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Bürgerliche Hegemonie und konservative Kontinuität der Justiz

Das Beispiel der Wiedereröffnung des Hanseatischen Oberlandesgerichtes in Hamburg 1945

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Restauration im Recht

Zusammenfassung

Als in Hamburg am 22. September 1945 das Oberlandesgericht feierlich neu eröffnet wurde, konnte die konservative Juristenelite der Hansestadt einen bedeutenden Erfolg verbuchen. Selbstverständlich bestand er nicht etwa darin, daß die militärische Zerschlagung des deutschen Reiches unter den Rechtswahrern des Faschismus keine Opfer gefordert hätte, denn wie an anderer Stelle und anderenorts auch, wurden insbesondere die Spitzenrepräsentanten des Systems ihres Amtes enthoben. Was aber der späteren sich in spartanischer Genügsamkeit oder vornehmer Zurückhaltung auf diese Ebene beschränkenden Eliteforschung als Indiz des Wandels erscheinen sollte1, war in Wirklichkeit eine eigenwillige Variante des in seinem angeblich demokratischen Gehalt oft beschworenen Kreislaufs der Eliten — anstatt Individuen oder Gruppen unterschiedlicher sozialer Herkunft oder politischer Haltung zirkulierten Mitglieder ein und derselben nahezu geschlossenen Gesellschaft. Dabei kehrte mit dem 1933 in den Ruhestand versetzten Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts Wilhelm Kiesselbach 1945 ein Jurist an seine Spitze zurück, dessen extrem konservative Einstellung im Verein mit hoher, klassenspezifisch geprägter Standessolidarität wesentlicher Garant für das ungebrochen fortdauernde soziale und politische Klima in der Hamburger Justiz war.

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Anmerkungen

  1. Vgl. J. R. Wenzlau: Der Wiederaufbau der Justiz in Nordwestdeutschland 1945 bis 1949. Königstein 1979, S. 125. Als Überblick zu den Zielsetzungen und Phasen der Entnazifizierung siehe nach wie vor J. Fürstenau: Entnazifizierung. Berlin 1969; Übersichten über die Literatur zur Entnazifizierung bzw. zur Entnazifizierung der Jusitz geben W. Albrecht: Die Entnazifizierung. In: Neue Politische Literatur, 1979, 1, S. 73 ff. und B. Eickhoff: Entnazifizierung der Justiz (in diesem Band).

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  2. Hamburger Abendblatt vom 2.2.1983. Zur sozialliberalen Variante dieses Interpretationsrahmens für die Geschichte Hamburgs in der ersten Hälfte dieses Jahrhunderts vgl. U. Büttner: Politische Gerechtigkeit und sozialer Geist. Hamburg zur Zeit der Weimarer Republik. Hamburg 1985. Die Betonung der reformistischen Elemente in der Geschichte der Hamburger Arbeiterbewegung ist charakteristisch für zahlreiche Beiträge in: Arbeiter in Hamburg. Hrsg. v. A. Herzig, D. Langewiesche, A. Sywottek. Hamburg 1983.

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  5. Schreiben von M. v. d. Decken an den Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts W. Kiesselbach vom 9.8.1945 (HOLG 1053–2a/2/). Zu v. d. Decken vgl. StAH ZAS A 754; Mitgliederverzeichnis 1939 des Nationalklubs; Schreiben des Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts an die Rechtsabteilung der Militärregierung in Hamburg vom 30.11.1945 (PRO FO 1060/1032). Zu Kiesselbachs Protest gegen das Vorgehen der Polizei siehe Schreiben des Präsidenten des Hanseatischen Oberlandesgerichts an den Bürgermeister der Hansestadt Hamburg vom 10.8.1945 (HOLG 1053–2a/2/); zu seiner Charakterisierung des Nationalklubs vgl. sein Schreiben an die Militärregierung vom 30.11.1945.

