Zusammenfassung
Die Ergebnisse der vorliegenden Untersuchung lassen sich wie folgt zu sammenfassen:
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1)
Der organisatorische Entscheidungsprozeß stellt den Bezugsrahmen für die Mitbestimmung der Arbeiter in Unternehmungen dar. Inder Art seines Ablaufes kommt zum Ausdruck, inwieweit die im Unternehmen Beschäftigten an der Organisation arbeitsteiliger Prozesse beteiligt sind. Eine stärkere Einbeziehung der Arbeitnehmer in die Entscheidungsfindung konkurriert mit dem traditionellen, auf der rechtlichen Konstruktion des Eigentums basierenden, Recht der Kapitaleigner, arbeitsteilige Prozesse zu organisieren.
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2)
Die betriebswirtschaftliche, weitgehend produktionstheoretische Erklärung des Unternehmensgeschehens “neutralisiert” das Mitbestimmungsproblem durch die Faktorisierung der menschlichen Arbeitskraft. Es wird unterstellt, daß Arbeit als Produktionsfaktor losgelöst von den Trägern betrachtet und gehandhabt werden kann. Eine empirische Relevanz dieser Prämisse kann nur aus dem Machtpotential der Unternehmensleitung resultieren.
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© 1975 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden
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Budäus, D. (1975). Ergebnisse der Untersuchung. In: Entscheidungsprozeß und Mitbestimmung. Schriftenreihe des Seminars für Allgemeine Betriebswirtschaftslehre der Universität Hamburg, vol 4. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88016-1_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-88016-1_5
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