2001b) oder „normative power“ (Manners 2002). Diese sei gekennzeichnet durch die Präferenz für zivile Mittel, langfristige Strategien im Sinne einer „strukturellen Außenpolitik“ (Telò 2001b: 264–266), Multilateralismus und eine internationalistische Orientierung, d.h. das Ziel der Verbreitung von universellen Werten und der Durchsetzung globaler Interessen. Aufgrund ihrer sui-generis Struktur als „post-modern polity“ (King 1999: 314; Ruggie 1993), die die westfälische Souveränität der Nationalstaaten in Frage stellt, sei die EU prädestiniert, ihre Prinzipien der grenzüberschreitenden Zivilisierung der Politik auch in die Welt zu tragen und in der gemeinsamen Außenpolitik zu verwirklichen. Dieser Diskurs über die zivilisierende und internationalistische Rolle der EU wird vielfach auch normativ gewendet. Die EU wird von Nichtregierungsorganisationen oder auch den Organen der EU selbst ermahnt, diese Rolle zu profilieren und entsprechend zu handeln.

„Welche Rolle spielt Europa in dieser gewandelten Welt? Muss Europa nicht — nun, da es endlich geeint ist — eine führende Rolle in einer neuen Weltordnung übernehmen, die Rolle einer Macht, die in der Lage ist, sowohl eine stabilisierende Rolle weltweit zu spielen als auch ein Beispiel zu sein für zahlreiche Länder und Völker? Europa als Kontinent der humanitären Werte, der Magna Charta, der Bill of Rights, der Französischen Revolution, des Falls der Berliner Mauer.“ (Europäischer Rat 2001, Erklärung von Laeken zur Zukunft der Europäischen Union)

„[I]t is precisely the EU’s own very high priority for human rights, and its ambition to be a force for change, that justifies a critical assessment. If human rights are considered to be at the heart of all EU policies, it should show. It doesn’t, not nearly enough.“ (amnesty international 2002a, Stellungnahme im Konvent zur Zukunft Europas)

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Literatur

  1. Im Folgenden wird durchgängig der umfassendere Begriff der Europäischen Union verwendet, außer wenn konkret von historischen Abschnitten vor der Gründung der Union (1993) oder aber von der Europäischen Gemeinschaft (EG) als spezifischer politisch-rechtlicher Einheit die Rede ist.

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  2. Der Begriff der Menschenrechte wird hier umfassend verstanden, d.h. er beinhaltet neben den klassischen bürgerlichen und politischen auch soziale, wirtschaftliche und kulturelle Rechte. Diese weite Definition steht im Einklang mit der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte, mit dem — zumindest deklaratorischen — Konsens auf internationaler Ebene (formalisiert etwa bei der UN-Menschenrechtskonferenz 1993) sowie dem von der EU vertretenen Menschenrechtsbegriff. Die genaue Definition, Reichweite und Fortentwicklung des Menschenrechtskonzepts ist jedoch selbst Gegenstand der Untersuchung.

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  3. Wenn im Folgenden das Adjektiv „europäisch“ verwendet wird, so bezieht sich dieses — wenn nicht anders gekennzeichnet — nur auf EU-Europa.

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  4. Ein Großteil dieser Untersuchungen ist der rechtswissenschaftlichen Disziplin zuzuordnen (Hoffmeister 1998; Ward 1998; Aschenbrenner 2000; Bulterman 2001; Pippan 2002; Windmeisser 2002; Fierro 2003). Auch die Beiträge in Alston et al. (1999) stammen fast ausschließlich von Juristen. Für politikwissenschaftliche Darstellungen vgl. etwa Fouwels (1997); Castermans-Holleman (1998); King (1999); Schmidt (1999); sowie aus EU-Perspektive Duparc (1992) und Napoli (1995). Systematische, theoriegeleitete Auseinandersetzungen aus politikwissenschaftlicher Perspektive sind eher rar (Winkler 1996; Sedelmeier 2000; Youngs 2001; Hazelzet 2001; K. Smith 1998, 2001).

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  5. Die Studie basiert auf den Ergebnissen eines größeren Forschungsprojekts, das von der Europäischen Kommission in Auftrag gegeben wurde. Die Ergebnisse sind veröffentlicht in Alston et al. (1999).

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  6. Natürlich geht es auch um die Rechte der Arbeiternehmerinnen. Beim Abfassen dieser Studie wurde zunächst versucht, grundsätzlich die weibliche Form zu verwenden. Die konsistente Umsetzung führte aber zu Begriffen, die die Lesefreundlichkeit enorm beeinträchtigten. Daher wird nun konsequent die männliche Form verwendet, die (leider) in vielen Fällen nicht nur grammatikalisch zu begründen ist.

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  7. Der Untersuchungszeitraum endet damit vor dem Beitritt der zehn neuen Mitglieder (Mai 2004). Die im Text enthaltenen Daten und Aussagen zu den Mitgliedstaaten der EU beziehen sich folglich auf die EU-15 bzw. in früheren Phasen auf die entsprechend geringere Zahl von EU-Mitgliedern. Die prinzipiellen Aussagen zu menschenrechdichen Regeln und Institutionen auf EU-Ebene dürften jedoch auch nach der Erweiterung ihre Gültigkeit behalten (vgl. auch Kap. 7).

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  8. Hierzu zählen Aggestam (1999), Sedelmeier (2000) und Tewes (1998; 2002). Bretherton/Vogler (1999) haben einen konstruktivistischen Ansatz zum Verständnis der Rollen der EU als globalem Akteur gewählt, sie beziehen sich jedoch nicht explizit auf die außenpolitische Rollentheorie. Ähnliches gilt für Manners (2002), der anknüpfend an die Diskussion um die internationale Rolle der EU als „Zivilmacht“ oder „militärische Macht“ das Konzept der „normativen Macht“ („normative power“) entwickelt.

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  9. Vgl. für diese Feststellung auch Forsythe (2000b: 17) und Hutter (2003: 164). Für einen guten Überblick über den Forschungsstand, der dieses Ungleichgewicht ebenfalls spiegelt, vgl. Sikkink/Schmitz (2002). Diese Forschungslücke korrespondiert mit einem grundsätzlichen Trend der Vernachlässigung von Außenpolitikforschung und Theoriebildung in dieser Teildisziplin (vgl. Carlsnaes 2002).

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© 2004 VS Verlag für Sozialwissenschaften/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden

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Lerch, M. (2004). Einleitung. In: Menschenrechte und europäische Außenpolitik. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88986-7_1

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-88986-7_1

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-531-14249-4

  • Online ISBN: 978-3-322-88986-7

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