Zusammenfassung
Liefert ein in den Konzernabschluß einbezogenes Unternehmen Vermögensgegenstände an ein anderes zum Konsolidierungskreis gehörendes Unternehmen, die
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1.
ohne oder nach Be- oder Verarbeitung zur Weiterveräußerung bestimmt sind oder
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2.
außerhalb des üblichen Lieferungs- und Leistungsverkehrs erworben wurden, und befinden sich diese Vermögensgegenstände am Bilanzstichtag beim empfangenden Unternehmen noch im Bestand, so sind darin enthaltene konzerninterne Gewinne (sog. Zwischengewinne) bei der Erstellung des Konzernabschlusses zu eliminieren (§ 331 Abs. 2 AktG). Dabei sind grundsätzlich nur direkte Lieferungen und Leistungen zwischen einbezogenen Unternehmen zu berücksichtigen.
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© 1979 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Arbeitskreis Weltabschlüsse der Schmalenbach-Gesellschaft Deutsche Gesellschaft für Betriebswirtschaft e.V.. (1979). Eliminierung konzerninterner Erfolge. In: Aufstellung internationaler Konzernabschlüsse. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87994-3_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87994-3_6
Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-409-16181-7
Online ISBN: 978-3-322-87994-3
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