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Rahmenbedingungen der Implementierung

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Interaktives Fernsehen

Zusammenfassung

Die Medienlandschaft befindet sich weltweit in einer Umbruchsphase. Rahmenbedingungen für Produktion, Distribution und Rezeption verändern sich. Die vorherigen Kapitel haben sich mit den technologischen Aspekten, der Digitalisierung und der Vernetzung sowie mit aktuellen Testläufen und Pilotprojekten des Fernsehwandels beschäftigt. Nachfolgend werden die Veränderungen der Wechselbeziehungen zwischen Fernsehen, Politik und Wirtschaft angesprochen.

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Literatur

  1. Vgl. Seeger 1995a; Zimmer 1996a; German 1996; Kleinsteuber/Rosenbach 1996 und Henle 1996.

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  2. Vgl. Rat für Forschung, Technologie und Innovation 1995: 21 f. sowie Europäische Kommission 1997.

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  3. Siehe Kubicek u.a. 1995; v. Haaren/Hensche 1995; Groebel u.a. 1995: 187 f. und Hoffmann-Riem 1995a: 128. Inzwischen entstehen auch Gegenentwürfe auf internationaler Ebene; dies zeigt beispielhaft das Papier „Building the European Information Society for US All“ (vgl. High Level Groups of Experts 1996 ).

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  4. Vgl. dazu statt anderer: Lange/Seeger 1995; Seeger 1995b; Glotz 1995; Lange/Seeger 1996b; Seeger 1996 sowie Kubicek 1996b.

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  5. Siehe dazu etwa Kubicek u.a. 1995: 125 ff. Hintergründe zum Paradigmenwechsel politischer Steuerung erörtert Mayntz 1996.

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  6. Jähnliche Bestimmungen enthalt auch der Artikel 10 der Europaischen Menschenrechtskonvention (vgl. Petersen 1994)

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  7. Vgl. Hoffmann-Riem 1995c; Hesse 1990; Rossen 1988. Diese Orientierung umfaßt nicht nur den politischen, sondern auch den kulturellen Bereich.

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  8. Neue technische Verfahren stellen sogar die geschlossene Codierung von synthetischen und natürlichen Bildern in Aussicht (vgl. infosat Nr. 3/96: 50 f.).

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  9. Siehe statt anderer: Hoffmann-Riem/Vesting 1994; Schmid/Kubicek 1994; Stock 1995; Hege 1995; Gersdorf 1996 sowie Wagner 1996.

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  10. Zur historischen Einordnung der Kompetenzstreitigkeiten zwischen Bund und Ländern siehe Bausch 1980 und Hesse 1990. Zum Verhältnis Bundesrepublik vs. EU siehe Bremer/Esser/Hoffmann 1992: 94 f. Zur europaischen Ordnungspolitik siehe Dörr 1996a, Siebenhaar 1994 und Zimmer 1993.

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  11. Vgl. Kleinsteuber 1993; Hoffmann-Riem 1994a und 1994b sowie Gehrke/Hohlfeld 1995.

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  12. Ein weiterer Aspekt sei hier nur am Rande erwahnt: Als Betreiber der Netzebene 4 treten private Gesellschaften auf (von Netzebene 4 wird dann gesprochen, wenn zwischen dem Breitbandkabel der Telekom und den Kunden sich „ein Stück Netz“ befindet, zumeist in Wohnblöcken und Hausanlagen mit mehreren Wohneinheiten). Hier könnten zukünftig Rechtsstreitigkeiten etwa in bezug auf den Signallieferungsvertrag, den Satellitenempfang und vor allem die Vermarktung von Programminhalten entstehen (vgl. Wagner 1996: 20 f.).

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  13. Eine ausführliche Darstellung der medienpolitischen Instrumente sowie eine historische Einordnung finden sich bei Schatz/Habig/Immer 1990 und Jarren 1994e.

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  14. Die Prognose, der Wettbewerb zwischen Printmedien und audio-visuellen Medien würde Printunternehmen mittelfristig vom Markt drängen, gilt als Substitutionsthese.

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  15. Während sich in der rundfunkrechtlichen Debatte der Begriff der positiven Ordnung durchgesetzt hat, sprechen zahlreiche Autoren hinsichtlich der Gestaltungsaufgaben bei Multimedia von der „Sicherstellung der informationellen Grundversorgung“ (vgl. Seeger 1995b: 57).

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  16. Zum fraktionsubergreifenden Gesetzesentwurf vgl. Deutscher Bundestag 1996. Im Gesetzgebungsprozeß befindet sich außerdem eine Universablienstverordnung. Siehe zur Offnung der Telekommunikation allgemein: Kubicek u.a. 1996.

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  17. Diese ist hauptsachlich auf die Entschließung des Rates der Telekommunikationsminister vom 22. Juli 1993 zur Liberalisierung des offentlichen Sprachtelefondienstes zuriackzufuhren.

