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Zur Theorie der Interessengruppen

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Book cover Der gezähmte Konflikt

Part of the book series: Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Forschung ((BEISOFO,volume 66))

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Zusammenfassung

Irmier wieder, seit die Interessengruppen1) Gegenstand wissenschaftlicher Betrachtung geworden sind, haben Überlegungen hinsichtlich ihres Verhältnisses zum Staat im Vordergrund der Analyse gestanden. Seit Thomas Hobbes zieht sich eine lange Tradition durch die Geschichte interessengruppentheoretisehen Denkens2), die stets den Staat als äußersten Bezugspunkt des Gruppenhandelns angenommen hat. Ganz gleich, ob Verbände — von frühneuzeitlichen Staatsdenkern bis zu Theodor Eschenburg und den Neokonservativen — als gefährliche Einschränkung staatlicher Souveränität negativ bewertet3) oder ob ihr pluralistischer Wettbewerb um politischen Einfluß als die eigentliche Bedingung der Möglichkeit einer Verwirklichung gesellschaftlicher Gerechtigkeit gelobt wurde4) — nie bestanden sie sozusagen ‘aus eigenem Recht’, immier war der Staat, im guten wie im bösen, die ulitma ratio verbandsförmigen Handelns. Wenngleich im Lauf der Zeit allmählich immer differenziertere Funktionszuschreibungen der Interessengruppen entwickelt wurden5), so änderte dies nichts an der Auffassung, daß sie diese Funktionen quasi nur als Vorgabe für ‘das Eigentliche’, nämlich politisch-staatliches Handeln, erfüllten.

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Anmerkungen

1.1) Entwicklung und Stand bisheriger interessengruppentheoretischer Überlegungen und Ansätze

  1. Die Begriffe “Interessengruppe”, “Verband” und “Interessenverband” werden hier synonym gebraucht; vgl. hierzu von Beyme, Klaus: Interessengruppen in der Demokratie. München 1969, S.11–13 sowie die Einleitung der vorliegenden Arbeit

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  2. Zur Geschichte des interessengruppentheoretischen Denkens vgl. die zusammaenfassenden Darstellungen bei: v.Beyme, a.a.O., S. 203ff;

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  3. Ehrlich, Stanislaw: Die Macht der Minderheit Die Einflußgruppen in der politischen Struktur des Kapitalismus. Europäische Perspektiven. Wien/Frankfurt/Zürich 1962, S.13 ff;

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  4. Narr, Wolf-Dieter/Naschold, Frieder: Theorie der Demokratie. Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1971 (Narr-Naschold, Einführung in die moderne politische Theorie, Bd. III), S.204 ff; Abromeit, Heidrun: Staat und Wirtschaft Zum Staatsverständnis der Wirtschaftsöffentlichkeit in der Bundesrepublik. Frankfurt/New York, S.11–21;

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  5. Weber, Jürgen: Die Interessengruppen im politischen System der Bundesrepublik Deutschland. Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1977, S. 23–29 sowie S. 43–69;

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  6. Steinberg, Rudolf: Pluralismus und öffentliches Interesse als Problem der amerikanischen und deutschen Verbandslehre; in: Archiv des öffentlichen Rechts, Bd. 96, 1971, H.4, S.465–505.

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  7. Gerade in der deutschen Geschichte der Staatstheorie ist der Staat immer wieder als der omnipotente, nur dem höheren Wohl des Ganzen verpflichtete Souverän gedacht (oder gewünscht) worden, dessen Handlungsfreiheit keinesfalls durch Organisationen aus den Niederungen des gesellschaftlichen Interessengetümmels beeinträchtigt werden durfte. Vgl. zu dieser ideengeschichtlichen Tradition außer den in Arm 2) genannten Titeln besonders: Ehmke, Horst: “Staat” und “Gesellschaft” als verfassungstheoretisches Problem; in: Vergleichende Analyse politischer Systeme. Comparative Politics. Hg.v. G. Doeker, Freiburg 1971, S. 241–269

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  8. Besonders in den angelsächsischen Ländern lebt die liberale Betrachtungsweise des gesellschaftlichen Interessenausgleichs durch Konkurrenz und des Staates als dem neutralen Schiedsrichter im Gruppenwettbewerb noch immer fort, in denen sie seit Adam Smith zuhause ist Nicht zufällig stammen die frühen Gruppentheorien Bentleys aus den USA; ebensowenig ist es Zufall, daß führende Pluralismus-Theoretiker wie Laski und Fraenkel in England lebten und arbeiteten. Vgl. zu diesen Unterschieden zwischen der angelsächsischen und der deutschen Entwicklung Steinberg, Pluralismus, a.a.O., S.465 ff. In der Tat ist die pluralistische Staatsbeurteilung in jüngster Zeit nicht unerheblich zurückgenommen worden; vgl.Kremendahl, Hans: Pluralismustheorie in Deutschland. Entstehung, Kritik, Perspektiven. Leverkusen, 1977, S.244: “Pluralistische Willensbildung läßt sich als ein Integrationsprozeß beschreiben, der aus einer Gesellschaft atomisierter Individuen mittels intermediärer Organisationen und makropolitischer Institutionen eine geordnete und handlungsfähige Ganzheit konstruiert, die jedoch stets Einheit in der Vielfalt bleibt” Und ebenda, S. 263: “Der Staatswille kann nichts anderes sein, als eine von den gesellschaftlichen Kräften gebildete und durchgesetzte, allgemein verbindliche Entscheidung Es gibt nicht die übergesellschaftliche neutrale Instanz, die zur Schiedsrichterfunktion im vollen Wortsinn befähigt wäre.” Dies ändert aber nichts an der fixierten Betrachtung der Interessengruppen als Instrumente im engeren Sinne politischer Einflußnahme, wie Kremendahls These belegt, die Verbände benötigten zur optimalen Ziel Verwirklichung die Parteien (die aber letzten Endes politisch handlungsfähig nur an der Regierung, d.h., im Staat,sind) und müßten deshalb auf deren Generalisierungsfunktion Rücksicht nehmen; ebenda, S. 264/65.

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  9. Vertreter der funktionalistischen Theorie wie Almond und Eckstein haben den Verbänden die Aufgabe zugeschrieben, Interessen zu artikulieren, die divergierenden Ziele von Einzelindividuen zu politisch verwendbaren (!) Handlungsaltemativen zu integrieren und disjunktiv gegenüber den tendenziell überintegrierend wirkenden Parteien anfzutreten, um durch die stete Betonung partikularer Interessen eine eventuelle Entfremdung sozialer Gruppen von dem politischen (!) System zu verhindern; vgl. hierzu Narr/Naschold, a.a.O., S. 210–212. Weber, a.a.O., S. 49–54 sowie Almond, Gabriel A.: Interessengruppen und politischer Prozeß; in: Vergleichende Analyse politischer Systeme. Comparative Politics. Hg. v. G. Doeker, Freiburg 1971, S. 77–88.

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  10. Dieses Verdikt wurde paradigmatisch formuliert von Zeuner, Bodo: Verbandsforschung und Pluralismustheorie. Etatozentrische Fehlorientierungen politologischer Empirie und Theorie; in: Leviathan, Jg. 4, H. 2/1976, S. 137–177. Auf seine Kritik der ‘etatozentristischen Verbandseinflußforschung’ wird unten noch genauer einzugehen sein; vgl. Abschnitt 1.1.3).

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  11. Popp, Klaus: Öffentliche Aufgaben der Gewerkschaften und innerverbandliche Willensbildung. Berlin 1975 (Schriften zum Sozial- und Arbeitsrecht, Bd. 20).

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  12. Teubner, Gunther: Organisationsdemokratie und Verbandsverfassung. Rechtsmodelle für politisch relevante Verbände. Tübingen 1978 (Tübinger rechtswissenschaftliche Abhandlungen, 47)

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  13. Popp, a.a.O., S. 30

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  14. ebenda

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  15. ebenda, S. 31/32

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  16. ebenda, S. 32. Bemsrkenswerterweise bezieht Popp auch das System der autonomen ökonomischen und interverbandlichen Interessenrealisierung in diese Beurteilung mit ein: “Die verbliebenen Residuen gesellschaftsautonomen Handelns (!) (vor allem die Produktionssphäre mit ihren Annexen des Waren- und Arbeitsmarktes), deren Konflikts- und Bedürfnisregelung sich nach dem Marktmechanismus vollziehen soll, sind allerdings nur begrenzt politischer Regelung entzogen: der staatsfreie Konkurrenzprozeß wird durch staatlich gesetzte und kontrollierte Verfahrensmodalitäten strukturiert, die offensichtliche Ungleichgewichtigkeiten auf dem Waren- und Arbeitsmarkt vermeiden sollen; tatsächlich aber wird schon durch die justizförmige Kontrollierbarkeit des Auseinandersetzungsprozesses mittels Auslegung und Aufstellung von Verfahrensregeln die gesellschaftliche Konfliktsbewältigung weitgehender staatlicher Beeinflußbarkeit als der Herstellung von Gleichgewichtslagen zugänglich gemacht. Darüber hinaus wird der Aktionsrahmen rechtlich autonomer Subsysteme durch ihre wirtschaftliche Verflechtung mit staatlichen Verantwortungsbereichen eingeengt”; ebenda, S. 29. Hier soll nicht bestritten werden, daß der Staat bestimmte Spielregeln des Ökonomischen und interverbandlichen Konfliktaustrags ratifiziert hat, allerdings in der Regel erst, nachdem sie — jedenfalls im Falle der Tarifautonomie — zwischen den beteiligten Parteien selbst im Prinzip anerkannt worden waren. Bestritten wird vielmehr, daß die Produktionsund Marktsphäre samt der in ihnen angesiedelten Verbände ein ‘Residuum gesellschaftsautonomen Handelns’ darstellen; sie umfassen und verkörpern stattdessen den Kernbereich des kapitalistischen Reproduktionsprozesses, in dessen grundsätzliche Furktionsmechanismen der Staat als bürgerlicher Staat weder eingreifen kann noch eingreifen darf. Popp realisiert zwar selbst die Begrenzung staatlicher Handlungsspielräume durch die Struktur des ökonomischen Prozesses, definiert diese jedoch als “objektiv(e), aus dem Wirtschaftssystem resultierend(e) ‘Sachzwänge’”, ohne zu klären, inwieweit sie sich im Handeln der Verbände konkretisieren. Siehe dazu unten die Abschnitte 1.2.3) sowie 1.5). Zitat Popp, a.a.O., S. 41.

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  17. ebenda, S. 39. Auf diesen sehr wichtigen Gedanken der besonders engen Bindung der Verbände an die gesellschaftliche Basis wird weiter unten zurückzukommen sein: vgl. Abschnitt 1.2.3)

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  18. Vgl. Popp, a.a.O., S. 185–233

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  19. ebenda, S. 132; Hervorhebung d.Verf.

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  20. Vgl. hierzu von Alemann, Ulrich/ Heinze, Rolf G.: Parteien, Staat und Verbände — die aktuelle Diskussion um eine Kontrolle der Verbände in der Bundesrepublik; in: dieselben (Hg): Verbände und Staat. Vom Pluralismus zum Korporatismus. Analysen, Positionen, Dokumente. Opladen, 1979, S. 115–117, sowie die anschließenden Aufsätze zu Verbändegesetzplänen von FDP und CDU sowie zur Kritik hieran von seiten des DGB und der SPD.

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  21. Teubner, a.a.O., S. 164

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  22. ebenda, S. 239

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  23. ebenda, S. 245: Er stellt nämlich die Frage, “ob Mitgliederbedürfnisse und politische Anforderungen denn tatsächlich derart miteinander unvereinbar sind, daß ihre Berührung peinlichst zu vermeiden ist.”

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  24. Seine implizite Priorisierung wird nämlich deutlich faßbar, wenn er über die seines Erachtens erforderlichen verbandsrechtlichen Strukturvorgaben schreibt: “Danach eröffnen die primären Anforderungen des politischen Systems an die Verbände einen Spielraum, für dessen nähere Eingrenzung sich adäquate Kriterien aus der Mitgliederunwelt bestimmen lassen.” Ebenda, S. 259, Hervorhebung d.Verf.; vgl. ebenso S. 242/43.

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  25. ebenda, S. 252

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  26. ebenda, S. 239/40

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  27. ebenda, S. 250

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  28. Zu dieser Art der Konzertierten Aktion vgl. Wiesenthal, Helmut: Die Konzertierte Aktion im Gesundheitswesen: Ein korporatistisches Verhandlungssystem der Sozialpolitik; in: von Alemann, Ulrich: Neokorporatismus. Frankfurt/New York 1981, S. 180–205; zur Konzertierten Aktion mit Untemehmerverbänden und Gewerkschaften im einzelnen siehe das Kapitel über wirtschaftspolitische Stellungsnahmen von BDA und DGB.

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  29. v. Alemann/Heinze, Verbände und Staat, 1979, a.a.O.