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  6. Vgl. z.B. M. Stolleis: Rechtsordnung und Justizpolitik 1945–1949. In: N. Horn (Hrsg.): Europäisches Rechtsdenken in Geschichte und Gegenwart. München 1982, S. 395: „Die Solidarität unter Juristen, der Hinweis auf „hohe fachliche Qualifikation“ und der Antikommunismus — als einziges legitimes Traditionselement der NS-Weltanschauung — waren insgesamt stärker als die Leitlinie, Richter mit nationalsozialistischer Vergangenheit sollten nicht eingestellt werden.”

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  7. P. E. Schramm: Neun Generationen. Dreihundert Jahre deutsche „Kulturgeschichte“ im Lichte der Schicksale einer Hamburger Bürgerfamilie (1648–1948). Bd. 2. Göttingen 1964, S. 41. Zum Vorschlag der KPD für einen Generalstaatsanwalt siehe Protokoll der Besprechung zwischen Militärregierung und Bürgermeister Petersen vom 27.6.1945 (StAH Verbindungsstelle zur Militärregierung I 1). Zur Frage der Ostjuristen siehe Vermerk von 31.8. 1945 (HOLG 2200 E-5a/2/): Oberst Carton erklärte, „die „Cliquenwirtschaft” in Hamburg müsse aufhören. Es könne nicht für zulässig betrachtet werden, daß Beamte, die beispielsweise aus dem Osten des Reichs nach Hamburg geflüchtet seien und die qualifiziert und nicht Parteiangehörige wären, abgewiesen würden, während in Hamburg in der Jusitz in allen Dienstgraden noch Parteigenossen beschäftigt würden.“

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  8. G. Schmoller: Die soziale Frage. Klassenbildung, Arbeiterfrage, Klassenkampf. Leipzig 1918, S. 147.

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  10. G. D. Feldman, I. Steinisch: Industrie und Gewerkschaften 1918–1924. Die überforderte Zentralarbeitsgemeinschaft. Stuttgart 1985, S. 116; seine Funktion in der ZAG bildete auch noch 1945 einen wichtigen Bestandteil von Spliedts Selbstverständnis — vgl. F. Spliedt: Kurze Darstellung der Entwicklung der deutschen Gewerkschaften, insbesondere der „freien“ Gewerkschaften, und die Entwicklung des Deutschen Arbeitsrechts und der gewerkschaftlichen Mitwirkung in Fragen der Wirtschaft (als Manuskript gedruckt als Eingabe an die Militärregierung). Hamburg (September) 1945, S. 5 f. Zu Spliedt siehe StAH ZAS A 768; W. Walter: Werden und Wirken des DGB. Landesbezirk Nordmark 1945–1970. Hamburg o. J., S. 224 ff.; J. Glöe: Die Entwicklung der Gewerkschaftsorganisation in Hamburg 1945–1947. (Masch. M.A.-Arbeit) Hamburg 1978, S. A 20. Zu Spliedts Vorgehen gegen die SFG vgl. Hund, Sozialistische Freie Gewerkschaft; zu seinen Plänen für eine Labour-Party siehe F. Moraw: Die Parole der „Einheit” und die Sozialdemokratie. Bonn-Bad Godesberg 1973, S. 123 sowie H. G. Wieck: Die Entstehung der CDU und die Wiedergründung des Zentrums im Jahre 1945. Düsseldorf 1953, S. 180 ff. — dort, S. 180, findet sich auch das folgende Zitat, das ein Gespräch Wiecks mit Spliedt vom 8.1.1952 wiedergibt; vgl. auch Th. Steltzer: Sechzig Jahre Zeitgenosse. München 1966, S. 182 über ein Gespräch politischer Vertreter unterschiedlicher Richtungen im Spätsommer 1945: „Thema der Aussprache war die Gründung einer deutschen Labour-Partei, für die sich der mir von früher her bekannte Gewerkschaftsführer Spliedt, Rudolf Petersen und die Herren vom Bauernverein einsetzten“.

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  11. H. Christier: Sozialdemokratie und Kommunismus. Die Politik der SPD und der KPD in Hamburg 1945–1949. Hamburg 1975, S. 263.

