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Zusammenfassung

Der Begriff „Kredit“ ist außerordentlich vieldeutig. In Wissenschaft und Praxis werden mit ihm zum Teil unterschiedliche Sachverhalte und Gegebenheiten bezeichnet, denen jedoch gemeinsam ist, daß sie sich stets aus einer Vertrauensgrundlage ergeben. Im weitesten Sinne kann deswegen unter Kredit eine Leistung verstanden werden, die im Vertrauen auf eine spätere ordnungsgemäße Gegenleistung erbracht wird (1).

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Literatur

  1. Vgl. Hagenmüller, K. F.: Bankbetrieb und Bankpolitik, Wiesbaden 1959, S. 99

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  2. Begriff und Wesen des Darlehens ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen der §§ 607 ff. BGB

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  3. Bei den Kreditleistungen der Bank ist zu unterscheiden zwischen den direkten Krediten (dazu gehört die Geldleihe, also effektive Kapitalhingabe) und indirekten Krediten (hierzu zählt der Akzept-und Avalkredit, also Kreditleihe).

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  4. Vgl. Hintner, O., Art.: Kredit und Kredi tformen, in: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, 3. völlig neubearbeitete Auflage, Bd. II, Stuttgart 1958, S. 3512

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  5. Vgl. Kalveram, W. -Günther, H.: Bankbetriebslehre. Ein Lehr-und Nachschlagwerk für Studium und Praxi s, 3. völlig neubearbeitete Auflage, Wiesbaden 1961, S. 47

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  6. Vgl. Mustersatzung für die Sparkassen in Nordrhein-Westfalen, vom 1. April 1958, §§ 20–22

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  7. Die Risiken, die der Kreditgeber eingeht, lassen sich unterscheiden in: “Verlustrisiko, wenn der Kredit nicht oder nur teilweise zurückgezahlt wird; Liquiditätsrisiko, wenn der Kredit nicht rechtzeitig zurückgezahlt wird; Zinsrisiko, wenn bei festvereinbartem Zins das allgemeine Zinsniveau steigt und der Kreditgeber nachträglich eine Änderung der Kreditbedingungen nicht mehr durchsetzen kann; Sicherungsrisiko, wenn die überlassenen zur Sicherheit dienenden Güter an Wert verlieren und das Geldwertrisiko, wenn der Kreditgeber weniger an Kaufkraft zurück bekommt, als er dem Kreditnehmer zur Verfügung stellte. ” (Vgl. Hartmann, B.: Kreditprüfung und Kreditüberwachung, Stuttgart 1965, S. 10 ).

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  8. Handelt es sichbei dem Kreditgeber um eine Bank, spricht man in diesem Zusammenhang von einem aktiven Kreditrisiko. Ein passives Kreditrisiko (Liquiditäts-oder Abzugsrisiko) ist für die Bank dann gegeben, ‘Wenn die durch Kreditaufnahme eingegangenen Bindungen sich später als nachteilig erweisen, bzw. Kredite früher als normalerweise zu erwarten war, zurückgefordert werden. “ (Vgl. Hagenmüller, K. F.: Bankbetrieb und Bankpolitik, a. a. O., S. 281) im weitesten Sinne alle diejenigen Maßnahmen zu verstehen, die darauf gerichtet sind, einen Kreditgeber vor Verlusten aus gewährten Krediten zu bewahren. Bei einem Personalkredit geht man davon aus, daß eine hinreichende Sicherung schon durch die persönlichen Eigenschaften (9) des Kreditnehmers gewährleistet ist. Seine Tüchtigkeit, Arbeitskraft, Zuverlässigkeit und Sparsamkeit, die sich u. a. in Umfang, Art und Anlage des Vermögens äußern, bieten eine weitgehende Garantie. Abgesehen jedoch von nicht vermeidbaren Irrtümern bei der Wertung von persönlichen Eigenschaften und Verhältnissen kann durch direkte oder indirekte Auswirkungen unvorhergesehener Ereignisse auch der finanziell gut fundierte Kreditnehmer in Mitleidenschaft gezogen werden. ”Der Schutz des Kreditgebers gegen Verluste wird daher um so größer, seine Sicherung um so intensiver sein, je mehr er nach den besonderen Umständen des Falls hoffen darf, den Kreditbetrag auch bei einer ungünstigen Änderung der Verhältnisse ganz oder zum größten Teil zu retten“ (10).

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  9. Die Bank plant stets nur die Gewährung sicherer Kredite. Wenn sie von der Stellung von Sicherheiten durch den Kreditnehmer absieht, so bedeutet das nicht, daß sie den Kredit für unsicher hält. Die Sicherheit ist ihr dann in der Person des Kreditnehmers gegeben. “ Vgl. Mülhaupt, L.: Umsatz-, Kosten-und Gewinnplanung einer Kreditbank - Ansatzpunkte einer theoretischen Bankbetriebslehre in: Zeitschrift für handelswissenschaftliche Forschung N. F., B. Jg. (1956), Heft 1, S. 17 f.

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  10. Vgl. Scholz, H.: Das Recht der Kreditsicherung. Ein Handbuch für die Praxis, 3. Auflage, Berlin 1965, S. 3

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  11. Das einzelne Kreditinstitut steht in seinen Bemühungen um Liquidität, Sicherheit und Rentabilität einer Art ‘magischem Dreieck’ gegenüber, das erfahrungsgemäß immer wieder zu Problemen und Schwierigkeiten führt und bis heute noch keine befriedigende, allgemeingültige Lösung gefunden hat. “ Vgl. Mülhaupt L. und Deppe, H. D.: Gedanken zu Problemen der Liquiditätsplanung von.Kreditinstituten, in: Sparkasse - Zeitschrift des Deutschen’ Sparkassen-und Giroverbandes e. V., Bonn, 80. Jg. (1963), Heft 6, S. 83 die Sicherheit der Einlagen und die Einhaltung der mit den Einlegern vereinbarten Rückzahlungsfristen einzustehen haben, sind ihre Sicherheitsanforderungen bei gegebenen Krediten zum Teil auch durch gesetzliche Bestimmungen und Statuten festgelegt.

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  12. Vgl. Hagenmüller, K. F.: Bankbetrieb und Bankpolitik, a. a. O., S. 271

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  13. Gesetz über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961, Bundesgesetzblatt 1961 I, S. 881 ff.