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  30. siehe Arm. 16) sowie Abschnitt 2.3.2) zur Rivalität zwischen Parteien und Verbänden

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  31. von Alemann, Ulrich/Heinze, Rolf G.: Auf dem Weg zum liberalen Ständestaat? Einführung in die Korporatismusdiskussion; in: dies., Verbände und Staat, 1979, a.a.O., S. 38–49, hier S. 39

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  32. Lehmbruch, Gerhard: Wandlungen der Interessenpolitik im liberalen Korporatismus; in: v.Alemann/Heinze, Verbände und Staat, 1979, S. 50–71

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  33. Schmitter, Philippe C.: Interessenvermittlung und Regierbarkeit; in: v.Alemann/Heinze, Verbände und Staat, 1979, a.a.O., S. 92–114

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  34. Schmitter, a.a.O., S. 113

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  35. Generell unterscheiden die Vertreter der Korporatismustheorie zwischen einer liberalen, gesellschaftlichen Variante, basierend auf der freiwilligen Einfügung der Verbände in staatliche Steuerungskonzeptionen, und einer autoritären, staatlichen Variante der erzwungenen Unterwerfung der Interessengruppen unter den (faschistischen) Staat. Vgl. hierzu Schmitter, a.a.O., S. 97/98, sowie besonders dann Kastendiek, Hans: Die Selbstblockierung der Korporatismus-Diskussion: Teilproblematisierungen der gesellschaftlichen Politikorganisation und gesellschaftspolitische Entproblematisierung korporativer Strukturen und Strategien, in: von Alemann, Neokorporatismus, 1981, a.a.O., S. 92–116 und Nocken, Ulrich: Korporatistische Theorien und Strukturen in der deutschen Geschichte des 19. und frühen 20. Jahrhunderts; in: v.Alemann, Neokorporatismus, 1981, a.a.O., S. 17–39

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  36. Lehmbruch, a.a.O., S. 51

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  37. ebenda, S. 55

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  38. ebenda, S. 55

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  39. Offe, Claus: Die Institutionalisierung des Verbandseinflusses — eine ordnungspolitische Zwickmühle; in: v.Alemann/Heinze, Verbände und Staat, 1979, a.a.O., S. 72–91, hier S. 86, Hervorhebung i.T.

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  40. ebenda, S. 87

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  41. Vgl. den Band von v.Alemann, Neokorporatismus, 1981, a.a.O., darin besonders Nocken, a.a.O.; von Alemann, Ulrich/Heinze, Rolf G.: Korporativer Staat und Korporatismus: Dimensionen der Neo-Korporatismusdiskussion; S. 43–61; sowie Groser, Manfred: Pluralismus, Korporatismus und Neue Politische Ökonomie; S. 117–134

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  42. Vgl. hierzu außer den im folgenden ausführlicher zitierten Beiträgen den Aufsatz von Kastendiek, Selbstblockierung, in: v.Alemann, Neokorporatismus, 1981, a.a.O., sowie ders., Neokorporatismus? Thesen und Analyse-Konzepte in der westdeutschen Diskussion und in der internationalen “corporatismus”-Debatte; in: ProKLa 38, 10.Jg., 1980, Nr. 1, S. 81–106.

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  43. v.Alemann/Heinze, Korporativer Staat, in: v.Alemann, Neokorporatismus, 1981, a.a.O., S. 55

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  44. ebenda, S. 54

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  45. ebenda, S. 60

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  46. Schmitter, Philippe C.: Neokorporatismus: Überlegungen zur bisherigen Theorie und zur weiteren Praxis, in: von Alemann, Neokorporatismus, 1981, a.a.O., S. 62–79

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  47. ebenda, S. 75–78

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  48. Diese Feststellung gilt trotz der für die Korporatisten neuen These von v.Alemann/Heinze, Korporativer Staat, in: v.Alemann, Neokorporatismus, 1981, a.a.O., S. 60: “Unterstützt wird das Vordringen neokorporatistischer Politikformen durch den Funktionsverlust der Volksparteien, die sich immer mehr von gesellschaftlichen Interessengruppen zu Staatsparteien gewandelt haben.” Und: “… die großen Parteien sind mit beiden, Staat und Verbänden, in einem vielfältigen Netz der Beziehungen verknüpft. Allein die Verankerung der Parteien in ihrer Basis löst sich weiter, denn die Verbände verweisen auf ihre engere und direktere Bindung an Mitgliederschaft.”

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  49. Es finden sich nämlich keine Ansatzpunkte innerhalb der Korporatismus-Diskussion, diesem Hinweis auf die Parteien systematisch nachzugehen, der auch von Jäger präzisiert wird: Jäger, Michael: Sozialliberaler Korporatimus: die Zukunft des “Modell Deutschland”; in: ProKla 41, 10.Jg., 1980, Nr. 4, S. 131–143, hier S. 135–138 Und noch viel weniger machen die Korporatisten Anstalten, sich mit demjenigen Teil der Verbändeaktivitäten zu befassen, der sich fernab vom Staat, als interne Interessenbefriedigung mittels Dienstleistungen und als autonomer interverbandlicher Konfliktausgleich abspielt.

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  50. Aus dieser Formulierung sollte nicht vorschnell auf eine bestimmte Auffassung des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft seitens der Verfasserin geschlossen werden. Vielmehr wird auf dieses Problem weiter unten noch ausführlich zu sprechen zu kommen sein; vgl. Exkurs 2.3.1).

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  51. Zeuner, a.a.O., S. 146

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  52. ebenda, S. 151

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1.2) Verbandsförmige Interessenverarbeitung — Zur Schlüsselkategorie der Selektivität

  1. Streeck, Wolfgang: Gewerkschaftliche Organisationsprobleme in der sozialstaatlichen Demokratie. Kronberg/Ts. 1981 (Sozialwissenschaft und Praxis, Buchreihe des Wissenschaftszentrums Berlin, Bd. 7)

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  2. ebenda, S. 1, Hervorhebung i.T.

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  3. ebenda, S. 1

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  4. ebenda, S. 10

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  5. ebenda, S. 16/17

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  6. vgl. hierzu Heinze, Rolf G.: Verbändepolitik und “Neokorporatismus”. Zur politischen Soziologie organisierter Interessen. Opladen 1981 (Studien zur Sozialwi3senschaft, Bd.46), S. 15–39, sowie den Band: Interesse und Gesellschaft. Definitionen, Kontroversen, Perspektiven. Hg. von Massing, Peter, und Reichel, Peter. München, 1977; darin besonders folgende Beiträge: Šik, Ota: Ökonomische Interessen, S. 224–234; Massing, Peter: Anthropologische Überlegungen zur Struktur des Interesses; S. 211–223; von Ferber, Christian: Interesse und Gesellschaft, S. 234–248; Reichel, Peter: Anmerkungen zur Sozialgeschichte des Interesses; S. 52–67; sowie den Aufsatz von Balbus, Isaac D.: Das Interessenkonzept in pluralistischer und marxistischer Analyse. Ein kritischer Vergleich; S. 193–206.

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  7. Zu der dem Interessenbegriff vorgeschalteten Kategorie des Bedürfnisses vgl. Lederer, Katrin/ Mackensen, Rainer: Gesellschaftliche Bedürfnislagen. Möglichkeiten und Grenzen ihrer wissenschaftlichen Bestimmung. Göttingen 1975 (Kommission für wirtschaftlichen und sozialen Wandel, 92)

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  8. Diese Differenzierung wird sehr häufig im Zusammenhang mit dem Interessenbegriff vorgenommen, zielt aber dabei zumeist auf die Unterscheidung zwischen dem subjektiven, d.h., dem Einzelnen bewußten, Interesse und dem objektiven Interesse als Ausdruck seiner Stellung im sozio-ökonomischen Reproduktionsprozeß der jeweiligen Gesellschaftsordnung; vgl. Heinze, Verbändepolitik, 1981, a.a.O., S. 33. Allzu oft hat jedoch dieser begriffliche Dualismus dazu geführt, daß der subjektive Faktor des Interessenbewußtseins vernachlässigt und mehr oder weniger ausschließlich das objektive Interesse einer Gruppe, Schicht oder Klasse betrachtet wurde, nicht selten sogar den Individuen mahnend als dasjenige vorgehalten wurde, das sie zu verfolgen hätten. Diese Position, gipfelnd in der moralisch getönten Vorhaltung ‘falschen Bewußtseins’ oder gar des ‘Verrats an der objektiven Interessenlage’, hat besondere Bedeutung im Zusammenhang mit der Bewertung der gewerkschaftlichen Politik gewonnen, führt jedoch auf gefährliche Pfade. Keine Organisation kann sich dauerhaft vom Bewußtseinsstand ihrer Basis lösen, und dies nicht nur unter strategisch-taktischen Aspekten, sondern in erster Linie, weil auch sie, ihre Funktionäre und ihre Führung, denselben bewußtseinsbeeinflussenden gesellschaftlichen Rahmenbedingungen unterliegen wie diese. Damit wird nicht die Reflexionsmöglichkeit bestritten, die jedes Individuum und jede Organisation hinsichtlich dieses Zusammenhanges besitzt; es wird nur bezweifelt, daß die Qualität der Organisation notwendig in verstärkter Reflexion und damit größerer Autonomie der Wahrnehmung dieser Dialektik von Bewußtsein und Beeinflussung bestehen muß. Um derartigen Fehldeutungen möglichst aus dem Wege zu gehen, wird hier ein subjektiver Interessenbegriff zugrundegelegt, in den objektive Faktoren jedoch in der Beeinflussung dessen eingehen, was die Individuen jeweils als Mangelsituation empfinden, und was nicht.

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  9. Vgl. hierzu als Grundlage dieser Überlegungen: Bierbaum, Christiane/ Bischoff, Joachim/ Eppenstein, David/ Herkommer, Sebastian/ Maldaner, Karlheinz/ Martin, Arnhild: Ende der Illusionen? Bewußtseinsänderungen in der Wirtschaftskrise. Frankfurt/Koln 1977 (Studien zur Gesellschaftstheorie), S. 9–12: sowie Greven,

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  10. Michael Th.: Parteien und politische Herrschaft. Zur Interdependenz von innerparteilicher Ordnung und Demokratie in der BRD. Meisenheim a.Gl. 1977 (Studien zum politischen System der Bundesrepublik Deutschland, hg. v. Heino Kaack, Bd. 8), S. 110–118.

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  11. Vgl. zum grundsätzlichen Problem der Autonomiesteigerung des individuellen Bewußtseins durch Reflexion: Adorno, Theodor W.: Erziehung nach Auschwitz; in: ders., Erziehung zur Mindigkeit, 4. Aufl. Frankfurt 1975, S. 88–104;

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  12. sowie Habermas, Jürgen: Theorie und Praxis. 3. Aufl., Frankflirt 1974.

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  13. Offe, Claus: Politische Herrschaft und Klassenstrukturen. Zur Analyse spätkapitalistischer Gesellschaftssysteme; in: Kress, Gisela/Sengiass, Dieter (Hg): Politikwissenschaft. Eine Einführung in ihre Probleme; Frankfurt 1972, S. 135–164

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  14. ebenda, S. 145

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  15. ebenda, S. 145

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  16. ebenda, S. 145/46

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  17. ebenda, S. 146

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  18. Mit dieser Priorisierung der Erwerbsinteressen von Warenbesitzern durch die verbandsförmige Organisation ist noch nichts ausgesagt über das Verhältnis zwischen Erwerbsinteressen und den Interessen an der Überwindung kapitalistischer Herrschaft innerhalb der Klasse der Lohnabhängigen und ihrer Organisation, der Gewerkschaft. Siehe dazu auch unten Abschnitt 1.3.2) und Abschnitt 1.3.3).

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  19. Vgl. hierzu auch Offe, Politische Herrschaft, a.a.O., S. 146: “Organisierten und politisch folgenreichen Ausdruck können auf der Basis eines pluralistischen Verbändesystems nur solche Interessen finden, die im Bezug auf leistende und Gegenleistungen entgegennehmende Gruppen von Wirtschaftssubjekten definiert sind: der institutionelle Rahmen des politischen Willensbildungsprozesses (I) definiert den Bürger nur in den Grenzen als Bedürfnis-subjekt, in denen er Leistungssubjekt ist; statt den Markt zu transzendieren, rückt das System der pluralistischen Interessenvertretung gerade markt-analoge Interessendefinitionen in den Vordergrund — und zwar in der Gewichtung, die ihrer Marktmacht entspricht.” Hervorhebung i.T.

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  20. Diese These wird von der Arbeit Peter Raschkes über ‘Vereine und Verbände’ gestützt, wenn er gerade für die kleinen, vorrangig Freizeit — oder andere, nicht dem Erwerbssektor zugehörige Interessen organisierenden Vereine feststellt, daß sie weder über ein aktives bzw. aktivierbares Mitgliederpotential noch über größeren externen (politischen) Einfluß verfügen; vgl. Raschke, Peter: Vereine und Verbände. Zur Organisation von Interessen in der Bundesrepublik Deutschland. Manchen 1978 (Politisches Verhalten, Bd.5), S. 218/19. Auf das Mittel, mit dem die kleinen Vereine diesem Dilemma zu entrinnen suchen, — das Angebot verbandsinterner Serviceleistungen -, wird noch ausführlich zurückzukommen sein; vgl. Raschke, a.a.O., S. 218–221.

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  21. Hier soll nicht der Eindruck erweckt werden, die Verbandsforschung im ganzen stecke sozusagen noch in den Kinderschuhen — dafür ist sie eine zu alte Disziplin (Bentley’s “The Process of Government” erschien immerhin bereits 1908), und dafür hat sie zu viele Erkenntnisse produziert. Vielmehr richtet sich die in der vorliegenden Arbeit geübte Kritik gegen die Aussparung bestimmter Themenbereiche, die hier für zentral gehalten werden, sowie gegen fehlende Systematisierung bzw. gesellschaftstheoretische Rückbildung. Vgl. zu diesem Problem oben, Einleitung.

