Zusammenfassung
Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde zusammen mit der Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) durch die Verträge von Rom am 25. März 19571 gegründet und am 1. Januar 1958 in Kraft gesetzt. Beteiligt waren Belgien, die Bundesrepublik Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande. Bereits seit 1951 waren dieselben Mitglieder in der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS = Montanunion)2 vereinigt, so daß nunmehr drei unterschiedliche wirtschaftliche Bereiche nebeneinander durch drei getrennte Verträge zwischen denselben Mitgliedern integriert waren. Bereits zum Gründungszeitpunkt 1957/58 verband man die drei Organisationen durch einige gemeinsame Organe: die Versammlung, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) und den Wirtschafts- und Sozialausschuß. 1965 wurden dann auch die zentralen Exekutivorgane der drei Gemeinschaften Rat, Kommission und Verwaltung zusammengelegt. Seither hat sich für die zusammengefaßte Gesamtheit dieser drei Organisationen der Begriff „Europäische Gemeinschaften“oder auch nur „Europäische Gemeinschaft“ (EG) eingebürgert. Durch die Beitritte von Dänemark, Großbritannien und Irland 1972 zu allen drei Verträgen umfaßt die EG gegenwärtig 9 Mitgliedsstaaten.
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Mayer, U., Raasch, S. (1980). Der Beitrag der EG zur Modifizierung des Freihandels. In: Internationales Recht der Arbeit und Wirtschaft. Studien zur Sozialwissenschaft, vol 44. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88219-6_5
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-11509-2
Online ISBN: 978-3-322-88219-6
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