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  14. Vgl. dazu auch Hofmann, W.: Gesetz über das Kreditwesen vom 10. Juli 1961, Textausgabe mit ausführlicher Einleitung und Erläuterungen, 4. Auflage, Frankfurt 1961, S. 9

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  15. Vgl. BekanntmachungNr. 1/69 vom 20. Januar 1969 - Bundesanzeiger Nr. 17 vom 25. Januar 1969. Durch diese Bestimmungen wurde die Bekanntmachung Nr. 1/62 vom B. März 1962 - Bundesanzeiger Nr. 53 vom 16. März 1962 - in der Fassung der Bekanntmachung Nr. 1/64 vom 25. August 1964 - Bundesanzeiger Nr. 161 vom 1. September 1964 - aufgehoben.

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  16. Als Kredite sind gem. Grundsatz I anzusehen: Wechsel, Forderungen an Kreditinstitute und Kunden sowie Eventualforderungen. Nur zur Hälfte werden langfristige Kredite, die als Deckung für Schuldverschreibungen dienen oder gegen Grund-pfandrechte gewährt werden, Forderungen, die von inländischen Personen des öffentlichen Rechts verbürgt sind, sowie Eventualforderungen aus Bürgschaften und Gewährleistungsverträgen und Kredite an ausländische Kreditinstitute angesetzt. Kredite an inländische Kreditinstitute werden nur zu 20 v. H. berechnet. Unberücksichtigt bleiben Kredite an inländische Personen des öffentlichen Rechts und an Sondervermögen des Bundes. passiven Rechnungsabgrenzungsposten aus Gebührenabgrenzung im Teilzahlungsgeschäft nicht mehr als das 18-fache des haftenden Eigenkapitals ausmachen.

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  17. Als langfristige Finanzierungsmittel sind anzusehen: das Eigenkapital, Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über 4 Jahren, 10 v. H. der kurz-und mittelfristigen Verbindlichkeiten, 60 v. H. der Spareinlagen, langfristige Schuldverschreibungen, 60 v. H. der Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zu vier Jahren, 60 v. H. der Pensionsrückstellungen und 20 v. H. der Verbindlichkeiten gegenüber angeschlossenen Kreditinstituten mit Fristen zwischen 6 Monaten und 4 Jahren.

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  18. Diese setzen sich zusammen aus: 35 v. H. der kurz-und mittelfristigen Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, 80 v. H. der Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten aus von der Kundschaft bei Dritten benutzten Krediten, 20 v. H. der Spareinlagen, 60 v. H. der kurz-und mittelfristigen Verbindlichkeiten gegenüber anderen Gläubigern, 80 v. H. der Verpflichtungen aus Warengeschäften, 20 v. H. der Schuldverschreibungen mit einer Laufzeit bis zu 4 Jahren, 80 v. H. der eigenen Akzepte und Solawechsel. nach einzeln festgelegt. Sicherheiten, die in den Satzungen nicht vorgesehen sind, gelten als satzungswidrig und dürfen allenfalls als Zusatzsicherheit herangezogen werden (19).

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  19. Vgl. Falter, M.: Die Praxis des Kreditgeschäfts bei Sparkassen und anderen Kreditinstituten, Stuttgart, 4. Auflage 1958, S. 51

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  20. von Halem, C.O.: Kreditversicherung, Wiesbaden 1964, S. 31

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  21. Greulich, H.: Die Kreditversicherung, Frankfurt/Main, 1967, S. 16 wenn er den Schuldner nicht für gut hält“ (22). Der Schwerpunkt der Kreditversicherung liegt demnach eindeutig beim Warenkredit (23).

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  22. Greulich, H.: Die Kreditversicherung, Frankfurt/Main 1967, S. 9

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  23. Der Begriff “Warenkredit” ist in der Kreditversicherungswirtschaft üblich. Er entspricht dem eingangs charakterisierten Begriff “Lieferantenkredit” und umfaßt Forderungen aus Warenlieferungs-und Dienstleistungsverträgen.

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  24. Vgl. Hagenmüller, K. F.: Bankbetrieb und Bankpolitik, a. a. O., S. 275

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  25. Vgl. hierzu sowie zu den folgenden Ausführungen Hagenmüller, K. F.: Bankbetrieb und Bankpolitik, a. a. O., S. 272 ff.

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  26. Hagenmüller weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß diese Art der Risikomischung im wesentlichen nur bei Sparkassen und gemischten Hypothekenbanken in Betracht kommt, weil bei ihnen das kurz-und langfristige Geschäft etwa gleichrangig betrieben werden. nehmer (27). Eine Risikoverteilung in überbetrieblicher Hinsicht schließlich ist dann gegeben, wenn sich mehrere Kreditinstitute an der Gewährung eines Kredits beteiligen und jedes Institut nur das seinem Kreditanteil entsprechende Risiko trägt (28).

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  27. Die Möglichkeiten einer entsprechenden Kreditstreuung sind für Sparkassen und Kreditgenossenschaften allerdings begrenzt, da die örtliche Kreditversorgung zu ihren speziellen Aufgaben gehört. Aus dem gleichen Grund sind sie überdies häufig nicht in der Lage, eine Auswahl der Kreditnehmer nach verschiedenen Wirtschaftszweigen zu treffen.

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  28. Sparkassen z. B. führen Geschäfte, die sie nicht allein ausführen können, als Metageschäfte zusammen mit ihrer Girozentrale aus. Vgl. Hagenmüller, K. F.: Bankbetrieb und Bankpo-litik, a. a. O., S. 274.

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  29. Vgl. Kalveram, W. -Günther, H.: Bankbetriebslehre, a. a. O. S. 143.

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  30. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute enthalten in der Regel bereits eine Vielzahl von Klauseln, die eine weitreichende Risikoübernahme durch den Kreditgeber ausschließen und die Risiken dadurch auf den Kreditnehmer übertragen. Zu diesen durch sogenannte “Freizeichnungsklauseln” auf den Kreditnehmer abgewälzten Risiken gehören vor allem solche, die auf Irrtümer und Versehen zurückzuführen sind (30). Eine allzu starre Handhabung von vorprogrammierten Kreditbedingungen, die die unterschiedlichen individuellen wirtschaftlichen Verhältnisse des Kreditnehmers nicht berücksichtigen, erschweren jedoch die Anbahnung des Kreditgeschäfts erheblich. Jonas weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die wirtschaftlichen Grundlagen des Kreditgeschäfts und die Kreditbedingungen in einem Zusammenhang gesehen werden müssen und daß ein wirtschaftlich guter Kreditnehmer Anspruch auf bessere Kreditbedingungen hat als ein wirtschaftlich schwächerer. “In einem so individuellen Markt wie dem Kreditmarkt ist nicht die Allgemeine Geschäftsbedingung das Allgemeine und sind nicht die normalen Konditionen das Normale, sondern der individuelle Vertrag und die nach den Umständen des Einzelfalles bemessene Kreditbedingung” (31).