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  22. Vgl. Abschnitt 1.1), Arm. 5)

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  23. Steinberg, Rudolf: Interessenverbände als Kommunikationskanäle; in: Zur Theorie der politischen Kommunikation. Hg. von Wolfgang R. Ungenbucher. Minchen 1974, S. 132–146, hier S. 134: Als Selektivitätskriterien nennt Steinberg “Intensität der Forderung, Rang in einer innerverbandlichen Prioritätenskala, Rücksicht auf Verbandsminderheiten, Abschätzen der Erfolgsaussichten, Berücksichtigung existentieller Legitimitäts- und Wertvorstellungen, Einstellung befreundeter und gegnerischer Verbände, Parteien und öffentlicher Meinung, natürlich auch Gewicht der hinter einer Forderung stehenden Verbandsmitglieder”; ebenda, S. 134

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  24. ebenda, S.136: “Schon die bloße Tatsache der Partizipation besitzt integrierende Wirkung… Trotz aller Meinungsverschiedenheiten und Interessengegensätze bildet allein die Tatsache der Teilnahme an dem gemeinsamen politischen Prozeß das alle Interessengruppen und staatliche Organe (!) einende Band.”

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  25. ebenda, S. 138; vgl. ähnlich Weber, a.a.O., S. 346–358; er benennt folgende Verbandsfunktionen: Interessenartikulation, -aggregation, -Selektion, Integration durch Kommunikation zwischen Bürgern und Staat, durch Partizipation an der staatlichen Willensbildung und durch die Übnahme von Ordnugsfunktionen sowie Legitimation des Wohlfahrtsstaates, an den gesellschaftliche Interesse durch die Verbände mit einer gewissen Aussicht auf Berücksichtigung herangetragen werden.

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  26. Vgl. hierzu auch von Beyme, a.a.O., der zwar keine explizite Funktionsbestimmung der Interessengruppen vornimmt, aber sich überwiegend mit ihrer Einflußnahme auf im engeren Sinne politische Instanzen und Institutionen befaßt (siehe ebenda, S. 87–159) und zu folgender Einschätzung gelangt: “Bei aller Kritik, die organisierte Interessen ihrem Staat und der Gesellschaft entgegenbringen, ist ihr Verhältnis (auch bei gelegentlicher Anwendung destruktiver oder gar systemfeindlich erscheinender Methoden) vorwiegend affirmativ. Sie erkennen die bestehende Ordnung an, indem sie ihre Organe für ihre Sonderziele auszunutzen versuchen.” Ebenda, S. 31/32, Hervorhebung i.T.

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  27. Offe in Kress/Sengfraas, a.a.O., S. 148, Hervorh. i.T.

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  28. Massing, Otwin: Parteien und Verbände als Faktoren des politischen Prozesses. Aspekte politischer Soziologie; in: Kress/Sengfraas, a.a.O., S. 277–313; hier S. 291: “Der Klassenkonflikt reduziert sich nicht nur dem Selbstverständnis der Kontrahenten zufolge, sondern auch de facto auf partielle, prinzipiell lösbare Interessenkonflikte, deren graduelle Lösung auf einen neuen Gleichgewichtszustand bei höherem Nutzenniveau zustrebt, ohne daß am Ende am Gesamtzustand des Nutzenquantums sich prinzipiell etwas geändert hätte.”

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  29. ebenda, S. 293

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  30. Heinze, Verbändepolitik, 1981, a.a.O., S. 41–44 3D ebenda, S. 53

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  31. Buchholz, Edwin: Die Wirtschaftsverbände in der Wirtschaftsgesellschaft. Eine Analyse ihres Ordnungs- und Selbsthilfesystems als Beitrag zu einer Theorie der Wirtschaftsverbände. Tübingen 1969, S. 38, Hervorh.d.Verf.

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  32. Greven, a.a.O.

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  33. ebenda, S. 127

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  34. ebenda, S. 13V32; zu diesen Organisationen zählt Greven neben den Parteien auch die Verbände und Gewerkschaften.

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  35. ebenda, S. 132

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  36. ebenda, S. 138

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  37. Vgl. dazu unten den Exkurs über Fragen des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft, Abschnitt 2.3.1).

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  38. Greven, a.a.O., S. 149

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  39. ebenda, S. 153

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  40. ebenda, S. 164

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  41. ebenda, S. 164

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  42. ebenda, S. 164

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  43. vgl. Anm. 35) in diesem Abschnitt.

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  44. Greven, a.a.O., S. 188

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  45. ebenda, S. 187, Hervorhebung i.T.; ein typischer Forschungsansatz, der diese Reduktion vonHerrschafts- auf Verteilungskonflikte schon in seine prinzipielle Auffassung von Bedürfnissen und Interessen übernimmt, findet sich bei: Himmslmann, Gerhard: Bedürfnisse -Interessen — Politik. Ansätze einer verteilungs- und interessentheoretischen Analyse der Gesellschaft; in: Gegenwartskunde, Jg. 25, 1976, H. 1, S. 105–134.

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  46. Greven, a.a.O., S. 142/43

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  47. ebenda, S. 145–148

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  48. ‘In erster Linie’ heißt, daß zwar auch die Verbände neben ‘Informationen’ auch Personal zwischen Wirtschaft und Politik vermitteln, wie Greven dies für die Parteien festgestellt hat; vgl. oben sowie Greven, a.a.O., S. 141/42 und S. 148. Allerdings liegt bei ihnen insofern mehr Gewicht auf der Informatioristransmission, als sie weit weniger als die Parteien Reservoir für politisches Personal sind, und zwar infolge der direkten Beteiligung der Parteien an den Rekrutierungsprozessen der Wahlen, zu denen die Verbände nur indirekten Zugang erlangen. Zu diesem Problem der Wahl als zentralem Unterscheidungskriterium zwischen Verbänden und Parteien, siehe unten, Abschnitt 2.3.2).

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  49. Diese Beschränkung auf primäre sozio-ökonomische Reproduktionsinteressen geht zurück auf die im Abschnitt 1.2.1) entwickelten Dimensionen der von der gesellschaftlichen Interessenstruktur selbst vorgegebenen Selektivität der Interessenaufnahme und -Verarbeitung. Diese Interessen ‘bieten’ sich quasi am ehesten der verbandsförmigen Organisation ‘an’ und werden deshalb auch am leichtesten von den Verbänden erfaßt. Vgl. hierzu die Unterscheidung Heinzes zwischen dem sozialstrukturellen Interessenbezug der Verbände auf die vertikale Klassen- und Schichtenstruktur der Gesellschaft gegenüber der Verankerung der Vereine in der horizontalen Interessenstruktur von Lebensbereichen; Heinze, Verbändepolitik, 1981, a.a.O., S. 55. Gerade mit letzteren hat sich die bereits zitierte Arbeit von Peter Raschke beschäftigt, die zu dem Schluß kommt, daß für diese Organisationen intermediäre und marktförmige Modelle bzw. Theorien kaum anwendbar seien: “Oligarchie, Apathie und Desinteresse an der innerorganisatorischen Willensbildung und den Vereinsaktivitäten lassen die im intermediären Modell implizierten Partizipationsvorstellungen zu nicht realisierbaren Forderungen schrumpfen, da die Organisations- und Funktionsweise des Vereinigungssystems die gesellschaftlichen Interessenrestriktionen und die mitgebrachte Apathie der Mitglieder noch verstärken. Es scheinen keine Impulse von den Vereinen und Verbänden auszugehen, Interessen in ihrem ganzen Unfeld selbst wahrzunehmen und in die Organisationen einzubringen. Die Transmission der Interessen findet nicht statt, da die Beteiligung der Verbandsspitzen am politischen Prozeß keine innerorganisatorischen Entsprechung findet.” Raschke, a.a.O., S. 218

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  50. Diese Dimension der verbandsförmigen Informationsfunktion ist die am häufigsten in der wissenschaftlichen Diskussion erwähnte; siehe oben, Abschnitt 1.2.2). In etwas grundsätzlicheren Bezügen taucht sie bei Scharpf auf, der innerhalb seines Modells der Umsetzung ökonomischen Problemdrucks in politischen Handlungsdruck die unverzichtbare Kategorie der Perzeption eines Problems als Problem durch die Öffentlichkeit oder relevante konfliktfähige Gruppen zwischenschaltet; Scharpf, Fritz W.: Einführung: Politischer Immobilismus und ökonomische Krise; in: ders.: Politischer Immobilismus und ökonomische Krise. Aufsätze zu den politischen Restriktionen der Wirtschaftspolitik in der Bundesrepublik. Kronberg/Ts. 1977 (Monographien Praktische Sozialwissenschaft), S. 1–18, hier S. 4. Damit wird nämlich im Gegensatz zu etatozentrischen Modellen die Erkenntnis möglich, daß die Aufgabe ‘relevanter konfliktfähiger Gruppen’ darin bestehen könnte, systematisch bestimmte Formen von Interessendruck als ‘Problem’ zu perzipieren, andere dagegen ebenso systematisch — nicht!

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  51. Dieser Begriff des Kontinuums interessenverarbeitender Organisationen geht zurück auf Gabriel Almond, der ihn meines Wissens als erster verwandt hat, um das Verhältnis von Verbänden und Parteien zu beschreiben; Almond, a.a.O., S. 84: “Die Beziehung zwischen politischen Parteien und Interessengruppen könnte als ein Kontinuum betrachtet werden, das einerseits durch substantielle Autonomie und andererseits durch Über- und Unterordnung begrenzt ist.” Das Bestechende an diesem Begriff liegt in der Betonung der Verbindung zwischen unterschiedlichen Organisationstypen, die, wie immer verborgen sie auch sein mag, letzten Endes das Funktionieren des Gesamtprozesses (in diesem Fall: der Interessenverarbeitung) gewährleistet. Gerade weil scheinbar so ganz verschiedene Organisationen wie -überspitzt formuliert — die Sonderinteressen anmeldenden Interessengruppen und die gemeinwohlverpflichteten Parteien in Wirklichkeit eben nicht voneinander völlig getrennt agieren, sondern auf eine noch näher zu bestimmende Art und Weise verschiedene Beiträge zu demselben Prozeß liefern, wird dieser einheitliche Systemprozess noch immer so selten als solcher überhaupt erkannt.

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  52. Vgl. dazu oben am Schluß des Abschnitts 1.2.1).

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  53. Vgl. hierzu Streecks Darstellung des Prozesses der ‘Veralltäglichung des Charismas’ (Max Weber); Streeck, Organisationsprobleme, 1981, a.a.O., S. 24–32. Danach geraten soziale Bewegungen ohne formale Organisationsstruktur früher oder später in den Widerspruch, der sich zwischen ihren überwiegend spontanen Kommunikationsformen und dem Problem ökonomischer Subsistenzsicherung unvermeidlich auftut. Entweder sie beharren dann auf ihrem Charakter als nicht-formalistischer Bewegung — und gehen zugrunde. Oder sie bilden interne, längerfristig angelegte Strukturen der Selbsterhaltung aus und werden so zu freiwilligen Organisationen, die irgendwo auf dem Kontinuum zwischen den extremen Polen der sozialen Bewegung einerseits, der Bürokratie andererseits angesiedelt sind; vgl. ebenda, S. 32–41.

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  54. Der Begriff des ‘Advokaten’ zielt auf das delegierende Moment, das jedem Verband innewohnt und in seinem Anspruch Ausdruck findet, die Interessen einer bestimmten Gruppe zu vertreten. Im Gegensatz zur sozialen Bewegung, die zwar durchaus sowohl Führer als auch Gefolgschaft kennen kann, deren Anhänger aber per definitionem selbst, mit ihrer ganzen Person für das Anliegen der Bewegung eintreten, nimmt die Organisation ihren Mitgliedern dieses Engagement in weiten Teilen ab, fordert Leistungen (Beitrag, bestimmte Formen von Mitgliedsaktivitäten, z.B. Teilnahme von Gewerkschaftsmitgliedern an Streiks) im Austausch gegen die Anmeldung der Basisinteressen gegenüber gesellschaftlichen und/oder politischen Kontrahenten qua Organisation. Dies geht allerdings nicht so weit wie die Haltung der Bürokratie gegenüber ihren Kunden; vgl. hierzu Streeck, Organisationsprobleme, 1981, a.a.O., S. 35 und S. 37. Der äußerste Fall ‘advokatorischer Verbandspolitik’ liegt im Falle der Wohlfahrtsorganisationen vor, die ein Basispotential zu vertreten beanspruchen, das z.T. zu dem Akt der Delegation gar nicht befähigt ist, z.B. Vereinigungen zum Schutz geistig Behinderter etc. Allerdings bewegen sich diese Organisationen auch sehr am Rande des hier als zentral erachteten ‘Interessenpaketes’ sozio-ökonomischer Reproduktionsinteressen, deren Realisierung üblicherweise handlungsfähige Interessenträger — Statusgruppen, Schichten, Klassen — voraussetzt.

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  55. Streeck, Organisationsprobleme, 1981, a.a.O., S. 11, Hervorhebung i.T.

