Zusammenfassung
Folgt man herkömmlichen Definitionen des Begriffs “Bedarf”, so handelt es sich dabei “entweder um die Art und/oder Menge der tatsächlich nachgefragten Güter oder die Art und/oder Menge der aus objektiver Sicht benötigten Güter.”1 Nach ersterer Definition wird die Höhe des Bedarfs aus der Fähigkeit bestimmt, Güter nachzufragen und den dafür verlangten Preis zu entrichten; Bedarf ist dann der “nachfragewirksame” Teil der Bedürfnisse. Bezogen auf den Individualbedarf von Personen ist diese Abgrenzung durchaus brauchbar. Hier entscheidet in der Tat die — durch das individuelle Einkommen bestimmte — Kaufkraft darüber, welcher Teil der Bedürfnisse “nachfragewirksam” wird (was — abgesehen von einigen Gütern, die der Deckung von Grundbedürfnissen dienen und somit nach anderen Kriterien verteilt werden — auch gesellschaftspolitisch akzeptiert wird).
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© 1989 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen
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Kops, M. (1989). Der Bedarf von Gebietskörperschaften. In: Möglichkeiten und Restriktionen einer Berücksichtigung von Sonderbedarfen im Länderfinanzausgleich. Forschungsberichte des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 3233. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87592-1_7
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-531-03233-7
Online ISBN: 978-3-322-87592-1
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