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  31. Vgl. Jonas, H.: Grenzen der Kreditfinanzierung, Wiesbaden 1960, S. 26 f.

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  32. Vgl. Krümmel, H. -J.: Bankzinsen - Untersuchungen über die Preispolitik von Universalbanken - Köln, Berlin, Bonn, München 1964, S. 233.

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  33. Vgl. Krümmel, H. -J.: Bankzinsen - Untersuchungen über die Preispolitik der Universalbanken - a. a. O., S. 244.

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  34. Merkblatt für die Technische Abwicklung des Auskunftsverkehrs mit der SCHUFA, hrsg. von der SCHUFA Niederrheinisch- Westfälische S chutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung GmbH, Dortmund, Duisburg, Hagen, Münster, Wattenscheid 1968,’ S. 3.

    Google Scholar 

  35. Vgl. Henke, J.: Helfer bei der Sicherung von Krediten. Die SCHUFA-Gesellschaften erlangen wachsende Bedeutung, in: Raiffeisen-Rundschau, Bonn, Jg. 16, 1964, Heft 12, S. 462.

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  36. Vgl. Müller-Löffelholz, Banklexikon, Wiesbaden 1969, S. 1143 f.

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  37. SCHUFA-Gesellschaften gibt es außer ihrer Zentrale in Wiesbaden (Bundes’SCHUFA) noch in Frankfurt, Dortmund, Hamburg, Hannover, Mannheim, Wuppertal, Duisburg, Düsseldorf, Köln, Wattenscheid und in Westberlin. Vgl. dazu Henke, J.: Neues von der Tätigkeit der SCHUFA, Bundes-SCHUFA und SCHUFA-Gesellschaften, in: Die Teilzahlungswirtschaft, Dortmund, 11. Jg. 1964, S. 86f.; ferner: Müller-Löffelholz, Banklexikon, a. a. 0., S. 1143 f.

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  38. Mellerowicz, K. und Jonas H. unterscheiden zwischen Kreditwürdigkeit (persönliche Faktoren) und Kreditfähigkeit (sachliche Faktoren). Vgl. Bestimmungsfaktoren der Kreditfähigkeit, 2. unveränderte Auflage, Berlin 1957, S. 6. Diese Auffassung ist umstritten, weil die Grenzen zwischen den Faktoren teilweise fließend sind. Gegen eine Trennung der Begriffe wenden sich vor allem Kalveram,-Günther. Vgl. dazu Bankbetriebslehre, a. a. 0., S. 136 f.; ferner: Kalveram, W.: Die Prüfung der Kreditwürdigkeit. 3. unveränderte Auflage, Berlin 1937, S. 11. Hier und in den folgenden Ausführungen wird deswegen ebenfalls nur der einheitliche Begriff “Kreditwürdigkeit” verwandt.

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  39. Vgl. Müller-Löffelholz, Banklexikon, a. a. O., S. 1141.

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  40. Vgl. Hartmann, B.: Kreditprüfung und Kreditüberwachung, Stuttgart 1965, S. 11.

    Google Scholar 

  41. Fachtechnisch wird in diesem Zusammenhang von der Aufstellung eines Kreditstatus gesprochen, der sich in formeller Hinsicht von der Bilanz dadurch unterscheidet, daß gewisse Positionen (z. B. Rechnungsabgrenzungsposten mit Forderungen oder Verbindlichkeiten) zusammengefaßt undnach dem Liquiditätsgrad umgestellt werden. Ein materieller Unterschied kann darin gesehen werden, daß im Kreditstatus die in der Bilanz nicht ausgewiesenen stillen Reserven nach Möglichkeit Berücksichtigung finden.

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  42. Vgl. Hartmann, B.: Kreditprüfung und Kreditüberwachung, a a. O., S. 39.

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  43. Ebenda, S. 51. Zu den Verfahren und der Technik der Zukunftserfolgsrechnung vgl. S. 33 ff.

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  44. Damit besteht eine gegensätzliche Auffassung zu Heitz, B.: Kreditprüfung und Kreditsicherung, 2. durchgesehene Auflage, Berlin 1962, der Prüfungen vor der Kreditgewährung (Kreditwürdigkeitsprüfung), Prüfung bei der Kredithergabe (Kreditsicherung) und Prüfung nach der Kreditgewährung (Kreditüberwachung)unterscheidet. Diese Untergliederung erscheint deswegen unzutreffend, weil die Prüfung der Sicherheiten als Bestandteil der Kreditwürdigkeitsprüfung und allenfalls die Bestellung von Sicherheiten als Teil der Kredithergabe anzusehen ist.

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  45. Mellerowicz, K. und Jonas, H.: Bestimmungsfaktoren der Kreditfähigkeit, a. a. O., S. 15.

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  46. Herold, H.: Das Kreditgeschäft der Banken, 14. Aufl., Hamburg 1959, S. 17.

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  47. So hat z. B. das Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen in einem Schreiben vom 11. 3. 64 (I 2–237) darauf hingewiesen, daß die Kreditinstitute von den Kreditnehmern nach § 18 KWG testierte Bilanzen verlangen sollten, sofern die Kreditnehmer sich freiwillig oder auf Grund gesetzlicher Vorschriften prüfen lassen.

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  48. Der Prüfungsbericht gibt bei der Beleuchtung von Vermögensstruktur und Liquiditätslage Aufschluß über die Zusammensetzung bestimmter Bilanzpositionen, über die Fälligkeit bestimmter Forderungen und Verbindlichkeiten, über Bewertungsreserven im Anlage-und Umlaufvermögen, die durch steuerlich zulässige Sonderabschreibungen und Teilwertabschläge entstanden sind, sowie über bestehende Kreditsicherheiten. Darüber hinaus trägt der Prüfungsbericht durch Angaben über den Auftragsbestand, çlie Entwicklung des. Umsatzes und der Beschäftigtenzahl zu einem zutreffenden Überblick bei.

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  49. Vgl. Hendrikson, K.: Die Technik der Kreditwürdigkeitsprüfung, Wiesbaden’1956, S. 13.

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  50. Vgl. Friedrich, K. H.: Kreditanträge und Kreditwürdigkeitsgutachten für Klein-und Mittelbetriebe, Wiesbaden 1957, S. 39. weiterten Produktion, Standortfragen sowie sämtliche sonstigen Faktoren, die die Kreditwürdigkeit beeinflussen können, mit in die Betrachtung einbezogen (51). Die sogenannten externen Informationsquellen in Form von gesamtwirtschaftlichen und branchebezogenen Daten sowie vor allem auch Betriebsvergleiche gewinnendaherbei der Kreditwürdigkeitsprüfung ständig an Bedeutung.