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  56. Vgl. Greven, a.a.O., S. 153; dieser ganze Bereich ideologischer Interessenbefriedigung wird verstärkt im Zusammenhang mit den Parteien zu thematisieren sein. Zum psychologischen Zusammenhang von ökonomischen Wurzeln und geglaubter Ideologie als Verankerung des politischen ‘Überbaus’ in den Individuen, vgl. Glaser, Hermann: Politische Psychologie und psychoanalytische Soziologie. Überlegungen zur Übertragung Freudscher Kategorien auf Gesellschaftsanalyse und Gesellschaftskritik; in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 28/76, S. 31–47.

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  57. Dieser Begriff ist spätestens seit der Arbeit von Sylvia und Wolfgang Streeck in der Forschung innerparteilicher bzw. -verbandlicher Willensbildungsprozesse gängiger Topos; Streeck, Sylvia und Wolfgang: Parteiensystem und Status quo. Drei Studien zum innerparteilichen Konflikt. Frankfurt 1972. Vgl. etwa für die Verbände die Arbeit von: Weitbrecht, Hansjörg: Effektivität und Legitimität der Tarifautonomie. Eine soziologische Untersuchung am Beispiel der deutschen Metallindustrie. Berlin 1969 (Volkswirtschaftliche Schriften, 133), sowie den Abschnitt 1.5) der vorliegenden Arbeit zu internen Legitimationskonflikten von Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden.

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  58. Vgl. hierzu unten den Exkurs über das Verhältnis von Staat und Gesellschaft.

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  59. Diese Legitimationsform allein wäre allerdings zu wenig, da ökonomische und soziale Störfälle im Kapitalismus als Folge kapitalistischer Bewegungsgesetze und Widersprüche nun einmal unvermeidlich sind. An dieser Stelle greifen ideologische und/oder repressive Interessenverarbeitungsmechanismen Platz, ausgeübt vor allem seitens der Parteien und des Staates, was weiter unten zu diskutieren sein wird. Zu den verschiedenen Dimensionen des Legitimationsbegriffs, vgl. auch Rammstedt, Otthein/Rönsch, Horst-Dieter: Darstellung und Kritik der gegenwärtigen Legitimationsforschung; in: Matthöfer, Hans (Hg): Bürgerbeteiligung und Bürgerinitiativen. Legitimation und Partizipation in der Demokratie angesichts gesellschaftlicher Konfliktsituationen. Wissenschaftliche Redaktion: Otthein Rammstedt. Villingen 1977 (Argumente in der Energiediskussion, Bd. 3), S. 91–157.

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1.3) Konkretion interessengruppentheoretischer Überlegungen (I): Die Gewerkschaften

  1. Vgl. bereits die eher fragmentarischen Äußerungen von Marx und Engels zur Rolle der Gewerkschaften; interpretiert bei Zoll, Rainer: Der Doppelcharakter der Gewerkschaften. Zur Aktualität der Marxschen Gewerkschaftstheorie. Frankflirt 1976, S. 128–135.

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  2. Vgl. den Übersichtsband von Mayer, Evelies: Theorien zum Funktionswandel der Gewerkschaften. Frankfurt 1973, S. 19–103. Mayer unterscheidet vier hauptsächliche Theoriestränge: - konservative und pluralistische Gewerkschaftstheorien, die die Übernahme öffentlicher Funktionen der Gewerkschaften im Zuge der Herausbildung des interventionistischen Sozialstaates als unvermeidlich betrachten und sie entweder als Bedrohung staatlicher Souveränität oder als begrüßenswertes Korrektiv noch bestehender sozialer und/oder politischer Disparitäten zu Lasten der Lohnabhängigen bewerten; - reduktionistische Theorien, die von der Annahme eines prinzipiell stillgestellten Klassen-und Verteilungskampfes ausgehend den Gewerkschaften nurmehr die Aufgabe des Austrags von ‘Restkonflikten’ zuschreiben, sofern sie sich nicht zwangsweise oder freiwillig in die staatliche Steuerungs- und Regalierungsstrategien einfügen; - Theorien der Umwandlung der Gewerkschaften in gigantische Dienstleistungsunteniehmen, da sie anders ihre Basis nicht mehr länger’an sich zu binden vermögen, in Anbetracht ihrer Integration in den etablierten politischen Prozeß; - Gegenmachttheorien, die sich auf die verfassungsrechtliche Stellung der Gewerkschaften konzentrieren und aus dieser den Auftrag der gewerkschaftlichen Organisation zur Herstellung bzw. Bewahrung demokratischer Verhältnisse in Staat und Gesellschaft ableiten.

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  3. vgl. oben, Abschnitt 1.1.2)

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  4. Unter den zahlreichen Beitragen zum Thema ‘Gewerkschaften und Korporatismus’ vgl. u.a. Esser, Josef/ Fach, Wolfgang: Korporatistische Krisenregulierung im “Modell Deutschland”, in: von Alemann, Neokorporatismus, 1981, a.a.O., S. 158–179; Hübner, Kurt/Moraal, Dick: Zwischen Verbändegesetz und “Konzertierter Aktion”. Korporativistische Restrukturierungsversuche des Verhältnisses von Staat — Kapital — Gewerkschaften in der Bundesrepublik; Teil I, ProKla 38, 10. Jg., H.1, S. 41–61; Hoffmann, Jürgen: Einheitsgewerkschaft oder “korporatistische Blockbildung”? Probleme einer solidarischen Interessenvertretungspolitik in der ökonomischen Krise der Bundesrepublik; in: ProKla 43, 11. Jg., 1981, H. 2, S. 6–26; Jäger in ProKla, a.a.O.; Kastendieck in von Alemann, Neokorporatismus, 1981, a.a.O.; ders. in ProKla, a.a.O.; Offe in von Alemann/Heinze, Verbände und Staat, 1979, a.a.O.; sowie den bereits zitierten Band von Streeck, Organisationsprobleme, 1981, a.a.O.

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  5. ebenda, S. 1, Hervorhebung i.T.

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  6. ebenda, S. 7: “Mit dem gleichen Recht, mit dem die Entstehung des kapitalistischen Wohlfahrtsstaates aus der Perspektive ‘des Systems’ als eine erfolgreiche Methode der Anpassung an veränderte Verhältnisse erscheinen kann, erschien und erscheint sie aus der Perspektive der Arbeiterbewegung als Resultat eines erfolgreichen Kampfes um eine Veränderung des Systems.” Hervorhebung i.T.

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  7. ebenda, S. 6, Hervorhebung i.T. Hierzu erscheinen zwei Bemerkungen angebracht. Zum ersten wird mit dieser Begründung partieller echter Interessenrealisierung zugunsten der Gewerkschaft durch den Staat die gewerkschaftliche Bereitschaft zur Teilnahme an korporatistischen Arrangements sehr viel plausibler als bei jenen Autoren, die stets die systemerhaltende Funktion korporatistischer Strukturen betonen. Vgl. hierzu etwa Hübner/Moraal, a.a.O., S. 43: “Gerade in einer Situation, in der mit einer Ablösung der keynesianischen ‘Vollbeschäftigungspolitik’ und deren Ersetzung durch eine Politik der Austerität der ‘keynesianische Kanpromiß’ zwischen Gewerkschaften und staatlicher Wirtschaftspolitik aufgekündigt wird, erfordert die Verpflichtung der Gewerkschaften auf die Imperative der Kapitalverwertung verstärkte Anstrengungen der politischen Einbindung.” Zwar erkennen auch diese Autoren den realen Nutzen, den die Gewerkschaften und ihre Basis aus der aktiven Beteiligung an dem sozio-politischen Reproduktionsprozeß der bürgerlichen Gesellschaft bezogen haben; ebenda, S. 44. Aber dieser Gedanke scheint offenbar nicht zentral für ihr Konzept zu sein, wenn sie nämlich im Fortgang ihrer Überlegungen das Modell einer “autori-tär(en) staatskorporatistische(n) Einbindungsvariante mittels eines Verbändegesetzes” entwickeln (ebenda, S.43), ohne sich die Frage zu stellen, ob es überhaupt realisierbar ist, und wenn ja, zu welchen Kosten, die Gewerkschaften zur Einbindung zwingen zu wollen, statt sie ihnen durch materielle Vorteile zu erleichtern. Zum zweiten: Streeck unterliegt allerdings wieder dem Irrtum aller (zwangsläufig etatozentrischen) Korporatisten, wenn er annimmt, es sei in erster Linie der Staat, der den Gewerkschaften zu dem Einblick verhelfen müsse, ihre Interessen seien mit denen der Arbeitgeber prinzipiell kompatibel. Diesen Eindruck vermitteln zunächst vielmehr die Unternehmer selbst, indem sie sich im Tarifsystem konzessionsfähig und -willig zeigen, in welch engen Grenzen auch immer. Nach wie vor ist es nicht der Staat, der Tarifverträge über steigende Löhne und Gehälter abschließt, sondern Unternehmerverbände und Gewerkschaften arbeiten sich so lange an ihren (zumeist quantitativ) unterschiedlichen Interessen ab, bis sie zu einem Kompromiß gefunden haben. Vgl. dazu unten die Bemerkungen zur Selektivität und Legitimationsfunktion des autonomen interverbandlichen Konfliktaustrags, Abschnitt 1.5).

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  8. Streeck, Organisationsprobleme, 1981, a.a.O., S. 2, Hervorhebung i.T.

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  9. ebenda, S. 3

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  10. vgl. ebenda, S. 193–269

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  11. vgl. ebenda, S. 273–312

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  12. vgl. ebenda, S. 313–368

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  13. vgl. Popp, a.a.O., S. 131–134 und S. 190–2)0

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  14. ebenda, S. 132

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  15. Vgl. hierzu: Autorenkollektiv: Marxistische Gewerkschaftstheorie. Eine Einführung. West-Berlin 1976; Herkommer, Sebastian/ Bischoff, Joachim/ Lohauß, Peter/ Maldaner, Karlheinz/ Steinfeld, Friedrich: Gesellschaftsbewußtsein und Gewerkschaften. Arbeitsbedingungen, Lebensverhältnisse, Bewußtseinsänderungen und gewerkschaftliche Strategie von 1945 bis 1979. Hamburg 1979; Hack, Lothar/ Krause, Wulf/ Schmidt, Ute/ Wachutka, Werner: Klassenlage und Interessenorientierung; in: Sozialstruktur und politische Systeme. Hg. von Urs Jaeggi. Köln 1976, S. 197–221.

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  16. Vgl. hierzu: Deppe, Frank: Autonomie und Integration. Materialien zur Gewerkschaftsanalyse. Marburg 1979 (Schriftenreihe für Sozialgeschichte und Arbeiterbewegung, Bd. 9);

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  17. Deppe, Frank u.a. (Hg): Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung. Köln 1977.

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  18. vgl. zum folgenden Herkcnmer u.a., a.a.O., S. 210–258

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  19. “Der mit der Existenz und Rückwirkung der Gewerkschaften auf die gesellschaftliche Entwicklung immer vorhandene Widerspruch zwischen Abstreifen der Individualität des als privater Warenbesitzer agierenden einzelnen Lohnarbeiters durch gewerkschaftliche Organisierung einerseits und Reproduktion der Individualität auf dieser Basis andererseits reflektiert sich in Phasen prosperierender ökonomischer Entwicklung darin, daß das größte Gewicht, das das persönliche Individuum gegenüber dem Klassenindividuum erhält, sich in einer wachsenden Kluft zwischen den Gewerkschaften als Klassenorganisation der Lohnabhängigen und dem Dasein der Lohnabhängigen als persönlichen Individuen ausdrückt. ” Ebenda, S. 241/42. Dies ist sozusagen das marxistisch gewendete ‘Olson-Dilemma’; anders ausgedrückt: Olsons Überlegungen zur Bedeutung des individuell-rationalen Nutzenkalküls für die verbandsförmige Organisation gewinnen — bezogen auf die Situation der Lohnabhängigen — erst dann an Bedeutung, wenn deren verbesserte ökonomische Lage ihre existentielle Bindung an die Gewerkschaften als Voraussetzung ihrer Reproduktion lockert.

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  20. ebenda, S. 255: “Dadurch tritt erstens die Bedeutung der Gewerkschaften als Assoziation zur Verteidigung der Lebenslage und als Assoziation der Arbeiterklasse gegen das Lohnsystem deutlicher hervor; die Fragen der gewerkschaftlichen Strategie und ihrer Veränderungen angesichts gewandelter Unstände gewinnen auch für den Lohnabhängigen persönlich zunehmend an Gewicht. Der Organisationsgrad der Gewerkschaften steigt, die Teilnahme an der Willensbildung der Assoziation und die Bereitschaft, selbst in ihren Aktionen tätig zu werden, wächst. Die Kongruenz zwischen den Diskussionen über gewerkschaftliche Strategie in den Organisationen und den die Mehrheit der Klasse bewegenden Fragen ist größer geworden, weil der Zusammenhang zwischen der Lebenssituation der einzelnen und der zentralen Funktion der Gewerkschaften bewußt geworden ist. Zweitens tritt jetzt deutlich hervor, daß trotz aller Unterschiede zwischen den einzelnen Abteilungen der Klasse, trotz der Abstufungen und Modifikationen der Stellung im Reproduktionsprozeß die Position der Lohnabhängigen im System der gesellschaftlichen Produktion gemeinsam ist, so daß alle tatsächlichen Unterschiede in den Arbeits- und Lebensverhältnissen dominiert werden von der allgemeinen sozialen Bestimmtheit ihrer Existenz, Lohnarbeiter zu sein. Drittens rückt das Bewußtsein in den Vordergrund, daß das gesellschaftliche System der Produktion alle anderen Lebensverhältnisse übergreift und daß sich trotz der Anstrengung um die Verbesserung der Lebenslage an dem repressiven, für den Lohnabhängigen und seine Familie feindlichen Produktionsverhältnissen nichts geändert hat.”

