Zusammenfassung
Was die Außen- und Innenpolitik der EU betrifft, zeichnen sich auch hier Entwicklungstendenzen ab. So wird eine Verbesserung der Außen- und Sicherheitspolitik angestrebt, um — in Vorbereitung und Durchführung verbessert — wirkungsvoll gemeinsam für Menschenrechte, Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Minderheitenschutz einzutreten.152 Sie gäbe Gelegenheit, die EU nicht nur als Wirtschafts-, sondern auch als Wertegemeinschaft zu erleben. Auf diesem Gebiet waren bisher mehr Ansätze als systematische Aktionen festzustellen.153 Solche vereinzelte Aktionen waren beispielsweise Wahlbeobachtungen und Wahlbegleitung, humanitäre Hilfe und Verwaltung von Mostar, weiters das gemeinsame Vorgehen bei der Revision des Vertrags über die Nichtverbreitung von Atomwaffen sowie der Abschluß des Stabilitätspaktes zum Schutz der Minderheiten in mittel- und osteuropäischen Ländern. Leider fehlt vielfach heute der entsprechende Wille zum gemeinsamen Vorgehen sowie ein verbessertes Entscheidungsverfahren in der GASP; beides ist anzustreben. Dazu wären auch die Mehrheitsentscheidungen in nichtmilitärischem Gebiet zu begrüßen, worüber allerdings ob des Widerstands von Großbritannien, Dänemark und Portugal in Amsterdam nur teilweise eine Einigung erzielt werden konnte.154
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Literatur
Vgl. Europäischer Rat, Tagung vom 15. und 16. Dezember 1995 in Madrid, Schlußfolgerungen des Vorsitzes, in: Bulletin der Europäischen Union, 12–1995, hrsg. von der Europäischen Kommission, S. 9ff.
Art. B EUV; vgl. auch die Fassung des Art. 2 EUVn.
Art. 2 EGV(n).
Siehe Österreichische Grundsatzpositionen, S. 8.
Siehe Herbert Schambeck, Grundrechte und Sozialordnung. Gedanken zur Europäischen Sozialcharta, Schriften zum öffentlichen Recht, Band 88, Berlin 1969.
Vgl. Österreichische Erfolge in der Regierungskonferenz, S. 5.
Beachte die Präambel des EUVn sowie Art. 177 EGVn.
Vgl. Fischer/Köck, a.a.O., S. 266.
Dazu Österreichische Grundsatzpositionen, S. 17 sowie Österreichische Erfolge in der Regierungskonferenz, S.U.
Beachte Stadler, a.a.O., S. 6f.; Der Abbau der Personenkontrollen an den „Binnengrenzen“ auf Grundlage der Abkommen von Schengen, Euro-Info 1995, hrsg. vom Zentrum für Europäisches Recht, S. 48ff. und S. 82ff.
Siehe Waldemar Hummer, Flüchtlinge im Europäischen Binnenmarkt, Zeitschrift für Rechtsvergleichung 1991, 32. Jg., Heft 2, S. 129ff.
Siehe Weißbuch der Kommission zur Vorbereitung der assoziierten Staaten Mittel- und Osteuropas auf die Integration in den Binnenmarkt der Union vom 3. Mai 1995, KOM (95) 163 endg. sowie Stephan Baier, Osterweiterung. Europas größte Herausforderung, Graz 1998.
Art. 146 EGV (Art. 230 EGVn).
RGBl. Nr. 146/1867; vgl. auch Brauneder, a.a.O., S. 154ff.
Siehe Lothar Höbelt, Die Vertretungen der Nationalitäten im Reichsrat, in: Österreichs Parlamentarismus — Werden und System, hrsg. von Herbert Schambeck, Berlin 1986, S. 185ff.
Siehe Alois Mock, Vortrag „Österreich und die künftigen europäischen Sicherheitsstrukturen“ anläßlich des Europatages am 5. Mai 1993.
Art. J.4 Abs. 2 EUV (Art. 17 Abs. 1 EUVn); vgl. dazu Fischer/Köck, a.a.O., S. 313ff.
Österreichische Erfolge in der Regierungskonferenz, S. 12; Österreichische Grundsatzpositionen, S. 18f.; Thun-Hohenstein, a.a.O., S. 65f.
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Schambeck, H. (2000). Zur Außen- und Sicherheitspolitik der EU. In: Politische und rechtliche Entwicklungstendenzen der europäischen Integration. Nordrhein-Westfälische Akademie der Wissenschaften, vol 363. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88753-5_9
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