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  51. Vgl. Münker, D.: Das langfristige Kreditgeschäft der Großbanken, Stuttgart 1967, S. 158.

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  52. Vgl. zu dieser Eingliederung auch die Anmerkung 44 Seite 17 dieser Arbeit.

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  53. Beispielhaft sei auf die Hypothek (§S 1113 ff. BGB), die Grundschuld (SS 1191 ff. BGB), das Pfandrecht an beweglichen Sachen (SS 1204 ff. BGB) und die Bürgschaft (SS 765 ff. BGB) hingewie -sen.

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  54. So z. B. die Sicherungsübereignung, die Sicherungsabtretung.

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  55. Vgl. Scholz, H.: Das Recht der Kreditsicherung, a. a. O., S. 21 f.

    Google Scholar 

  56. Vgl. Scholz, H.: Das Recht der Kreditsicherung, a. a. O., S. 21 f.

    Google Scholar 

  57. Vgl. Kaeferlein, H.: Der Bankkredit und seine Sicherungen, 7. Auflage, Stuttgart 1953, S. 47; ferner: Hagenmüller, K., F.: Bankbetrieb und Bankpolitik, a. a. O., S. 278.

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  58. Hagenmüller, K., F. Bankbetrieb und Bankpolitik, a. a. O., S. 278.

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  59. Trost, E. - Schütz, W.: Bankgeschäftliches Formularbuch, 16. Auflage, Berlin 1962, S. 402.

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  60. Vgl. Hendrikson, K., H.: Die Technik der Kreditwürdigkeitsprüfung, a. a. O., S. 15.

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  61. Hartmann spricht in diesem Zusammenhang vom Prinzip der Ausnahmen. Im Hinblick auf die kontrollierten Daten scheint diese Bezeichnung irreführend, weil sich die Überwachung gerade auf die besonders wichtigen Faktoren, die für die Kreditgewährung bestimmend waren, erstreckt. Vgl. Hartmann, B.: Kreditprüfung und Kreditüberwachung, a. a. O., S. 68.

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  62. Ebenda.

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  63. Vgl. Seite 5/6 dieser Arbeit.

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  64. Vgl. Winker, D.: Das langfristige Kreditgeschäft der Großbanken, a. a. O., S. 19.

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  65. Vgl. Albers, W.: Kriegsfolgelasten, in: Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, Sechster Bank, Stuttgart, Tübingen, Göttingen 1959, S. 365 ff.

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  66. Die Währungsreform beruhte auf dem Währungsgesetz vom 20. Juni 1948. Dieses enthielt die grundlegenden Bestimmungen über die Einführung der neuen Deutsche-Mark- Währung. Grundlage für die Währungsumstellung war daneben das Emissionsgesetz vom 20. Juni 1948, das der damaligen Bank Deutscher Länder das Notenausgabenrecht verlieh, sowie das Umstellungsgesetz vom 27. Juni 1948, das die Umstellung von Verbindlichkeiten alter Währung auf die neue Währung regelte und schließlich das Festkontogesetz vom Oktober 1948, das die endgültige Höhe der Bankguthaben in der neuen Währung festlegte. Vgl. dazu Sauermann, H.: Währungsreform, in: Handwörterbuch der Sozialwissenschaften, 11. Bd., Stuttgart, Tübingen, Göttingen 1961, S. 452 ff.

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  67. Münker, D.: Das langfristige Kreditgeschäft der Großbanken, a. a. O., S. 19.

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  68. Vgl. hierzu Münker, D.: Das langfristige Kreditgeschäft der Großbanken, a. a. O., S. 19. Münker nennt in diesem Zusammenhang vor allem die Bayrische Landesanstalt für Aufbaufinanzierung, München; Wirtschaftsaufbaukasse Schleswig-Holstein AG, Kiel; Finanzierungs-AG-Finag-, Mainz (früher Neustadt/Weinstraße); Berliner Industriebank AG, Berlin; Saarländische Industriekreditbank AG, Saarbrücken.

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  69. Ebenda, S. 19

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  70. Vgl. dazu insbesondere Hagenmüller, K., F.: Der Trend zum langfristigen Bankkredit, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 1962, S. 75 ff.

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  71. Vgl. zu den Tabellen 1 und 2 auch die Ausführungen von Bartholomey, U.: Wirtschaftsentwicklung und Bankkredite in der BRD, in: Mitteilung des Rheinisch-Westfälischen Instituts für Wirtschaftsforschung, Essen, Heft 3, 1967, S. 217 bis 233.

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  72. Ebenda, S. 222.

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  73. Besser geeignet für einen solchen Vergleich wären ohne Zweifel die Nettoinvestitionen, zumal die Abschreibungen ja eine bedeutsame Finanzierungsquelle darstellen. Auf diese Vergleichsgröße ist jedoch wegen der Problematik der Erfassung von Abschreibungsbeträgen bei der Berechnung der Zahlenwerte vom Rheinisch-Westfälischen Institut für Wirtschaftsforschung verzichtet worden. Vgl. dazu die von diesem Institut herausgegebenen Mitteilungen, Heft 3, 1967, S. 224.

    Google Scholar 

  74. Bartholomey, U.: Wirtschaftsentwicklung und Bankkredite in der BRD, a. a. O., S. 225.

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  75. Unter Mechanisierung im technischen Sinne ist die Substitution menschlicher manueller wie geistiger Arbeit durch technisch-mechanische Einrichtungen zu verstehen. Ihre höchste Entwicklungsstufe erreicht die Mechanisierung in der Automation. Diese ist dadurch charakterisiert, daß mehrstufige Arbeitsgänge - etwa beim Produktionsbetrieb - von vollkommen selbständig arbeitenden Maschinen durchgeführt und die zu bearbeitenden Werkstücke im Betrieb durch vollautomatische Transferstraßen befördert werden. Der Fertigungsprozeß wird mit Hilfe Die Frage nach dem Umfang des Kapitalbedarfs, der durch entsprechende betriebliche Maßnahmen ausgelöst wurde, kann generell nicht beantwortet werden, da Mechanisierung und Automation sich im_Einzelfall auf das Verhältnis der Produktionsfaktoren Realkapital, Betriebsmittel und Werkstoffe einerseits und Arbeit andererseits zueinander neutral, kapitalvermindernd oder kapitalintensivierend auswirken. Einneutraler Effekt liegt z. B. vor, wenn ohne Mehreinsatz von Realkapital abgenutzte Maschinen durch leistungsfähigere ersetzt werden und “der Bedarf an menschlicher Arbeitskraft zur Bedienung dieser Maschinen in der Potenz ihrer höheren Leistungsfähigkeit mit-wächst” (77). Zu einer Kapitaleinsparung führt technischer Fortschritt dagegen dann, wenn z. B. durch neue wissenschaftliche Methoden die Leistungs-und Fehlerkontrolle verbessert wird. Eine Erhöhung der Kapitalintensität dürfte sich in der Regel bei solchen Maßnahmen der Automatisierung ergeben, die fehlende Arbeitskräfte ersetzen.