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  21. vgl. unten, Abschnitt 4.3.2), zur Politik des DGB in der tiefen Wirtschaftskrise ab 1973/74.

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  22. Herkonmer u.a., a.a.O., S. 251

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  23. vgl. oben, Abschnitt 1.2.3)

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  24. Vgl. unten, Abschnitt 2.3.2) sowie den Exkurs über Fragen des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft. Abschnitt 2.3.1).

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  25. Die hier eingestandenermaßen nur äußerst knapp angerissen wurde, vgl. oben, Anm. 1) zu diesem Abschnitt. So substantielle Arbeiten wie die von Bergmann u.a. oder Altvater/ Hoffmann/Semmler sind bislang nicht erwähnt worden, nicht etwa, weil die Verfasserin sie für irrelevant für das vorliegende Thema hielte. Sie werden vielmehr aufgrund ihrer vorrangig empirischen Orientierung an anderer Stelle ausführlich zu besprechen sein, bzw. in die in den folgenden Abschnitten zu entwickelnden eigenen gewerkschaftstheoretischen Überlegungen als Unterstützung und Ergänzung einfließen. Vgl. Bergmann, Joachim/ Jacobi, Otto/ Müller-Jentsch, Walther: Gewerkschaften in der Bundesrepublik. Gewerkschaftliche Lohnpolitik zwischen Mitgliederinteressen und ökonomischen Systemzwängen. Frankfurt/Köln 1974 (Studienreihe des Instituts für Sozialforschung Frankflirt a.M., Bd. 1); Altvater, Elmar/ Hoffmann, Jürgen/ Semmler, Willi: Vom Wirtschaftswunder zur Wirtschaftskrise. Ökonomie und Politik in der Bundesrepublik. Berlin 1979.

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  26. vgl. zu diesen Thesen das historische Kapitel der vorliegenden Arbeit.

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  27. vgl. hierzu ausführlich Bierbaum u.a., a.a.O., S. 35 ff

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  28. siehe hierzu oben, Abschnitt 1.2.1)

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  29. Bierbaum u.a., a.a.O., S. 12: “Insbesondere in Phasen der gesellschaftlichen Entwicklung, in denen auch die Mehrheit der Arbeitnehmer in wachsenden Proportionen am gesellschaftlichen Reichtum teilhaben kann und nicht die Angst um den Arbeitsplatz im Vordergrund steht, scheint den Bedingungen von Erziehung und Bildung, den Möglichkeiten der Freizeitgestaltung und des Konsumverhaltens für das Bewußtsein der Arbeiter und erst recht der anderen Bevölkerungsgruppen eine dominierende Bedeutung zuzukommen. Die Stellung im gesellschaftlichen Reproduktionsprozeß kann zeitweilig durch diese Faktoren in den Hintergrund gedrängt werden.”

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  30. ebenda, S. 50: “Solange der Reproduktionsprozeß in dieser Form verläuft, bilden daher die unzulänglichen sozialen Verhältnisse auf der einen Seite im Bewußtsein keinen Grund zum Zweifeln an der Sicherstellung der individuellen Reproduktion, und erscheinen auf der anderen Seite die gesellschaftlichen Verhältnisse als ausreichende Basis, um schrittweise bessere und gerechtere Lebensverhältnisse zu entwickeln. Die schlechte Realität wird in dem Bewußtsein wahrgenommen, daß es notwendig ist, die noch nicht durchgesetzte soziale Gerechtigkeit zu verwirklichen.”

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  31. ebenda, S. 49: “Der Staat ist vermittels der politischen Parteien diejenige gesellschaftliche Instanz, die dem Widerspruch zwischen den staatsbürgerlich sanktionierten Prinzipien von Freiheit, Gleichheit und Leistung und der kontinuierlichen Ungerechtigkeit der gesellschaftlichen Verhältnisse entscheidend abhelfen kann. Im Gesellschaftsbewußtsein der Lohnabhängigen ist darum der Staat bzw. sind seine parlamentarischen Glieder (Parteien etc.) die zentrale Instanz, die soziale Gerechtigkeit durchzusetzen hat und an die entsprechende Forderungen zu richten sind.”

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  32. ebenda, S. 10/11: “Vielmehr sind es in jedem Moment, auch noch unter verschärften ökonemischen Bedingungen, beide Seiten des Lohnarbeitsverhältnisses, die das Bewußtsein von der Gesellschaft bestimmen. Zu unterscheiden ist lediglich, in welcher Richtung sich der dadurch konstituierte Widerspruch bewegt: Verstärkt sich die Einsicht in die gegensätzlichen Interessen von Lohnarbeitern und Kapital, oder befestigt die ökonomische Unsicherheit noch die Illusionen von Freiheit und Gleichheit des Individuums, das durch Leistung alles Unglück überwinden kann?”

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  33. ebenda, S. 49

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  34. ebenda, S. 42: “Die Willensverhältnisse, die die Individuen als Freie und Gleiche schließen, werden schließlich von ihrem Bewußtsein befestigt dadurch, daß sie als allgemeine Willensverhältnisse fixiert werden und dem Individuum in seiner Bestimmung als Staatsbürger zukamen.”

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  35. Hierin spiegelt sich auch wieder das Problem, das oben als ‘Olson-Dilemma’ eingeführt wurde; je allgemeiner eine Forderung nach Problemlösung ausfällt, desto leichter kann sie an den Staat gerichtet werden, dessen Selbst-Legitimation als Wahrer des Allgemeininteresses partikulare Privilegierungen jedenfalls dann erheblich erschwert, wenn sie allzu offensichtlich ausfallen. Umgekehrt aber binden allgemein gehaltene, d.h.: hochgradig aggregierte und generalisierte Forderungen die Individuen nur wenig, sofern nicht der ganz außerordentliche Fall massenhafter Bewußtheit darüber vorliegt, daß die Realisierung allgemeiner Interessen letztlich auch dem Individuum selbst dient und deshalb ein persönlicher Einsatz sinnvoll ist.

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  36. Zoll, a.a.O., S. 107: “Der Ort, an dem der Gegensatz zwischen Kapital und Arbeit am stärksten erlebt wird, ist der Betrieb. Hier wird der Gegensatz als Kampf erfahren, den die Arbeiter nur dann führen können, wenn sie Koalitionen bilden.”

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  37. Bierbaum u.a., a.a.O., S. 49

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  38. vgl. oben, Abschnitte 1.2.2) und 1.2.3)

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  39. Bierbaum u.a., a.a.O., S. 42/43

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  40. ebenda, S. 57. Vgl. auch die Ausführungen von Hack u.a. zur Gleichgültigkeit gegenüber dem konkreten Arbeitsprozeß und der kollektiv-instrumentellen Interessenorientierung der Lohnabhängigen; Hack u.a., a.a.O..

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  41. vgl. Bierbaum u.a., a.a.O., S. 142–164

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  42. vgl. zur Dominanz der Freizeit- und Konsumorientierung der Lohnabhängigen in Zeiten der Prosperität Herkommer u.a., a.a.O., S. 240–242.

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  43. vgl. hierzu die im Abschnitt 1.3.1) vorgestellten Thesen von Herkommer u.a. sowie Autorenkollektiv, a.a.O., S. 81: Die Gewerkschaft wird nach Auffassung des Autorenkollektivs “infolge des stets anwachsenden Drucks auf die unmittelbaren Produzenten gezwungen sein, verstärkt radikale Forderungen ihrer Mitglieder zu berücksichtigen. In diesen Forderungen wird eine mehr oder minder klare Vorstellung über den Charakter der bürgerlichen Produktionsweise und die Notwendigkeit ihrer Veränderung zum Ausdruck kommen. ”

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  44. vgl. hierzu Bierbaum u.a., a.a.O., S. 51: “Gleichheit, Freiheit und Leistung des Individuums erscheinen auf dieser brüchigen Grundlage nicht mehr selbstverständlich als beständige Voraussetzung und Resultat des Wirtschaftskreislaufs, so daß in Zeiten zunehmender Verunsicherung diese Momente im Bewußtsein eine noch größere Bedeutung als zuvor erhalten und deshalb ihre Gewährleistung oder Wiederherstellung zur politischen Forderung erhoben werden kann. Auf der anderen Seite unterminiert dieser Prozeß die Vorstellung, daß die schrittweise Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit durch die kontinuierlich funktionierende Ökonomie gewährleistet sei.” Wohl nur so, nämlich prinzipiell zunächst einmal offen, kann der ideologische Erosionsprozeß als Auswirkung der ökonomischen Krise aufgefaßt werden. Ein Blick auf den Untergang der Weimarer Republik vermittelt mit voller Wucht die geschichtliche Lektion, daß es keinen wie immer gearteten automatischen Zusammenhang zwischen ökonomischer Krise und Auflösung ideologischer Trübungen des lohnabhängigen Interessenbewußtseins gibt; vgl. unten, Abschnitt 3.2).

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  45. vgl. etwa die Studie von Kudera u.a. zur bewußtseinsschärfenden Konflikterfahrung im Betrieb; Kudera, Werner u.a.: Gesellschaftliches und politisches Bewußtsein von Arbeitern. Abschlußbericht. Nürnberg 1976 (Sonderforschungsbereich Sozialisations- und Kommunikationsforschung — SFB 22 — der Universität Erlangen-Nürnberg). Siehe auch den Aufsatz von Herkommer zur Bedeutung arbeitsweltlicher Erfahrungen der Arbeiter für ihr Gesellschaftsund Politikbild; Herkommer, Sebastian: Gesellschaftsbild und politisches Bewußtsein. Gegen affirmative und defensive Sozialforschung; in: Argument 50, Sonderband zum 10. Jg., S. 208–222.

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  46. “Die Lohnarbeiter und ihr Zusammenschluß, die Gewerkschaft, bewegen sich zunächst auf der Ebene des kapitalistischen Marktes, auf der Ebene der Warenbesitzer, des Äquivalententausches, und bleiben so der Oberfläche der kapitalistischen Gesellschaft verhaftet, auf der die wirklichen Prozesse nur in bestimmten Formen erscheinen: der Lohnarbeiter als Besitzer der Ware Arbeitskraft, die er ‘frei’ verkauft, gegen ein Äquivalent eintauscht; der Kapitalist als Warenbesitzer, der dieses Äquivalent verkauft und die Arbeitskraft dafür eintauscht. Es ist die Ebene der formalen Freiheit und Gleichheit der Lohnarbeiter und Kapitalisten”; Zoll, a.a.O., S. 130/31.

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  47. vgl. ebenda, S. 128; Zoll setzt sich hier mit der Marx’schen Auffassung vom “doppelten Zweck der Gewerkschaften, die Konkurrenz der Arbeiter untereinander und die Konkurrenz überhaupt aufzuheben”, auseinander. Allerdings weist Zoll zu Recht auf die Einsicht von Marx und Engels hin, daß ersteres ihre genuine Aufgabe ist, während letzteres von ihnen im Rahmen bewußter, programmatischer und organisatorischer Weiterentwicklung zum Ziel gemacht werden kann; “Vom Kämpf der Gewerkschaften zur Abschaffung des Lohnsystems ist dagegen immer nur im Sinn einer Aufforderung die Rede...”; ebenda, S. 129.

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  48. ebenda, S. 131

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  49. vgl. oben, Abschnitt 1.2.1), zur Offe’schen Definition der Organisations- und Konfliktfähigkeit von Interessen.

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  50. vgl. dazu oben, Abschnitt 1.2.3)

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  51. Sohn, Karl-Heinz: Berufsverband und Industriegewerkschaft. Organisationsprinzipien der deutschen Gewerkschaften. Köln 1964, S. 29

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  52. ebenda, S. 29; vgl. hierzu ausführlich die Darstellung des occupational-comnunity-Konzepts von Lipset bei Streeck, Organisationsprobleme, 1981, a.a.O., S. 54 ff.

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  53. vgl. ebenda, S. 59 ff; zur historischen Entwicklung vom Berufsverband zur Industriegewerkschaft siehe unten, Abschnitt 3.1)

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  54. vgl. hierzu Crusius, Reinhard/ Wilke, Manfred: Elemente einer Theorie der Gewerkschaften im Spätkapitalismus. Berlin 1971 (Schriftenreihe Kritische Gewerkschaftspolitik), S. 30;

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  55. Beier, Gerhard: Elemente einer Theorie der gewerkschaftlichen Entwicklung. Autonomie, Funktion, Struktur und Aktion; in: Gewerkschaftliche Politik: Reform aus Solidarität. Zum 60. Geburtstag von Heinz O. Vetter. Hg. von Ulrich Borsdorf, Hans O. Hemmer, Gerhard Leminsky und Heinz Markmann. Köln 1977, S. 191–218, besonders S. 210; ders.: Einheitsgewerkschaft. Zur Geschichte eines organisatorischen Prinzips der deutschen Arbeiterbewegung; in: Archiv für Sozialgeschichte, XIII. Bd., 1973, S. 207–242. Demgegenüber sind Zweifel anzumelden an der Zoll’sehen Einschätzung des Industrieverbandsprinzips als Entsprechung der Forderung nach maximaler Organisation “alle(r) Arbeiter.... ohne Ansehen von Rasse, Geschlecht, Religion, Qualifikation oder anderen Unterscheidungsmerkmalen”; Zoll, a.a.O., S. 106, Hervorhebung d. Verf. Vielmehr wird hier jeweils nur ein Ausschnitt aus der Klasse der Lohnabhängigen organisiert, der sich von den anderen durch den jeweils spezifisch bestimmten Prozeß der Produktion verschiedener Gebrauchswerte unterscheidet, an dem er konkret beteiligt ist.

