Zusammenfassung
Bauunternehmer Baufix und Eigenheim streiten vor Gericht über die Ausführungen verschiedener Bauarbeiten. Im Termin zur ersten mündlichen Verhandlung legt Baufix neues, sehr umfangreiches Prozeßmaterial vor. Daraufhin meint Eigenheim, die Sitzung müsse vertagt werden, da ihm eine sofortige Äußerung aufgrund des umfangreichen neuen Prozeßmaterials nicht zugemutet werden kann, darüber hinaus wird ihm keine Möglichkeit der schriftlichen Stellungnahme eingeräumt.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Hat ein Beklagter die Möglichkeit des rechtlichen Gehörs, wenn ihm erst in der mündlichen Verhandlung neues umfangreiches Prozeßmaterial vorgelegt wird, zu dem eine sofortige Äußerung nicht zumutbar ist?. In: Baurechtsberater Bauherren. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_71
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_71
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
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Online ISBN: 978-3-322-87217-3
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