    Google Scholar 

  76. Kohn, H.: Wirtschaftliche und soziale Wirkungen der Automation in: Blätter für Genossenschaftswesen, 1965, S. 126.

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  77. Münker, D.: Das langfristige Kreditgeschäft der Großbanken, a. a. O., S. B.

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  78. Automatisierung wird betriebswirtschaftlich nur dann rentabel, wenn die Produktion zumindest bis zu jenem Punkt wächst (in der amerikanischen Literatur mit break-even-point “bezeichnet), von dem ab die bei erheblich erhöhten Fixkosten ernur von der Anwendbarkeit entsprechender Verfahren abhängig, sondern auch vom Markt, der die Großserien standardisierter Güter abnehmen mußte.

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  79. Koch, C. und Krauch, H.: Trends des technischen Fortschritts, in: Deutschland 1975, Analysen, Prognosen, Perspektiven, hrsg. von Ulrich, L., München 1965, S. 82 f. die gesamten Existenzgrundlagen direkt oder indirekt betroffener Wirtschaftszweige“ (81).

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  80. Rinsche, G.: Tendenzen und Wirkungen des technischen Fortschritts, in: Die Aussprache, hrsg. von der Arbeitsgemeinschaft selbständiger Unternehmer, 14. Jg., November 1964, S. 285.

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  81. Vgl. ebenda, S. 285 f.

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  82. Vgl. ebenda, S. 286.

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  83. Vgl. Adenauer, P.: Mittelständische Investitionsfinanzierung in der sozialen Marktwirtschaft, Münster 1961, S. 24, zitiert nach Münker, D.: Das langfristige Kreditgeschäft der Großbanken, a. a. O., S. 9

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  84. Münker, D.: Das langfristige Kreditgeschäft der Großbanken, a. a. O., S. 9.

    Google Scholar 

  85. Vgl. Kremer, E.: Der Investitionskredit (I), in: Betriebswirt - schaftliche Blätter für die Praxis der Sparkassen und Girozentralen, Beilage zu Heft 2/1965, Sonderheft 1/1965, S. 1.

    Google Scholar 

  86. Vgl. Koch, C. und Krauch, H.: Trends des technischen Fortschritts, a. a. O., S. 76.

    Google Scholar 

  87. Vgl. Koch, C. und Krauch, H.: Trends des technischen Fortschritts, a. a. O., S. 76.

    Google Scholar 

  88. Die Erdgasreserven in der Bundesrepublik wurden Anfang 1963 noch auf ca. 36 Milliarden Kubikmeter geschätzt. Gegenwärtig geht man aber bereits von 100 Milliarden Kubikmetern aus, zu denen weitere 45 Milliarden Anteil aus dem im Groninger Grenzgebiet lagernden Vorkommen zu rechnen sind. Vgl. Koch, C. und Krauch, H.: Trends des technischen Fortschritts, a. a. O., S. 76 f.

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  89. Ebenda. mit herkömmlichen Werkstoffen verarbeitet, wodurch z. T. wiederum neue und verbesserte Erzeugnisse im Investitionsgüter-und Konsumgüterbereich auf den Markt gebracht werden konnten.

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  90. Vgl. Koch, C. und Krauch, H.: Trends des technischen Fortschritts, a. a. O., S. 77 f.

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  91. Ebenda, S. 78. Chen die absatzwirtschaftlichen Bemühungen intensiviert und verstärkt, um eine Auslastung der stark erweiterten Kapazitäten zu gewährleisten.

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  92. Vgl. Schoen, H. D.: Markterweiterungund Unternehmensstruktur, in: Chancen und Risiken des Gemeinsamen Marktes, hrsg. von der Deutschen Gesellschaft für Betriebswirtschaft, Berlin 1966, S. 35.

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  93. Vgl. Schmitt, M.: Entwicklungshilfe als unternehmerische Aufgabe, Frankfurt 1965, S. 24.

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  94. Vgl. §§ 55 und 57 der vierten Verordnung zur Änderung der Wirtschaftsverordnungvom 17. 12. 63, in: Mitteilung Nr. 70002/ 64 der Deutschen Bundesbank vom 21. 1. 1964.

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  95. Nach den Bestimmungen der Gesetze über die Devisenbewirtschaftung wurde nach dem zweiten Weltkrieg der wirtschaftliche Verkehr mit dem Ausland fast völlig unterbunden. Erst mit Inkrafttreten des Runderlasses für die Außenwirtschaft Nr. 15/52 vom 1. 2. 1952 wurden wieder rechtliche Voraussetzungen für bestimmte Investitionen im Ausland geschaffen. Nach und nach wurden die strengen Bestimmungen gemildert, aber erst mit Erlaß des Außenwirtschaftsgesetzes von 1961 ( Aufhebung des Verbotsprinzips von Investitionen im Ausland) kann in diesem Zusammenhang von Freizügigkeit gesprochen werden.

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  96. Zu den Zahlenangaben vgl. Industriekurier Nr. 35, vom 5. 3. 1970, S. 8 und Die Zeit, Nr. 12, vom 20. 3. 1970, S. 42. Wirtschaftsbeziehungen erst nach dem zweiten Weltkrieg neu geknüpft werden mußte und dem Aufbau von Auslandsvermögen nach zweimaligem Verlust erhebliche psychologische Hemmungen entgegenstanden. Daneben setzte andererseits vor allem die bestehende Kapitalknappheit der erwünschten größeren Auslandsaktivität enge Grenzen. Heute erscheinen Direktinvestitionen i m Ausland dringlicher denn je, um im verschärften Wettbewerb bestehen zu können. Diesem Bedürfnis wurde staatlicherseits durch das sogenannte Entwicklungshilfe-Steuergesetz (98) Rechnung getragen. Dieses Gesetz erlaubt bei der Durchführung von Kapitalanlagen in Entwicklungsländern bei der Bilanzierung unter bestimmten Voraussetzungen die Vornahme von Bewertungsabschlägen und die Bildung von den steuerlichen Gewinn mindernden Rücklagen bis zur Höhe von 60 v. H. der Anschaffungs-oder Herstellungskosten dieser Kapitalanlagen. Als Schlüssel zur Lösung der mit einer verstärkten Auslandsaktivität verbundenen Probleme wird in vielen Wirtschaftszweigen auch die Unternehmenskonzentration angesehen. Um entsprechende Möglichkeiten auch auf internationaler Ebene zu eröffnen, wurden im Rahmen der EWG bereits Maßnahmen zur Steuerharmonisierung und Schaffung eines europäischen Gesellschaftsrechts eingeleitet.