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  56. Vgl. Zoll, a.a.O., S. 108: “Die Knechtungssituation im Betrieb macht den Klassengegensatz erfahrbar; das Bewußtsein der Ausbeutung erlangt der Arbeiter jedoch erst dann, wenn er sich gegen die Herrschaft des Kapitals auflehnt, wenn er sie im Streik abschüttelt und sich — wie vorübergehend auch immer — von ihr befreit.” Wenn also der Betrieb nicht mehr hauptsächliches Aktionsfeld der Gewerkschaften ist und Streiks nur noch in Situationen und in einem Umfang stattfinden, die auf die branchenspezifische Wirtschaftslage Rücksicht nehmen — wo sollen dann die Erfahrungen gemacht, vor allem aber verarbeitet, interpretiert und verallgemeinert werden, die die Grundlage für die Entstehung des ‘Bewußtseins der Ausbeutung’ bilden? Eine Herrschaft, von der sich die Beherrschten in dem Rahmen ‘befreien’, in dem es der Herrschende selbst noch verkraften kann, dürfte sich als außerordentlich flexibel und daher höchst dauerhaft erweisen.

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  57. vgl. Gimbel, Hans-Dieter: Sozialistengesetz und “große Depression”. Die deutsche Gewerkschaftsbewegung von der Wirtschaftskrise 1873 bis zum Kölner Parteitag der deutschen Sozialdemokratie 1893; in: Deppe u.a. (Hg), Geschichte der deutschen Gewerkschaftsbewegung, a.a.O., S. 44–61, hier S. 59/60; Schmidt, Jutta/ Seichter, Wolfgang: Die deutsche Gewerkschaftsbewegung von der Mitte der neunziger Jahre des 19. Jahrhunderts bis zun Ersten Weltkrieg; ebenda, S. 62–93, hier S. 81; Beier, Theorie der gewerkschaftlichen Entwicklung, a.a.O., S. 209/210: “Die optimale Größe der organisatorischen Einheit ist keineswegs konstant, sondern resultiert aus der allgemeinen wirtschaftlichen Entwicklung, aus der branchenspezifischen Größe der Betriebe und des jeweils vorgegebenen Arbeitsmarktes. Wo es nur einen lokalen oder regional eng begrenzten Arbeitsmarkt gab, genügte die örtliche, zünftierisch beschränkte (!) Organisation.... Richtungweisend und maßgebend ist also die allgemeine Konzentrationsbewegung in Wirtschaft, Gesellschaft und Staat, und zwar aufsteigend von der regionalen Ebene über die nationale zur kontinentalen und globalen Integration. Die Gewerkschaften erzielen Vorteile, wo sie dieser Konzentrationsbewegung vorauseilen.” Wer so ungebrochen dem hochgradig aggregierten Interessenverfolg das Wort redet, übersieht, daß sich mit wachsendem Grad der Interessenverallgemeinerung die Bindung zwischen dem einzelnen Interessenträger und ‘seiner’ Organisation immer mehr lockert.

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  58. vgl. Conert, Hansgeorg: Gewerkschaften heute: Ordnungsfaktor oder Gegenmacht? Funktion und Strategie der Gewerkschaften im Spätkapitalismus. Offenbach, 5. Aufl., 1973 (Reihe Betrieb und Gewerkschaften, hg. vom Sozialistischen Büro), S. 49: “Die Tarife orientieren sich dabei am ‘Grenzbetrieb’, das heißt, an dem ungünstigsten Kostenbild, der die vorgesehene Erhöhung gerade noch zu tragen imstande ist. Das bedeutet aber, daß die anderen Unternehmen eine ‘Differentialrente’ in Höhe des Betrags gewinnen, den sie nach ihrer günstigeren Kostenlage für Lohn- und Gehaltserhöhungen zu verausgaben imstande gewesen wären.”

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  59. Zur Durchschnittsorientierung der gewerkschaftlichen Lohnpolitik vgl. auch Bergmann, Joachim: Organisationsinterne Prozesse in kooperativen Gewerkschaften; in: Leviathan, Jg. 1973, S. 242–253, hier S. 250

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  60. vgl. Teschner, Eckart: Zentralisierte Lohnpolitik und betriebliche Lohnbildung; in: Gewerkschaften und Klassenkampf. Kritisches Jahrbuch 1972. Hg. von Otto Jacobi, Walther Miller-Jentsch, Eberhard Schmidt. Frankfurt 1972, S. 134–144, hier S. 137 ff; sowie zum empirischen Befund: Robak, Brigitte: Industriezweigstruktur und übertarifliche Entlohnung. Berlin/ München 1978 (Volkswirtschaftliche Schriften, 271).

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  61. vgl. dazu unten, Abschnitt 3.4.3), zum westdeutschen Betriebsratssystem.

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  62. vgl. Conert, a.a.O., S. 49/50

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  63. vgl. hierzu Zoll, a.a.O., S. 118: “Ein auf reine Lohnforderungen begrenzter Konflikt bekammt dann eine politische Dimension, wenn er den Preis der Ware Arbeitskraft weit über ihren Wert hochtreibt; denn eine gewichtige Reduktion der Profitrate — eine Erhöhung der Lohnrate geht unter sonst gleichen Bedingungen auf Kosten der Profitrate — ruft im Kapitalismus Krisen oder krisenähnliche Erscheinungen hervor”. Vgl. dazu unten das Kapitel über Verbändestellungnahmen zur Wirtschaftsentwicklung, besonders die Aussagen zur Verteilungspolitik und Inflation nach 1969.

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  64. vgl. zu Strukturkrisen- und Strukturpolitikfragen ausführlich das Kapitel über Verbändestellungnahmen zur Wirtschaftsentwicklung sowie empirisch zur westdeutschen Wirtschaft: Saß, Peter: Die Untersuchung der Profitraten-Unterschiede zwischen den westdeutschen Industriebranchen nach dem 2. Weltkrieg. Tübingen 1975 (Veröffentlichungen der Hochschule für Wirtschaft und Politik, Hamburg).

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  65. Sofern man nicht von der Monetarisierungs-Methode zur Vernichtung von bestimmten Arbeitsplätzen durch Zahlung einer Abfindungsprämie etc. ausgeht, liegt es nahe, verfehlte ökonomische Strukturen zum Wandel zu veranlassen, indem beispielsweise die Forschung intensiviert, die Entwicklung neuer Produktionsverfahren angeregt, bestimmte Standorte begünstigt werden usw. All dies sind jedoch Fragen, die nicht auf der Ebene von mehr oder weniger Geld für alle Beteiligten allein beantwortet werden können, sondern inhaltliche Entscheidungen verlangen, welche Produktionsverfahren gefördert, welche Standorte begünstigt werden sollen usw. Derartige Entscheidungen fallen aber stets zugunsten eines sehr viel deutlicher begrenzten Bündels von inhaltlich bestimmten, eben qualitativen, Interessen aus als jede Monetarisierungsstrategie, und angesichts dieser ihrer deutlicher wahrnehmbaren Selektivität bringen sie auch weitaus gravierendere Legitimationsprobleme mit sich als jene.

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  66. Siehe zu letzterem Punkt ausführlich den Abschnitt 1.4.2) über Kapitalverbände.

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  67. Dieses Begriffspaar geht auf die äußerst materialreich und umfassend angelegte, bereits erwähnte Studie von Bergrann u.a. zurück, die die Gewerkschaften danach analysieren, wie sie sich im Spannungsfeld ‘zwischen Mitgliederinteressen und ökonomischen Systemzwängen’ jeweils verhalten. Bergmann u.a. unterscheiden dabei zwei grundsätzliche strategische Varianten: “Kooperative Gewerkschaften versuchen, die Mitgliederinteressen durch Anpassung ihrer tarifpolitischen Forderungen und Strategien an die konjunktur- und wachstumspolitischen Erfordernisse zu realisieren. Sie passen ihre Lohn- und Tarifpolitik unter Abwägung der verschiedenen Teilinteressen den ökonomischen Konzessionsspielräumen an und lassen sich — bei institutionalisierter Einkorammenspolitik — auf die Orientierungsdaten und Leitlinien staatlicher Wirtschaftspolitik ein. — Konfliktorische Gewerkschaften versuchen, die artikulierten Mitgliederinteressen durch unmittelbare Umsetzung in tarifpolitische Forderungen und Strategien zu realisieren und lehnen eine Einbettung ihrer Lohnpolitik in die konjunkturpolitische Wirtschaftssteuerung ab. Bei ihren Forderungen werden sie wohl die bestehenden Markt- und Machtverhältnisse in Rechnung stellen, eine Verantwortung für den Gesamtzustand der Ökonomie jedoch ablehnen”; Bergrann u.a., a.a.O., S. 34/35. Bergrann u.a. benennen die Wirtschaftsentwicklung als entscheidende Rahmenbedingung dafür, welche Variante der gewerkschaftlichen Politik sich jeweils durchsetzt; ebenda, S. 39. Auch die vorliegende Arbeit betrachtet die Stellung der Gewerkschaft zwischen Interessenmaterial und ökonomischen Rahmenbedingungen, betont jedoch im Gegensatz zu Bergmann u.a. die Bedeutung organisatorischer Strukturen vor jeder Entscheidung darüber, welche Politik die Organisation verfolgt. In der strukturellen Selektivität des Industrieverbandssystems scheint nach der hier vertretenen Auffassung nämlich das fundamentale Vermittlungsglied zwischen ‘Mitgliederinteressen und ökonomischen Systemzwängen’zu bestehen, das stets neu für die Priorisierung bestimmter, ‘systemverträglicher’ Interessen sorgt. Dabei wird hier größter Wert auf die Feststellung gelegt, daß diese industriegewerkschaftliche Struktur eine durchaus adäquate Antwort der Organisation auf die Unweit ist, die sie vorfindet, und nicht etwa Ausdruck eines ‘Verrats’ der Gewerkschaftsführung an der ‘historischen Mission der Arbeiterklasse’. Vielmehr ist schon in der kapitalistisch geprägten Umwelt der Gewerkschaften angelegt, daß bis auf weiteres nur diejenigen Interessen den Lohnabhängigen selbst bewußt werden und damit gesellschaftliche Macht erlangen, die nicht in prinzipiellem Widerspruch zum kapitalistischen System stehen. Und der eventuell zu erhebende Vorwurf, die Gewerkschaften vernachlässigten die ihnen potentiell mögliche Aufklärungsarbeit an der Basis, kann sinnvoll nur vor dem Hintergrund konkreten historischen Materials abgehandelt werden; vgl. dazu unten, Kapitel 3.).

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  68. siehe unten, ebenda

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  69. vgl. hierzu Zoll. a.a.O., S. 110–113

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  70. vgl. hierzu idealtypisch Pfromm, Hans-Adam: Solidarische Lohnpolitik. Zur wirtschaftlichen und sozialen Problematik tariflicher Lohnstrukturnivellierung. Köln/Frankfurt 1978

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  71. Dieses Extrem ist realhistorisch dauerhaft ebenfalls nicht vorfindbar, da — wie beschrieben — auch das Selbstbewußtsein der Lohnabhängigen als freie und gleiche Warenbesitzer nie völlig widerspruchsfrei und stabil sein kann; vgl. oben, Abschnitt 1.3.2).

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  72. Forderungen von Einzelgewerkschaften an den zur gesamtgesellschaftlichen Legitimation verpflichteten Staat werden in der Regel strukturpolitischer Natur sein, in Anbetracht der domnierenden Branchenorientierung dieser Organisationen. Es steht zu vermuten, daß sich hier jene oben erwähnte Konstellation ‘querliegender’ Bündnisse wiederholt, in der Kapital und Gewerkschaften in notleidenden Wirtschaftsbranchen gemeinsam auftreten und staatliche Problemlösungen fordern werden. Es kann nicht theoretisch vorab geklärt werden, ob diese Forderungen inhaltlich immer auf protektionistische Maßnahmen hinauslaufen müssen; fest steht jedoch, daß sie zwar über die Klassengrenzen hinaus verallgemeinert sind, aber innerhalb der Konkurrenz um politischen Einfluß auf die Interessenbündnisse der prosperierenden Branchen mit ‘ihren’ Gewerkschaften stoßen werden, die die Priorisierung dieser inhaltlich deutlich abgrenzbaren Interessen ebensowenig widerspruchslos hinnehmen werden wie der Rest der Bevölkerung. Die empirischen Kapitel der vorliegenden Arbeit über wirtschaftspolitische Verbände- und Parteienstellungnahmen werden zeigen, daß das größte Problem strukturpolitischer Maßnahmen in ihrer ganz offenkundigen und daher besonders schwer zu legitimierenden Selektivität besteht.

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  73. Auf das Problem konkurrierender Gewerkschaftsorganisationen soll hier nicht näher eingegangen werden; zur Begrenzung auf Monopolgewerkschaften, siehe oben, Einleitung.

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  74. Siehe dazu unten, Abschnitt 2.3.2), über die Zusammenhänge zwischen Verbände- und Parteiensystem sowie dem Staat.