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  13. Vermerk von R. Vogler vom 4.8.1945 (HOLG 2200 E-5a/2/). Zu Gütschow vgl. Liste hamburgischer Richter (1946) (HOLG 2200 E-5a/1/). Dessen nach mehrfachen Ablehnungen am 15.11.1945 schließlich ausgesprochene Zulassung wurde acht Tage darauf wiederrufen, as additional information has been received.“ Schreiben der Militärregierung Hamburg v. 22.11.1945 (HOLG 2200 E-5a/3/).

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  14. M. Broszat: Siegerjustiz oder strafrechtliche „Selbstreinigung“. Aspekte der Vergangenheitsbewältigung der deutschen Justiz während der Besatzungszeit 1945–1949. In: Vierteljahreshefte für Zeitgeschichte, 29, 1981, 4, S. 508. Hinweise zur Vorbereitung und zum Aufbau des organisatorischen Rahmens britischer Justizpolitik finden sich a.a.O., S. 502 ff. sowie bei Wenzlau, Wiederaufbau der Justiz, S. 38 ff. — hier, S. 56, werden auch die im Technical Manual enthaltenen Entnazifizierungskriterien aufgeführt.

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  15. Vgl. Ruscheweyh, Entwicklung der hanseatischen Justiz, S. 40f. sowie Wenzlau, Wiederaufbau der Justiz, S. 53; zur weiteren Heranziehung des Oberlandesgerichtspräsidenten siehe Ruscheweyh, a.a.O., S. 42; zu seiner Beauftragung mit der Erstellung von Übersichten über das Justizpersonal vgl. Vermerk von G. Prieß vom 6.5.1945 (HOLG 916–2a/1/); zu den Teilnehmern der Sitzung vom 12.5.1945 siehe Wenzlau, a.a.O., S. 104, sowie Bericht über eine Besprechung zwischen Major Kaberry u.a. und OLG-Präsident SchmidtEgk u.a, vom 12.5.1945 (HOLG 916–2a/2/) — dort findet sich auch die unten zitierte Passage.

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  16. Vermerk Voglers vom 5.7.1945 über den Bericht Kiesselbachs ihm und von der Decken gegenüber (HOLG 2200 E-5a/2/). — Hinsichtlich der Besprechung vom 11.7.1945 vgl. die handschriftlichen Amerkungen in den Richterlisten, die der kleinen Kommission am 3.7. 1945 vorlagen (HOLG 2200 E-5a/2/). — Zum Kreis der am 13.7.1945 Versammelten gehörten u.a. die Mitglieder der kleinen Kommission bis auf die Amtsrichter und Rechtsanwalt Ruscheweyh, vgl. den Vermerk über eine Besprechung vom 13. Juli 1945 betr. die erweiterte Wiedereröffnung der Gerichte ohne Unterschrift (HOLG 2200 E-5a/2/) — dort die beiden weiteren Zitate. — Vgl. zum Folgenden das Schreiben des OLG-Präsidenten an die Präsidenten des Amts-und Landgerichts vom 12.7.1945 mit dem Vermerk „Vertraulich“ (HOLG 2200 E-2a/2/) mit den entsprechenden Zitaten.

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  17. Hinsichtlich Middel vgl. den Vorschlag für eine Stelle als Landgerichtsdirektor 1944 (HOLG 2200 E-5a/2/); zur Bestätigung seiner vorläufigen Zulassung vgl. „List of Judges and Prosecutors approved“ der Militärregierung ohne Anschreiben mit handschriftlichem Vermerk: „eingegangen am 3.8.45” (HOLG 2200 E-5a/2/). In einem Schreiben der Rechtsabteilung Lübbecke an die in Hamburg vom 19.8.1945 war sein Name unter der Rubrik „still under consideration“ vermerkt (PRO FO 1060/1032). Hinsichtlich seiner endgültigen Zulassung vgl. Vermerk Voglers vom 15.9.1945 über eine entsprechende mündliche Mitteilung von Carton an Kiesselbach (HOLG 2200 E-5a/3/). Zur pensionslosen Entlassung Middels vgl. die Vermerke von Vogler vom 13. und 15.12.1945 (HOLG 2200 E-5a/3/) und Schreiben Kiesselbachs an die Militärregierung vom 29.12.1945, worin alleine für Middel die pensionslose Entlassung, für die weiteren betroffenen Richter am Oberlandesgericht hingegen festgehalten wurde, „daß sie nicht mehr beschäftigt, jedoch unter Anwendung des deutschen Rechts in den Ruhestand versetzt werden sollen” (HOLG 2200 E-5a/3/).