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  97. Gesetz über steuerliche Maßnahmen zur Förderung von privaten Kapitalanlagen in Entwicklungsländern. (Entwicklungshilfe-Steuergesetz 1968) vom 15. März 1968, BStBl. 1968 I, S. 481.

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  98. Diese Mindestgrößenordnung wird dadurch bestimmt, daß nach einer allgemein üblichen Form ein hochindustriealisiertes Land jährlich etwa 5 v. H. seines Ausfuhrwertes in Form privater Direktinvestitionen im Ausland anlegt. Vgl. dazu Schmitt, M.: Entwicklungshilfe als unternehmerische Aufgabe, a. a. O., S. 30.

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  99. Vgl. Seifert, H.: Die deutschen Direktinvestitionen im Ausland, in: Internationale Kooperation, Aachener Studien zur internationalen technisch-wirtschaftlichen Zusammenarbeit, Heft 1, Köln und Opladen 1967, S. 67.

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  100. Vgl. Schmitt, M.: Entwicklungshilfe al s unternehmerische Aufgabe, a. a. O., S. 31.

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  101. Vgl. Mellerowicz, K.: Betriebswirtschaftslehre der Industrie, 6. Auflage, Bd. II, Freiburg 1968, S. 15.

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  102. Ebenda, S. 16 f.

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  103. Vgl. Schmalenbach, E.: Die Beteiligungsfinanzierung, B. verbesserte Auflage, KölnundOpladen 1954, S. 16. Schmalenbach spricht in diesem Zusammenhang von Beteiligungsfinanz ierung. Verschiedentlich wird dieser Vorgang aber auch als Eigenfinanzierung bezeichnet. Vgl. dazu z. B. Hil 1, W. Brevier der Unternehmensfinanzierung, Bern, Köln und Opladen, 1967, S. 102. Roth verwendet dagegen den Begriff Eigenfinanzierung als Oberbegriff für die Innenfinanzierung aus Erträgen des Unternehmens und die Außenfinanzierung durch Kapitalzufluß. Vgl. Roth, G.: Die Finanzierung von Mittel-und Kleinunternehmen, Baden-Baden und Bad Homburg v. d. Höhe 1967.

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  104. Schmalenbach bezeichnet diesen Vorgang als “offene Selbstfinanzierung”. Vgl. Schmalenbach, E.: Die Beteiligungsfinanzierung, a. a. O., S. 12.

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  105. Gutenberg weist darauf hin, daß nur eine begrenzte Zahl von Finanzinstituten und Maklern vorhanden ist, die sich bemüht, die Nachfrage derartiger Unternehmen nach Eigenkapital zu befriedigen. Mehr noch vollzieht sich dieser Ausgleich zwischen Kapitalangebot und -nachfrage über Inserate in den Finanz-, Fachzeitschriften und den großen Tageszeitungen. Vgl. Gutenberg, E.: Grundlagen der Betriebswirtschaftslehre, Bd. III, Die Finanzen, Berlin, Heidelberg, New York 1969, S. 137.

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  106. Ebenda, S. 138 ff.

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  107. Ebenda, S. 142. Roth stellt in diesem Zusammenhang vor allem die nicht ökonomischen Argumente wie “Herr im eigenen Hause sein”, “Familientradition” usw. als ausschlaggebend in den Vordergrund und verweist darauf, daß “Tradition ohne materiellen Inhalt im Wirtschaftsleben sinnlos ist und häufig tödlich endet”. Vgl. Roth, G.: Die Finanzierung von Mittel-und Kleinunternehmen, a. a. O., S. 30.

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  108. Als Beispiel für eine solche Kapitalbet eiligungsgesellschaft sei auf die im Februar 1969 als Tochter der Westdeutschen Landesbank gegründete Rheinisch-Westfälische Kapitalbeteiligungsgesellschaft mbH, Düsseldorf/Münster verwiesen. Die Gesellschaft hat sich die Aufgabe gestellt, vornehmlich Betrieben des Handwerks, des Handels und der mittelständischen Industrie mit schwacher Eigenkapitalbasis und guter Rentabilitätslage Eigenkapital zur Verfügung zu stellen. Bet eiligungen mit dem Zweck der Sanierung sind jedochausgeschlossen. Im Jahre 1969 piere im Nominalbetrag von 149, 2 Mrd. DM emittiert. Der Aktienanteil daran betrug jedoch nur 14, 5 v. H. (110).

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  109. Am Markt dominierten in der Nachkriegszeit Pfandbriefe und Kommunalobligationen, deren Anteil im Jahre 1951 etwa 84 ausmachte. Die Aktienemissionen bis incl. 1953 stellten größtenteils keinen echten Kapitalzufluß von außen dar, sondern Umbuchungen, Austausch von Aktienpaketen usw.… Gegenüber früheren, normalen Zeiten hat also der Markt eine strukturelle Wandlung zu Lasten von Aktie und Obligation gemacht. Erst seit 1954 kommt der Industriefinanzierung über den Effektenmarkt im allgemeinen und der Emission junger Aktien im besonderen wieder Gewicht zu“. Mellerowicz, K.: Betriebswirtschaftslehre der Industrie, a. a. O., S. 17 f.

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  110. Vgl. Roth, G.: Die Finanzierung von Mittel-und Kleinunternehmen, a. a. O., S. 29.

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  111. Mellerowicz, K.: Betriebswirtschaftslehre der Industrie, a. a. O., S. 20. Selbstfinanzierung, worauf auch in der betriebswirtschaftlichen Literatur hingewiesen wird, dem Wesen der Aktiengesellschaft (A - schüttungsprinzip).

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  112. Vgl. §§ 7a, 7b EStG von 1949 ff.