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  75. Zu den einzelnen legitimatorischen Dimensionen des Gewerkschaftshandelns, besonders im Tarifsystem, siehe unten, Abschnitt 1.5) zur Tarifpolitik zwischen Lohnarbeit und Kapital.

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1.4) Konkretion interessengruppentheoretischer Überlegungen (II): Die Arbeitgeberverbände

  1. vgl. hierzu von Beyme, a.a.O., S. 203 ff; Weber, a.a.O., S. 359 ff.

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  2. Diese These läßt sich nicht nur mit dem Hinweis auf die äußerst geringe Zahl marxistischer Unternehmerverbandsstudien belegen, sondern auch durch die Tatsache, daß gerade von marxistischen Positionen aus eine Unmenge von Gewerkschaftsanalysen vorliegen, die nicht über die Konstatierung des strukturellen Übergewichts ‘des Kapitals’ hinausgehen. Im weiteren Verlauf dieses Abschnitts werden einige vergleichende Untersuchungen über Unternehmerverbände und Gewerkschaften vorgestellt werden; keine einzige davon basiert auf genuin marxistischen Positionen.

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  3. Weber, a.a.O., S. 86; Weber bezieht in diese Gruppen weiterhin die anderen Berufsverbände sowie die Verbraucherorganisationen ein.

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  4. ebenda, S. 363; vgl. auch: Krüger, Hartmut: Interessenpolitik und Gemeinwohlfindung in der Demokratie. München 1976, S. 110–135;

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  5. Stolleis, Michael: Gemeinwohl und Minimalkonsens. Öffentliche und private Interessen in der Demokratie; in: Aus Politik und Zeitgeschichte, B 3/78, S. 37–45. Eine extreme Position in dieser Frage vertritt Kremendahl, a.a.O., S. 265, wenn er auf die Kritik Offe’s an der Tatsache struktureller Dominanz des etablierten Verbändesystems über weniger organisations- und konfliktfähige Interessen antwortet, diese Kritik “berücksichtigt die Frage zu wenig, ob denn die Interessen, deren Vernachlässigung sie beklagt, auf der empirischen Prioritätenskala der Bevölkerung tatsächlich einen hohen Rang einnehmen, oder ob eine jeweilige Disparität nicht auch (nicht nur) ein Indiz für andere, im pluralistischen Prozeß folglich besser berücksichtigte Schwerpunkte ist”; Hervorhebung i.T..

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  6. Braunthal, Gerard: The federation of German industry in politics. Ithaca/N.Y. 1965; vgl. hierzu auch zusammenfassend ders.: Wirtschaft und Politik: Der Bundesverband der Deutschen Industrie; in: Interessenverbände in Deutschland. Hg. von Heinz Josef Varain. Köln 1973, S. 277–294.

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  7. Braunthal, federation, 1965, a.a.O., S. 337; vgl. ebenda, S. 192–335. Braunthal definiert seine forschungsleitende Frage wie folgt, ebenda, S. 339: “Does industry in Germany exert enough leverage on the decision-makers to dominate its politics? Do the competing interest groups counterbalance each other sufficiently to reduce the power of German industry to a tolerable level? Do the activities of the BDI benefit or harm the democratic state?”

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  8. ebenda, S. 345

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  9. ebenda, S. 346 und S. 345

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  10. ebenda, S. 345

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  11. ebenda, S. 346

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  12. ebenda, S. 348

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  13. ebenda, S. 349

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  14. zur Korporatismusdiskussion insgesamt, vgl. oben, Abschnitt 1.1.2)

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  15. Bezeichnenderweise hat Abromeit ihre Kritik des korporatistischen Ansatzes unter anderem mit Blick auf die Rolle der Unternehmerorganisationen begründet. Diese nämlich entsprächen weder dem Postulat der Chancengleichheit aller drei beteiligten Akteure, noch könne ohne weiteres angenommen werden, sie richteten sich an der Forderung nach interner Verpflichtungsfähigkeit bzw. Selbstdisziplinierung aus; vgl. Abromeit, Staat und Wirtschaft, 1981, a.a.O., S. 37 sowie S. 182/83.

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  16. vgl. etwa Braunthal, federation, 1965, a.a.O., S. 343; des BDI “political thrust is weakened by internal conflicts: there are too many feuds between basic and consumer goods industries, between big and small firms, and between export-oriented and domestio-marked-oriented industries; also, there are occasional feuds between industry and other sectors of business.”

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  17. vgl. zum folgenden Simon, Walter: Personelle, institutionelle und sachliche Aspekte der Verflechtung von Unternehmerverbänden und Staat; in: Blätter für deutsche und internationale Politik, 2/75, S. 138–157; ders.: Macht und Herrschaft der Unternehmerverbände. BDI, BDA und DIHT im ökonomischen und politischen System der BRD. Köln 1976;

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  18. Fjodorow, Rafael P.: Die anonyme Macht. Rolle der Unternehmerverbände in der BRD. Frankflirt 1976.

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  19. ebenda, S. 186/87

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  20. Wäre dem so, dann gäbe es kein prinzipielles Hindernis für die völlige Gleichstellung von DGB und BDA — der Gewerkschaftsbund müßte ‘nur’ noch genauso vermögend werden wie die Arbeitgeberorganisation — ein gänzlich quantitativ zu lösendes Problem!

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  21. Ehrlich, a.a.O., S. 45; vgl. auch ebenda, S. 31/32

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  22. Buchholz, a.a.O., S. 102–140

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  23. Weitbrecht, a.a.O., S. 89–106; vgl. dazu unten im einzelnen Abschnitt 1.5)

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  24. Vgl. etwa Teubner, a.a.O., S. 239–259; Teubner geht einerseits sehr präzise der Frage nach, wie der vierfache Zielkonflikt der Tarifverbände — zwischen Kompromiß-, Verpflich-tungs-, Konsens- und Durchsetzungsfähigkeit — durch binnenorganisatorische Reformen gelöst oder jedenfalls in seinen Auswirkungen gemildert werden könne. Sein funktionalistisch-systemtheoretischer Ansatz versperrt ihm jedoch systematisch den Zugang zu den unterschiedlichen gesellschaftlichen Machtpositionen sowohl der erfaßten Interessen als auch der auf ihnen aufbauenden Organisationen; vgl. ebenda, S. 115–119 sowie S. 164–167.

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  25. vgl. hierzu: Hondrich, Karl-Otto: Die Ideologien von Interessenverbänden. Eine strukturell-funktionale Analyse öffentlicher Äußerungen des Bundesverbandes der Deutschen Industrie, der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und des Deutschen Gewerkschaftsbundes. Berlin 1963;

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  26. Raehlmann, Irene: Der Interessenstreit zwischen dem Deutschen Gewerkschaftsbund und der Bundesvereinigung der Deutschen Arteitgeberverbände um die Ausweitung der qualifizierten Mitbestimmung. Eine ideologiekritische Untersuchung. Köln 1975 (Schriftenreihe: Stiftung Mitbestimmung — Hans-Böckler-Gesellschaft -, Bd. 6)

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  27. vgl. Streeck, Wolfgang: Das Dilemma der Organisation — Tarlfverbände zwischen Interessenvertretung und Stabilitätspolitik; in: Meißner, Werner/ Unterseher, Lutz (Hg): Verteilungskampf und Stabilitätspolitik. Bedingungen der Tarifauseinandersetzungen. Stuttgart/Berlin/Köln/Mainz 1972, S. 130–167

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  28. vgl. dazu unten, Abschnitt 1.5), zu den Legitimationsfunktionen des Tarifsystems

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  29. So schreibt Weber, a.a.O., S. 360, über ‘‘Vetopositionen und Reformpolitik”: “Ohne Zweifel bildet sich mit der pluralistischen Organisation gesellschaftlicher Interessen ein Gefüge von Barrieren gegenüber dem politischen Verärnderungswillen welcher parlamentarischen Mehrheit auch immer heraus. Manche Barrieren sind leichter, andere schwerer zu überwinden, und wenn es der Regierung gelingt, sich der Unterstützung einer organisierten Gruppe für ihre Politik zu versichern, ruft dies häufig einen um so heftigeren Widerstand anderer beteiligter Gruppen hervor.” Gegenüber einer derartigen Auffassung ist daran festzuhalten, daß nicht ‘welche parlamentarische Mehrheit auch immer’ in ihrem Bestreben nach gesellschaftlichen Veränderungen blockiert wird, sondern nur diejenige, die Systemgrundlagen tangieren will, da keine Regierung bei Strafe der Investitionszurückhaltung und der daraus folgenden Krise sowie der als Konsequenz abbröckelnden Massenloyalität zentrale Kapitalinteressen verletzen darf.

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  30. Diesem Verdikt unterliegt auch die ansonsten außerordentlich materialreiche Studie von Abromeit, Staat und Wirtschaft, 1981, a.a.O., deren empirische Ergebnisse weiter unten diskutiert werden sollen; vgl. Abschnitt 3.4.2). Hier wird vielmehr kritisiert, daß Abromeit auch die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände analysiert und in ihre Ergebnisse einbezieht, ohne zu berücksichtigen, daß die Funktion von Arbeitgeberorganisationen überwiegend nicht im Bezug auf den Staat besteht. Auch der unterehmerische (Arbeitgeber-)Dachverband richtet sich mehr als seine Mitgliederverbände direkt gegen den Staat; dennoch hätte Abromeit ihre Ergebnisse in Hinblick auf die nur partielle Staatsorientierung bestimmter Unterehmerverbände relativieren bzw. einordnen müssen; vgl. ebenda, S. 36–40. Vgl. zum Etatozentrismus neuerer Verbandsstudien auch Sonnenborn, Hans-Peter: Die Einstellung von Interessenverbänden zur Stabilisierungspolitik. Dargestellt am Beispiel des Bundesverbandes der Deutschen Industrie. Frankfurt/Bern/Cirencester (UK) 1980, bes. S. 231–542.

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  31. Vgl. hierzu die Arbeit von Huppert, Walter: Industrieverbände. Organisation und Aufgaben. Probleme und neue Entwicklungen. Berlin 1973 (Untersuchungen über Gruppen und Verbände, 12), der zu der durch nichts belegten Auffassung vom schwindenden politischen Einfluß der Industrieverbände gelangt,

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  32. sowie: Baur, Georg Friedrich: Die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft. Versuch einer ordnungspolitischen Standortbestimmung. St. Gallen, Diss. 1979;

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  33. und Miller-Vogg, Hugo: Public Relations für die Soziale Marktwirtschaft. Die Öffentlichkeitsarbeit der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, des Bundesverbandes der Deutschen Industrie und des Instituts der Deutschen Wirtschaft zwischen 1966 und 1974: München 1979.

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  34. Es erübrigt sich an dieser Stelle, analog zu den Überlegungen hinsichtlich der Gewerkschaften einen eigenständigen Abschnitt über das Kapitalinteresse als solches vorauszuschicken, da es im Gegensatz zu dem lohnabhängigen Interesse keine fundamentalen, sondern nur konkurrenzbedingte Widersprüche enthält, die allerdings sehr genau in ihren Auswirkungen zu berücksichtigen sein werden.

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  35. Dies gilt eben nicht in demselben Ausmaß für die Lohnabhängigen und ihre Organisation, da der einzelne Arbeitnehmer nicht in der Lage ist, seine Reproduktion autonom zu sichern. Dies soll nicht darüber hinwegtäuschen, daß sich im Verlauf der historischen Entwicklung die Bindungen zwischen lohnabhängiger Basis und Gewerkschaften gelockert haben; siehe dazu unten, Abschnitt 3.4.1). Es gilt jedoch festzuhalten, daß für die Lohnabhängigen die Existenz möglichst starker Gewerkschaften prinzipiell unverzichtbar ist, als Resultat ihrer strukturellen gesellschaftlichen Abhängigkeit vom Kapital.

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  36. Damit liegt der Modellfall vor, der den Ausgangspunkt für die bereits eingeführten Überlegungen Olsons bildet. Diese Theorie geht davon aus, “daß große oder latente Gruppen sich nicht schon deswegen zum Zwecke koordinierten Handelns organisieren, weil sie als Gruppe einen Grund dafür haben...”; Olson Jr., Mancur: Die Logik des kollektiven Handelns. Kollektivgüter und die Theorie der Gruppen. Tübingen 1968 (Die Einheit der Gesellschaftswissenschaften, 10), S. 64, Hervorh. i.T. Gerade bei Großverbänden wisse der Einzelne sehr genau, daß diese Organisationen ihre Aufgaben auch dann erfüllen könnten, wenn er als einzelnes Individuum nicht beitritt. Olson entwickelt seine Theorie zwar ausgerechnet am Verhältnis des Arbeiters zur Gewerkschaft, das durch den rationalen Nutzenkalkül des einzelnen bestimmt werde, der wisse, daß er sein Eigeninteresse an hohen Einkommen nicht allein durch den Beitritt zur Gewerkschaft, sondern auch durch seine individuelle Arbeitszeit und -leistung realisieren könne; ebenda, S. 8. Jedoch gilt dies — wie gesagt -weitaus weniger für die Lohnabhängigen als für das wirtschaftlich autonome Kapital, für dessen verbandsförmigen Zusammenschluß Olsons These uneingeschränkt Gültigkeit hat: “Wenn die Mitglieder einer großen Gruppe rational danach streben, ihre persönliche Wohlfahrt zu maximieren, werden sie nicht so handeln, daß ihre gemeinsamen oder Gruppenziele erreicht werden, sofern sie nicht durch Zwang dazu genötigt werden, oder aber den einzelnen Mitgliedern der Gruppe zusätzlich zu der Verwirklichung des gemeinsamen oder Gruppen-Interesses ein besonderer Anreiz geboten wird...”; ebenda, S. 2, Hervorhebung i.T.