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  18. Vermerk Voglers vom 27.8.1945 über ein Gespräch mit Carton und Schobbers (HOLG 2200 E-5a/2/), dort auch die vorhergehenden Zitate.

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  19. Vermerk Voglers vom 8.9.1945 (HOLG 2200 E-5a/3/), dort auch das vorhergehende Zitat; hinsichtlich Kiesselbachs „Pending“-Vorschlag vgl. sein Schreiben an die Rechtsabteilung vom 10.9.1945 (HOLG 2200 E-5a/3/) mit den weiteren Zitaten sowie die Genehmigung hierfür im Antwortschreiben der Rechtsabteilung vom 11.9.1945 (HOLG 2200 E-5a/3/) unter Nr. IV.

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  20. Vgl. hinsichtlich der Zulassungen von G. Prieß, Lau und Fedder Schreiben der Rechtsabteilung Lübbecke an die der Hamburger Militärregierung vom 25.10.1945 (PRO FO 1060/ 1032) und das Schreiben der Hamburger Rechtsabteilung an den OLG-Präsidenten vom 7.11.1945 (HOLG 2200 E-5a/3/) sowie die Rangliste hamburgischer Richter (HOLG 2200 E-1b/1c/2/). — Vgl. zum Folgenden hinsichtlich der Tätigkeit Laus am Reichskriegsgericht die Niederschrift über die Sitzung der großen Kommission vom 21.8.1945 (HOLG 2200 E-5a/2/).,zu seiner Aufnahme in die Liste 3 der erwünschten Weiterbeschäftigungen Anhang zum Schreiben Kiesselbachs an die Militärregierung vom 29.8.1945 (HOLG 2200 E-5a/2/) und die Mitteilung über die Entlassung von Lau im Schreiben Kiesselbachs an den Amts-und den Landgerichtspräsidenten vom 28.9.1945 (HOLG 2200 E-5a/3/). — Hinsichtlich Bielenberg vgl. das Schreiben Sommerfelds vom 11.11.1946 an ihn betr. die Zulassungsentscheidung der Militärregierung vom 21.10.1946 (HOLG 2200 E-2g2/4a/).

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  21. M. Broszat: Siegerjustiz, S. 511. — Vgl. zum Folgenden das Schreiben der Rechtsabteilung Lübbecke (Rathbone) an die Militärregierung Hamburg vom 8.12.1945 (PRO FO 1060/ 1032) — dort das folgende Zitat; weiterhin Schreiben Cartons/Rechtsabteilung Hamburg an die Rechtsabteilung bei der Britischen Kontrollkommission in Berlin vom 8.12.1945 (PRO FO 1060/1032) — dort die weiteren Zitate.

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  22. Vgl. Vermerk Voglers vom 17.12.1945: „Ich habe heute den Herren Hollburg, Classen, Kollhoff, Dietrich, Horstkotte, Rosenbaum und Frau Hansen mitgeteilt, daß eine Weiterbeschäftigung dieser Mitglieder des früheren Strafsenats von der Militärregierung sowohl auf der Straf-als auch auf der Zivilseite verboten sei, daß jedoch in Aussicht stehe, daß eine Pensionierung nach deutschem Recht durchgeführt werden dürfe. Ich habe den Herren anheimgegeben, eine dem Beamtengesetz entsprechende amtsärztliche Bescheinigung beizubringen.“ (HOLG 2200 E-5a/3/)

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Hund, W.D., Seegert, C. (1988). Bürgerliche Hegemonie und konservative Kontinuität der Justiz. In: Restauration im Recht. Jahrbuch für Sozialökonomie und Gesellschaftstheorie. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88216-5_1

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