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  113. Vgl., §§ 7c und 7d EStG 1949 ff. An den erweiterten Abschreibungsmöglichkeiten und den ähnlich wirkenden Gewinnminderungen haben alle Unternehmen ohne Rücksicht auf ihre Größe partizipiert. Diese Möglichkeiten reichten von der “Reaktivierung schon abgeschriebener Werte” durch die DM-Eröffnungsbilanz zum 21. Juni 1948 mit der Folge einer erweiterten Abschreibung bis hin zur Anwendung der sogenannten “Siebener Gruppe” des Einkommensteuergesetzes von 1949 ff., durch die außerordentliche Abschreibungen oder ähnlich wirkende Gewinnminderungen ermöglicht wurden. Vgl. hierzu auch Bühler, O. und Scherf, P.: Bilanz und Steuer vom Standpunkt des Steuerrechts und der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, 6. neubearbeitete und erweiterte Auflage, Berlin und Frankfurt 1957, S. 347.

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  114. Der Gedanke an die Zukunftssicherung der Betriebsangehörigen und die daraus sich entwickelnden Pensionszusagen gingen “zunächst aus der sozialen Sphäre hervor, aber es wurde doch bald sehr wesentlich, daß die Zuweisungen für die Zukunftssicherung sich als ein sehr wirksames Mittel des Ausweichens vor überhöhten Sätzen der Einkommen-und Körperschaftsteuer” und damit als ein brauchbares Instrument der (verdeckten) Selbstfinanzierung erwiesen. Vgl. dazu auch Bühler, O. und Scherf, P.: Bilanz und Steuer vom Standpunkt des Steuerrechts und der betriebswirtschaftlichen Steuerlehre, a. a. O., S. 261.

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  115. Vgl. Weihrauch, H.: Pensionsrückstellungen als Mittel der Finanzierung, Stuttgart 1962.

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  116. Vgl. dazu die Erhebungen auf Grund der Einheitswertstatistiken bei Kadow, F.: Die Vermögens-und Kapitalstruktur der Unternehmen in der Bundesrepublik, in: Blätter für Genossenschaftswesen 1965, S. 299 f.

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  117. Erwähnt seien in diesem Zusammenhang nur die Darlehen der Industriekreditbank und die Hypotheken der Pfandbriefinstitute.

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  118. Vgl. dazu Deuß, H.: Wandlungsprozesse der Industriefinanzierung, in der Zeitschrift: Der Volkswirt, Beilage zu Nr. 43 vom 26.10. 62, S. 22.

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  119. Hoffmann, J.: Das mittelständische Industriegeschäft der Sparkassen, in der Zeitschrift: Der Volkswirt, Beilage zu Nr. 43 vom 26. 10. 62, S. 25.

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  120. Ebenda, S. 26.

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  121. Vgl. dazu Baumann, H.: Strukturwandel des Volksbankenkredits, in der Zeitschrift: Der Volkswirt, Beilage zu Nr. 43 vom 26.10. 62, S. 32.

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  122. Vgl. dazu Baumann, W.: Kreditgarantiegemeinschaften für die Industrie, Blätter für Genossenschaftswesen 1961, S. 7.

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  123. Brinkmann, J.: Investitionsfinanzierung von wachsenden Gewerbebetrieben, in: Blätter für Genossenschaftswesen, 1968, S. 92.

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  124. Vgl. dazu Kamm, H.: Die Realkreditinstitute als Geldgeber der Industrie, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 1961, Heft 4, S. 144 f.; ferner: Christ, E.: Industriedarlehen aus Pfandbriefverkäufen?, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 1961, Heft 5, S. 192 ff. und Barocka, E.: Industriedarlehen aus Pfandbriefverkäufen, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 1960, Heft 13, S. 590 ff.

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  125. Vgl. Moll, B., H.: Kreditgarantiegemeinschaften mit Solidarhaftung der Bürgschaftsnehmer, Berlin 1968, S. 21.

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  126. Vgl. Vormbaum, H.: Finanzierung der Betriebe, Wiesbaden 1964, S. 174.

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  127. Bei den Personalgesellschaften spielt der Privatbesitz des Unternehmers für die Finanzierung eventueller Wettbewerbskämpfe eine große Rolle. “ Vgl. Seidenfus, H. St.: Kurzfristige und langfristige Wirkungen des Wettbewerbs - Ein Beitrag zur rationalen Wirtschaftspolitik, in: Systeme und Methoden in den Wirtschafts-und Sozialwissenschaften, Erwin Beckerath zum 75. Geburtstag, hrsg. von Kloten, N., Krelle, W., Müller, H. und Neumark, F., Tübingen 1964, S. 681.

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  128. Moll, B. H.: Kreditgarantiegemeinschaften mit Solidarhaftung der Bürgschaftsnehmer, a. a. O., S. 25.

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  129. Bericht der Bundesregierung über die Kreditversorgung der kleinen und mittleren Betriebe in der Wirtschaft vom 29. Juli 1963, Bundesdrucksache IV/1444, S. 9.

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  130. Vgl. Conrad, E. -A.: Der Staat als Bürge der gewerblichen Wirtschaft, in: Blätter für Genossenschaftswesen, 1965, S. 34.

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  131. Vgl. Kohlermann, H.: Kreditsicherung heute, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 1948, Heft 7, S. 158.

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  132. Vgl. Jahresbericht der Bundesverbandes des Privaten Bankgewerbes e. V., 1963/64, S. 42.

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  133. Vgl. Coester, F.: Finanzierungsprobleme der Klein-und Mittelbetrieb - wirtschaftspolitisch gesehen, in: Blätter für Genossenschaftswesen, 1965, S. 290.

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  134. Smolinski, D.: Ein Beitrag zur grundsätzlichen Problematik einer Branchenprognose - Grenzen und Möglichkeiten, in: Blätter für Genossenschaftswesen, 1965,, S. 323.

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  135. Ebenda, S. 324.

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  136. Rittershausen, H.: Methoden der industriellen Fremdfinanzierung, in: Moderne Investitionsfinanzierung, hrsg. von Schmölders, G. und Rittershausen, H., Essen 1959, S. 88.

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  137. Ebenda, S. 89. werfungsklausel’ enthalten ist“ (139). Neben Grundstücken und Ge- bäuden werden auch Maschinen beliehen (140). Die Belastung darf 40 v. H. des Taxwertes der Grundstücke, Gebäude, Bestandteile und Zubehörs nicht übersteigen (141).

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  138. Vgl. Reinboth, H.: Schuldscheindarlehen als Mittel der Unternehmensfinanzierung, Bd. 2 der Schriftenreihe des Instituts für Kreditwesen der Westfälischen Wilhelms-Universität, hrsg. von Mülhaupt, L., Wiesbaden 1965, S. 68.

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  139. Vgl. Rittershausen, H.: Methoden der industriellen Fremdfinanzierung, a. a. O., S. 98.