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  37. Zur Geschichte der Zwangsorganisationen sowie zur historischen Entwicklung zunehmender interner Serviceleistungen in Unternehmerverbänden, vgl. das historische Kapital der vorliegenden Arbeit sowie Rampelt, Jörg: Zur Organisations- und Entscheidungsstruktur in westdeutschen Unternehmerverbänden. Ein Literaturbericht. Berlin 1979 (Discussion Papers, Internationales Institut für Management und Verwaltung, 79, 111), S. 16–36.

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  38. vgl. zu den verschiedenen theoretischen Positionen in dieser Frage: Mandel, Ernst: Der Spätkapitalismus. Versuch einer marxistischen Erklärung. Frankfurt, 3. Aufl., 1974, S. 464 ff; Altvater/Hoffmann/Semmler, a.a.O., S. 40–60;

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  39. Hirsch, Joachim: Staatsapparat und Reproduktion des Kapitals. Projekt Wissenschaftsplanung 2. Frankfurt 1974, S. 29–49;

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  40. Katzenstein, Robert: Zur Frage des tendenziellen Falls der Profitrate; in: Schleifstein, Josef u.a. (Hg): Beiträge zur “Stamokap”-Debatte. Köln 1973, S. 37–48; sowie empirisch Saß, a.a.O., S. 24 ff.

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  41. Mandel, a.a.O., S. 465

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  42. Diese Formulierung sollte nicht dahingehend mißverstanden werden, als ob irgendwo ein ‘braintrust’ mächtiger Oligopole solche Strategien bewußt ‘ausheckte’. Vielmehr ergeben sie sich aus dem Zusammenwirken der vielen einzelkapitalistischen Arten und Weisen des Interessenverfolgs, die zugleich Ursachen der und Reaktionen auf die gesetzmäßigen Entwicklungen des ökonomischen Prozesses sind.

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  43. Die sich mittlerweile häufenden Fälle, in denen marode Großbetriebe enorme staatliche Sanierungsleistungen unter Hinweis auf die sonst massenhaft gefährdeten Arbeitsplätze erzwingen konnten und können, belegen schlagend, daß nicht nur florierende Wirtschaftsriesen besonders durchsetzungsfähig sind. In Anlehnung an die oben zitierte Definition Offe’s könnte man formulieren: Je größer das Unternehmen, desto eher durchsetzbar die Forderung nach Rettungsaktionen Dritter, denn desto großer die androhbare Leistungsverweigerung, keine Arbeitsplätze, Aufträge für andere Unternehmer und Steuern mehr bereitzustellen.

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  44. Es liegt in der (kapitalistischen) Natur der Sache, daß die einzelnen Unternehmen sich wenig Gedanken über die Tatsache machen, daß das Äquivalent fehlender Lohnkosten (bzw. Lohnkostensteigerungen) in fehlender Massenkaufkraft besteht, die jedenfalls auf die Konsumgüterbranchen verheerend wirken müßte. Insofern tragen die Gewerkschaften durch ihre Forderungspolitik zur Reproduktion des Kapitalismus bei — dies entspricht ihrer Rolle, die Reproduktion der Lohnabhängigen als Verkäufer der aus kapitalistischer Sicht unverzichtbaren Ware Arbeitskraft zu gewährleisten. Siehe dazu auch unten, Abschnitt 1.5), zur Legitimationsfunktion des Tarifsystems.

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  45. Zur Unterscheidung durchschnittlicher von maximalistischen und quantitativer von qualitativen Interessen, siehe oben, Abschnitt 1.3.3).

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  46. Für sturkurpolitische Probleme sind nicht die branchenspezifischen Arbeitgeberverbände, sondern die fachlichen Wirtschaftsverbände zuständig; vgl. Huppert, a.a.O., S. 46, sowie den weiteren Fortgang dieses Abschnitts.

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  47. Auf politischer Ebene hätten die Lohnabhängigen selbstverständlich die täglichkeit, sich in den Parteien Instrumente zur Interessendurchsetzung zu suchen bzw. zu schaffen. Jedoch ist deren Handlungsspielraum deutlich begrenzt gegenüber dem der Gewerkschaften, wie im nächsten, parteitheoretischen Kapitel ausführlich zu zeigen sein wird.

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  48. Vgl. Schmitter in von Alemann, Neokorporatismus, 1981, a.a.O., S. 77–79, sowie Abromeit, Staat und Wirtschaft, 1981, a.a.O., S. 182/83

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  49. Gemeint ist damit die nationale überfachliche Spitzenorganisation, nicht der Dachverband für verschiedene regionale, aber insgesamt innerhalb einer Branche angesiedelte Arbeitgeberverbände.

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  50. Derartige Argumentationen liefen bei Arbeitgeberverbänden auf eine Koppelung von Exportentwicklung und — entsprechend anzupassender — Lohnpolitik hinaus.

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  51. Ganz extrem würde dieser Interessengegensatz, wenn beispielsweise florierende Exportchancen eine Politik massiver Lohnzugestänchisse betrieben, um ‘ihre’ Gewerkschaften zu befrieden, und damit weniger prosperierende Sektoren unter gewerkschaftlichen Druck gerieten, in gleichem Umfang nachzuziehen.

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  52. Der direkte Einfluß einzelner Wirtschaftsgiganten auf die Politik ist in der Forschung stark vernachlässigt worden, sieht man einmal von der Theorie des Staatsmonopolistischen Kapitalismus ab, die daraus gleich den Dreh- und Angelpunkt staatlichen Handelns im Kapitalismus macht. Dieser Frage kann auch im Rahmen der vorliegenden Arbeit nicht nachgegangen werden, da es hier explizit um die verbandsförmige Variante kapitalistischen Interessenverfolgs geht. Vgl. zu diesem Thema v. Beyme, a.a.O., S. 37/38.

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  53. ‘Defensiv’ bezieht sich auf die prinzipielle Verteidigung des Status quo gegen jede Veränderung, die zu Ungunsten kapitalistischer Interessen wirken könnte, seitens der Arbeitgeberverbände; dies schließt keinesfalls aus, daß zum Zweck dieser Verteidigung sehr wohl äußerst offensive Argumentations- und Handlungsmuster entwickelt werden können.

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  54. Daher stellen sie einen der wenigen verbandsförmigen Bereiche dar, in dem der Etatozentrismus der Verbändeforschung eine gewisse Berechtigung hat; ein zweiter ist das Kapital der historischen Entstehung von Verbänden überhaupt; vgl. dazu unten, Abschnitt 3.1). 47) vgl. dazu Abromeit, Staat und Wirtschaft, 1981, a.a.O., S. 184–187 49) vgl. hierzu Streeck, Organisationsprobleme, 1981, a.a.O., S. 223

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  55. Zu diesem Terminus, vgl. Eickhof, Norbert: Eine Theorie der Gewerkschaftsentwicklung. Tübingen 1973, bes. S. 201–203.

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  56. Greven, a.a.O., S. 138

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1.5) Legitimationsleistungen und -probleme der Verbände von Lohnarbeit und Kapital — Das Herzstück des Tarifsystems

  1. Rammstadt/Rönsch, a.a.O., S. 152; vgl. zu dieser Thematik auch: Habermas, Jürgen: Legitimationsprobleme im modernen Staat; in: PVS, Sonderheft 7/76: Legitimationsprobleme politischer Systeme, hg. von Peter Graf Kielmannsegg; S. 39–61.

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  2. vgl. zu diesem Prozeß allgemein, oben, Abschnitt 1.2.3) sowie Greven, a.a.O., S. 148–165

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  3. Rammstedt/Rönsch, a.a.O., S. 151; vgl. zu dieser Beschreibung des Verhältnisses von Staat und Gesellschaft unten, Exkurs 2.3.1). Zu der subjektiv-psychischen Entsprechung dieser Zersplitterung legitimations- und damit sinnstiftender Instanzen, vgl. Horn, Klaus/Schülein, Johann August: Politpsychologische Bemerkungen zur Legitimationskrise; in: PVS, Sonderheft 7/76, a.a.O., S. 123–178 sowie Holzer, Horst: Frühkindliche Entwicklung und politisches Verhalten der Erwachsenen. Thesen zu einigen sozio-psychischen Schwierigkeiten, selbstbestimmt und selbstbestimmend zu handeln; in: Politische Studien (München), 21 (193), Sept./Okt. 1970, S. 576–591.

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  4. vgl. oben, Abschnitte 1.2.2) und 1.2.3)

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  5. Zum Konzept des ‘Führungsverbands’, vgl. Buchholz, a.a.O., S. 111–113; danach begünstigen folgende Faktoren diese Verbandsstruktur: “1. Die autoritäre Grundhaltung der Unternehmer, die ihre tägliche Erfahrung, daß ein Unternehmen kaum nach demokratischen Prinzipien der Willensbildung zu leiten sei, auch auf den Unternehmensverband übertragen; 2. die von Unabhängigkeitsdrang und Selbstbewußtsein bestimmte Gewißheit jedes Unternehmers, kein Verband werde jemals eine dominierende Stellung gegenüber seinem Unternehmen erlangen; 3. die Einsicht, daß dank marktdeterminierter Frontstellungen... zu häufige Versuche gemeinsamer Willensbildung die Solidaritätsgemeinschaft eher schwächen als fördern würden, denn Auswirkungen des Marktverhaltens einzelner, insbesondere großer Mitgliedsunternehmen auf die jeweiligen Verbände zählen ohnehin zu den schwersten Belastungen der verbandsinternen Solidarität... ; 4. die Erfahrung, daß auch Interessengegensätze, die — trotz gemeinsamer Branche, Sparte etc. — allein schon aus der Unternehmensgröße oder in den Produktionsschwerpunkten resultieren, viel leichter zu überwinden sind, wenn sie erst gar nicht gegeneinander ausgetragen werden... ; 5. das Fehlen von Richtungskämpfen, wie sie etwa in den Freihandels-Schutzzoll-Auseinan-dersetzungen die Unternehmensverbände belasteten; 6. das Vertrauen der Unternehmer zu ihren an der Verbandsspitze stehenden Kollegen, sich die Verbandsführung nicht entgleiten oder gar von Funktionären aus den Händen winden zu lassen”; ebenda, S. 111/112.

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  6. Vgl. Weitbrecht, a.a.O., S. 91–106; Bergmann u.a., a.a.O., S. 335–391; Popp, a.a.O., S. 184–233; Teubner, a.a.O., S. 239–259; Streeck in Meißner/Unterseher, a.a.O., S. 159–163.

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  7. Sylvia und Wolfgang Streeck, a.a.O., S. 48, Hervorhebung i.T.; vgl. hierzu auch Weitbrecht, a.a.O., S. 91: Wenn es eine Lösung der Aufgabe zu suchen gelte, Kompromiß- und Verpflichtungsfähigkeit der Organisation gleichzeitig zu sichern, so gehe es darum, “Beteiligungsprozesse zu finden, die glaubhaft vorgeben, Entscheidungen zu fällen oder direkten Kontakt zu den Entscheidungsgremien erlauben.” Hervorhebung d. Verf. Zu den Gewerkschaften im einzelnen, siehe Bergmann, Joachim: Organisationsstruktur und innergewerkschaftliche Demokratie; in: ders. (Hg): Beiträge zur Soziologie der Gewerkschaften. Frankfurt 1979, S. 210–239

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  8. vgl. dazu oben, Abschnitt 1.4.1), sowie unten die Beschreibung der Willensbildung von DGB und BDA, Abschnitte 3.4.1) und 3.4.2).

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  9. Vgl. beispielsweise die These Gerfins, die staatliche Reformpolitik könne durch eine autonome, reformorientierte gewerkschaftliche Tarifvertragspolitik entlastet werden; Gerfin, Harald: Funktionswandel der Tarifverträge; in: Hugo Sinzheimer Gedächtnisveranstaltung zum 100. Geburtstag. Köln/ Frankflirt 1977, S. 23–59, hier S. 35ff. Allerdings übersieht diese Argumentation, daß eine konsequente Politik der Gewerkschaften in diesem Bereich den Staat gleichzeitig unter massiven Druck setzen würde, nicht zuletzt über den Umweg wachsender Verschärfung der Konflikte mit den Arbeitgebern, die nicht ohne Auswirkungen auf das ökonomische Handeln letzterer in ihrer Eigenschaft als Unternehmer und Investoren bleiben könnte. Daß auch innerhalb der Gewerkschaften selbst Diskussionen über die (Neu-)Gewichtung des Verhältnisses von Tariffpolitik und Forderungen an den Staat höchst aktuell sind, belegt der Beitrag von Seitenzahl, Rolf: Gewerkschaften zwischen Kooperation und Konflikt. Von einer quantitativen Tariflohnpolitik zur umfassenden Verteilungspolitik. Köln/Frankfurt 1976.

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Schulz, C. (1984). Zur Theorie der Interessengruppen. In: Der gezähmte Konflikt. Beiträge zur sozialwissenschaftlichen Forschung, vol 66. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88525-8_2

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