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  18. Vgl. allgemein: Kotler/Bliemel 1995: 124 ff. sowie Simon 1996, für neue Medien: Pilati/Richery 1997. Zu den Allianzen für digitales Fernsehen in Deutschland vgl. Pöhlmann 1996a.

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  19. Eine umfassende Literaturdokumentation zu den von der Novellierung berührten Aspekten hat im Mai 1996 die LfR in Diisseldorf vorgelegt (vgl. Landesanstalt für Rundfunk Nordrhein-Westfalen 1996).

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  20. Eine kritische Kommentierung des Rundfunkstaatsvertrags - und zwar als Abschied der Ministerpräsidenten von einer gestaltenden Medienpolitik - liefert Lilienthal 1996.

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  21. In diese Richtung wurde die Eröffnungsrede des sächsichen Ministerpräsidenten Kurt Biedenkopf auf der Leipziper Programm-und Multimediamesse am 13. Mai 1996 von zahlreichen Beobachtern interpretiert.

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  22. Vertikale Konzentration bedeutet, daß sich Medienunternehmen auf verschiedenen Teilmärkten engagieren und somit Synergieeffekte erzielen (vgl. Heinrich 1994b; Artopé/Zerdick 1995: 14 f.). Zuvor unabhängige Stufen der Produktionsbeschaffung, Eigenproduktion und Vertrieb verschmelzen miteinander (vgl. Altmeppen 1996b: 262 ).

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  23. Eigentumer waren zunächst die Unternehmensgruppe PRO7 und das Versandhaus Quelle; inzwischen sind die Anteile von PRO7 in die Hände von Thomas Kirch und Leo Kofler ubergegangen.

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  24. Zusätzliche Brisanz ergibt sich dadurch, daß nun - knapp ein Jahr nach dem Start von H.O.T. - auch QVC einen Teleshoppingkanal angekündigt hat; die Einspeisung ins Kabel ist bei der LfR beantragt.

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  25. Siehe zu den rundfunkrechtlichen Konsequenzen: Dörr 1996b: 4.

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  26. Zu derartigen Außerungen Programmverantwortlicher vgl. Nieland 1996: 143 ff.

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  27. Siehe statt anderer Ridder 1995 sowie Nieland 1996: 149 ff. Der Sammelband von Sternburg (1995) enthält prominente Wortmeldungen, die sich vehement für Bestand und Förderung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aussprechen (vgl. insbesondere die Beiträge von Nowottny, Fischer und Buchwald). Eindeutig skeptischer - wenn nicht vernichtend - fällt dagegen die Bewertung der Reformfähigkeit des öffentlich-rechtlichen Fernsehens durch den ehemaligen Chefredakteur bei RTL, Dieter Lesche (1996: 101 ff.), aus.

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  28. Der „Bericht zur Lage des Fernsehens“ (Groebel u.a. 1995) gewann indes keinen solchen Stellenwert (vgl. Nieland/Ruhrmann 1995 sowie Nieland 1996: 150).

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  29. Ein vom privaten Rundfunk in Auftrag gegebenes medienrechtliches Gutachten geht in diesem Punkt sogar noch weiter: Die Veranstaltung von Spartenangeboten durch die öffentlich-rechtlichen Anbieter wird als unzulässig ausgewiesen (vgl. VPRT 1996). Eine erneute kontroverse Diskussion des Rundfunkbegriffes hat der erste Zwischenbericht der Enquete-Kommission „Zukunft der Medien“ ausgelöst (vgl. CDU/CSU Fraktion des Deutschen Bundestages 1996: 21 ff.).

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  30. Die „Blockadehaltung“ zahlreicher Landespolitiker hat einen standortpolitischen Hintergund. Bliebe ARD und ZDF ein Engagement beim entgeltfinanzierten Fernsehen verwehrt, dann wäre der Weg frei für die Ansiedlung von Multimedienunternehmen in den einzelnen Bundesländern. Aus diesem Grund werden derzeit die anwenderorientierten Initiativen in den Ländern mit Nachdruck gefördert und forciert.

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  31. Dies betrifft nicht nur das öffentlich-rechtliche Fernsehen, sondern auch die privaten Anbieter. Hier ist die Unternehmensgruppe PRO7 besonders aktiv. Der Sender hat zusammen mit Burda die Multimedia-Firma Starwatch gegründet. Die Verantwortlichen sehen in dem neuen Dienst die wichtigste Kommunikationsplattform der nachsten Jahre. Bereits heute existiert ein umfangreiches Angebot: Bei den Programmvorschauen und Pressevorführungen werden die Nutzer aufgefordert, sich uber E-mail zu außern, die Hauptnachrichtensendung ist - zumeist schon vor ihrer Ausstrahlung - in Schrift, Bild und Ton abrufbar. Zur Unterhaltung werden unter anderem Lifestyle-Seiten von der Zeitschrift Amica beigesteuert. Desweiteren informiert der Dienst uber den PRO7-Club und ermöglicht das Einkaufen sowie Urlaubs-und Konzertbuchungen via Internet.

