Praktische Rechtsfälle pp 9-43 | Cite as
Anleitung zur Bearbeitung praktischer Rechtsfälle
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Zusammenfassung
Der Text der zur Bearbeitung gestellten Aufgabe ist genau zu studieren. Die Aufgabe selbst bezeichnet man nicht als Tatbestand. Unter Tatbestand versteht man vielmehr den Wortlaut einer Gesetzesvorschrift.
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© Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden 1975