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  140. Vgl. Meyer, F.: Risikoreiche langfristige Investitionsfinanzierung von Wachstumsfirmen, a. a. O., S. 139; ferner: Reinboth, H.: Schuldscheindarlehen als Mittel der Unternehmen_ sfinanzierung, a. a. O., S. 68 und S. 118.

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  141. Ebenda, S. 69.

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  142. In diesen Fällen sind selbstschuldnerische Bürgschaften erforderlich. Diese können gegeben werden von sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von Großbanken. Vgl. dazu Rittershausen, H.: Methoden der industriellen Fremdfinanzierung, a. a. O., S. 99.

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  143. Unter Negativklausel ist die schuldrechtliche Verpflichtung des Darlehensnehmers zu verstehen, in Zukunft, d. h. bis zur Tilgung der Verbindlichkeit, keinem Gläubiger eine bessere Sicherung zu gewähren als demjenigen, demgegenüber die Erklärung abgegeben wird. Überdies darf er keine Gegenstände des Anla-gevermögens ohne Zustimmung des Gläubigers veräußern oder belasten.

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  144. Fritz, E.: Die Vermögensanlagen der Versicherungswirtschaft in aufsichtsbehördlicher Sicht, Berlin 1959, S. 36.

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  145. Rittershausen, H.: Methoden der industriellen Fremdfinanzierung, a. a. O., S. 100. lichen Konjunkturschwankungen ausgesetzt sein. Darlehensanträge mit einer längeren Laufzeit als 15 Jahre bedürfen der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörde.

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  146. Vgl. Geschäftsbericht des Bundesaufsichtsamtes für das Versicherungs-und Bausparwesen, Berlin 1954/55, S. 12.

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  147. Vgl. dazu Rittershausen, H.: Methoden der industriellen Fremdfinanzierung, a. a. O., S. 100.

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  148. Vgl. Maier, A.: Die Rolle der öffentlichen Hand in der Geld-und Kreditpolitik in der Bundesrepublik Deutschland 1949 bis 1953, Diss. Fribourg 1955, S. 37.

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  149. Vgl. zu den Phasen öffentlicher Finanzhilfe: Breckner, F.: Zehn Jahre öffentliche Finanzierungshilfen, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, 1960, S. 112.

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  150. Das Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953 (Vgl. BGB1. I, 1953, S. 1312) regelt die innerdeutsche Zuständigkeit für die Verwaltung, Verwendung und rechtliche Stellung der aufgelaufenen Gegenwert-mittel, dem sogenannten ERP-Sondervermögen. Dieses belief sich zum 1. Januar 1969 auf 9, 3 Mrd. DM (vgl. ERP-Kredite für die deutsche Wirtschaft, hrsg. vom Bundesschatzministerium, 1969, S. 3) und wird revolvierend eingesetzt. Es darf nur den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend verwandt und nicht für die Deckung von Verbindlichkeiten des Bundes herangezogen werden. (Vgl. dazu auch das Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens vom 31. August 1953, sowie die Grundsätze und Richtlinien für die Gewährung von ERP-Krediten im Rahmen der einzelnen Programme).

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  151. Vgl. Dittes, E.: Die Finanzierungshilfen des Bundes und der Länder an die gewerbliche Wirtschaft, 1968, in: Zeitschrift für das gesamte Kreditwesen, Sonderausgabe Heft 1, Mai 1968, S. 5 ff.

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  152. Vgl. Wefers, D.: Die Methoden der Gewährung von Investitionskrediten durch die öffentliche Hand, Diss. Köln 1960, S. 55 f.

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  153. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wurde auf Grund einesGesetzesvom5. November 1948 (WiGB1. 1948, S. 123) als Körperschaft des öffentlichen Rechts in Frankfurt a. M. gegründet. Ihre Tätigkeit betrug zunächst vorwiegend die Mittelbereitstellung für den Wiederaufbau der durch den Krieg zerstörten deutschen Wirtschaft, verlagerte sich dann später aber mehr und mehr auf die Finanzierung von Exportgeschäften. Als Hauptleihinstitut bei der Verteilung von ERP-Mitteln hatte sie vor allem in den Wiederaufbaujahren große Bedeutung. Daneben stellte sie aber auch Mittel zur Verfügung, die sie sich durch Ausgabe von Schuldverschreibungen und Darlehensaufnahmen beim Bund und der Deutschen Bundesbank beschaffte.

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  154. Die Lastenausgleichsbank (ehemals Bank für Vertriebene und Geschädigte) wurde 1950 zunächst als Aktiengesellschaft in Bad Godesberg gegründet und am 28. Oktober 1954 in eine Anstalt öffentlichen Rechts umgewandelt. Ihre Aufgabe besteht vor allem in der Gewährung von Krediten und der finanziellen Bei-hilf e zur wirtschaftlichen Eingliederung und Förderung der durch den Krieg betroffenen Personen. Vgl. dazu: Meyer, F.: Risikoreiche langfristige Investitionsfinanzierung von Wachstumsfirmen, a. a. O., S. 127.

    Google Scholar 

  155. Vgl. Carstens, D.: Der Bund als Finanzier, Bad Godesberg 1960, S. 221.

    Google Scholar 

  156. Vgl. ERP-Kredite für die deutsche Wirtschaft, 1969, a. a. O., S. 67.

    Google Scholar 

  157. Vgl. der Bund als Finanzier, Kredite, Leistungen und Bürgschaften des ERP-Sondervermögens, 1965, hrsg. von Schlauwitz, W., Bad Godesberg, 1965, S. 88.

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  158. Ebenda, S. 89.

    Google Scholar 

  159. Vgl. ERP-Kredite für die Deutsche Wirtschaft, 1969, a. a. O., S. 91

    Google Scholar 

  160. Vgl. Meyer, F.: Risikoreiche langfristige Investitionsfinanzierung von Wachstumsfirmen, a. a. O., S. 127.

    Google Scholar 

  161. Vgl. WiGB1. 1948, S. 123.

    Google Scholar 

  162. Vgl. Wefers, D.: Die Methoden der Gewährung von Investitionskrediten durch die öffentliche Hand, a. a. O., S. 140 f.

    Google Scholar 

  163. Vgl. dazu Coester, F.: Finanzierungsprobleme der Klein-und Mittelbetriebe, a. a. O., S. 290 f.

    Google Scholar 

  164. Meyer, F.: Risikoreiche langfristige Investitionsfinanzierung von Wachstumsfirmen, a. a. O., S. 113.

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  165. Ebenda, S. 108.

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Paal, E. (1973). Die Grundlagen der Untersuchung. In: Entwicklungen und Entwicklungstendenzen in der Kreditsicherung. Schriftenreihe des Instituts für Kreditwesen der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster, vol 11. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-88006-2_2

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