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  32. Vgl. etwa Riehm/Wingert 1995: 30, 235; Rat für Forschung, Technologie und Innovation 1995: 28 ff.

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  33. Vgl. dazu Jarren/Vowe 1994e: 132; sowie am Beispiel der „Weizsächer-Kommission“: Vowe/Jarren 1995; Nieland/Ruhrmann 1995; Nieland 1996 und Schatz 1996b.

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  34. Vgl. Seufert 1996a: 166 ff.; Nieland u.a. 1996 sowie Wirtz 1994.

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  35. Beispielsweise ist zu erwarten, daß PRO7 bei den Werbeeinnahmen an SAT.1 vorbeiziehen und dann hinter RTL den zweiten Platz belegen wird.

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  36. Siehe dazu: Hoffmann-Riem 1994a; Schatz 1996d; Nieland 1996 sowie Heinrich 1996.

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  37. Vgl. Stolte 1992; Sternburg 1995 und Groebel u.a. 1995 sowie Bertelsmann Stiftung 1997.

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  38. Fur Filmrechte, Rechte fur die Fußballweltmeisterschaften 2002 und 2006 sowie für Entwicklungs-und Vertriebskosten für die Decoder.

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  39. Hier bestanden ja noch im Sommer 1996 teilweise konkurrierende Vereinbarungen mit ARD/ZDF und der Telekom im Rahmen der MMBG, auch in Bezug auf technische

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  40. Zur Vorreiterrolle der USA bei der Entwicklung von Pay-TV siehe Zimmer 1996a: 387. Siehe auch Perillieux/Vogelsang 1996: 455 ff. sowie Harms 1996.

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  41. Natürlich ist die Fernsehnutzung auch im Free TV nicht umsonst. Im Gegenteil: Es fallen Gebühren (fur ARD und ZDF) und Anschluß-bzw. Nutzungskosten (Satelliten und Kabelzuführung) an. Außerdem tragen die Konsumenten die Fernsehwerbeausgaben der Werbetreibenden indirekt mit.

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  42. Inzwischen liegen Studien zur Ausgabebereitschaft für Pay TV in Deutschland vor; vgl. dazu Zimmer 1996a: 394; Perilieux/Vogelsang 1996: 457 ff. und Emnid 1996.

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  43. Daten und Interpretationen zu den Tendenzen der Globalisierung finden sich bisher nur vereinzelt in Deutschland. Vgl. jedoch Kleinsteuber/Wiesner/Wilke 1990; Zimmer 1993; Ludes 1994; Meckel 1994 und 1996 sowie Harms 1996.

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  44. Wenngleich zahlreiche Beobachter im Sommer 1996 davon ausgingen, daß die KirchGruppe ein Monopol errichtet hat und Bertelsmann nur unter einem gewissen Einfluß-und Gesichtsverlust beteiligt wurde.

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  45. Anläßlich der Vorstellung des Berichts wurden die Chancen der Einführung des voll interaktiven Fernsehens für private Kunden in Deutschland sehr skeptisch eingeschätzt (vgl. Mirow 1997: 5).

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  46. Die technologischen Aspekte werden nachfolgend nur in knapper Form angesprochen. Eine ausführliche Darstellung liefert Herger 1996: 31 ff.

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  47. Herger ( 1996: 40) schlägt in diesem Zusammenhang eine Unterteilung in folgende Anforderungen vor: Sprach-Rück-Übertragung (a ); Daten-Rück-Übertragung (b) und Bewegt-Bild-Rück-Übertragung (c).

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  48. Ganz korrekt ist die Bezeichnung Set-Top-Box allerdings nicht, denn zukünftig wird dieses Gerät auch intern, in einen Monitor integriert angeboten werden. Decoder dienen der Erkennung der an einen bestimmten Zuschauer adressierten Daten sowie dem Empfang und der Decodierung ankommender digitaler Bild-, Ton-und Dateninformationen. Die Geräte dienen zudem der Verarbeitung der rückfließenden Informationen, der Datenspeicherung und -wiedergabe und der Gebührenerfassung. Zukünftig ist auch die Encodierung des rückfließenden gleichwertigen Datenstroms möglich (vgl. Herger 1996: 69 ).

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  49. Das Modem und die Verbindung zum Telefonnetz sollen zukünftig überflüssig sein, wenn die Kabelnetzinfrastruktur mit einer sogenannten Vermittlungsintelligenz ausgestattet ist.

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  50. Das Conditional Access System ist eine Verschlüssungs-und Freischaltsoftware.

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  51. Der Einschätzung des ehemaligen Bundespostministers ist zuzustimmen: „Ein Blick in die Vergangenheit nationaler Medienpolitik zeigt, daß sie der technischen Entwicklung immer gewaltig hinterherhinkte“ (Schwarz-Schilling 1994: 46).

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© 1997 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen/Wiesbaden

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Ruhrmann, G., Nieland, JU. (1997). Rahmenbedingungen der Implementierung. In: Interaktives Fernsehen. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87284-5_4

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87284-5_4

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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