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Der Beitrag internationaler Organisationen zur Herausbildung völkerrechtlicher Normen zum Schutz der Arbeitskraft

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Internationales Recht der Arbeit und Wirtschaft

Part of the book series: Studien zur Sozialwissenschaft ((SZS,volume 44))

  • 24 Accesses

Zusammenfassung

(1) Die drei großen internationalen Richtungsgewerkschaften, der sozialistisch-sozialdemokratisch orientierte Internationale Bund Freier Gewerkschaften (IBFG), der sozialistisch-kommunistisch ausgerichtete Weltgewerkschaftsbund (WGB) und der christliche Weltverband der Arbeitnehmer (WVA) gehören im System der internationalen Beziehungen zu den nichtstaatlichen Organisationen im Gegensatz zu den staatlichen internationalen Organisationen1. Zu den nichtstaatlichen Organisationen werden hauptsächlich gesellschaftliche Zusammenschlüsse gezählt, neben den Organisationen der internationalen Gewerkschaftsbewegung etwa Frauen- und Jugendorganisationen, zahlreiche berufliche und kulturelle sowie sportliche Fachverbände. Ihnen kommt allerdings keine Völkerrechtspersönlichkeit zu, die allein den staatlichen internationalen Organisationen vorbehalten ist. Nur die staatlichen internationalen Organisationen sind „Subjekte des Völkerrechts“2, d.h. Träger völkerrechtlicher Rechte und Pflichten und Teilnehmer an völkerrechtlichen Rechtsbeziehungen. Sie schaffen durch ihre Vereinbarungen völkerrechtliche Normen, sie sind Träger der durch diese Normen begründeten Rechte und Verpflichtungen und ihnen obliegt die Verwirklichung und Durchführung dieser Normen im Rahmen der jeweiligen Kontrollsysteme3. Die Bedeutung der nichtstaatlichen Organisationen bei der Entwicklung völkerrechtlicher Rechtsbeziehungen darf dabei allerdings nicht unterschätzt werden. Er liegt vor allem bei der Einflußnahme auf den Willensbildungsprozeß der Regierungen auf nationalstaatlicher Ebene wie auch im Rahmen der internationalen Organisationen. Eine solche Einflußnahme im Wege der gegenseitigen Information und Konsultation wird auf UNO-Ebene direkt gefördert, indem die UNO-Charta in Art. 71 nichtstaatlichen Organisationen einen Konsultativstatus beim Wirtschafts- und Sozialrat der UNO einräumt. Die UNO teilt diesen Status in drei Kategorien (A, B und C) ein, der eine unterschiedliche Intenstität an gegenseitiger Konsultation beinhaltet und je nach der gesellschaftlichen Bedeutung der jeweiligen internationalen Organisationen verliehen wird. IBFG, WVA und WGB haben entsprechend ihres internationalen Gewichts den A-Status.

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© 1980 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen

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Mayer, U., Raasch, S. (1980). Der Beitrag internationaler Organisationen zur Herausbildung völkerrechtlicher Normen zum Schutz der Arbeitskraft. In: Internationales Recht der Arbeit und Wirtschaft. Studien zur Sozialwissenschaft, vol 44. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88219-6_12

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-88219-6_12

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-531-11509-2

  • Online ISBN: 978-3-322-88219-6

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