Zusammenfassung
Den Mitarbeitern muß deutlich erläutert werden, daß die Inventurunterlagen Urkundencharakter haben und daher in bestimmter Art und Weise zu behandeln sind. Die Vollständigkeit muß gesichert werden. Das geschieht am besten durch vornumerierte Inventurformulare, die gegen Quittung aus- und zurückgegeben werden. Es muß jedem Mitarbeiter klar sein, daß jede, auch verschriebene, zerrissene oder leere Liste zurückgegeben werden muß. In den Listen ist nur mit Kugelschreiber oder Tinte zu schreiben. Freie Räume sind zu streichen. Es darf nicht radiert oder durchgeschrieben werden. Falsche Eintragungen werden einfach gestrichen. Jede Liste ist von Ansager, Schreiber und eventuellem Kontrolleur zu unterschreiben. Nachträge sind besonders zu kennzeichnen, und ihre Berechtigung ist nachzuweisen. Bei Benutzung von Lochkarten oder bei Direkteingabe der Aufnahmedaten in mobile Datenerfassungsgeräte sind die Lochkarten, Magnetbänder oder Urerfassungsprotokolle vollständig aufzubewahren.
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© 1976 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden
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AWV — Ausschuß für wirtschaftliche Verwaltung in Wirtschaft und öffentlicher Hand e. V.. (1976). Die Durchführung der körperlichen Bestandsaufnahme. In: Rationalisierung der Inventur unter Berücksichtigung neuer Techniken und Verfahren. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87408-5_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87408-5_7
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-13021-9
Online ISBN: 978-3-322-87408-5
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