Zusammenfassung
Bauherr Eilig schließt mit Fertighaushersteller Schnellbau einen Vertrag über die Errichtung eines Fertighauses. Es wird vereinbart, daß sich Eilig selbständig um ein Baugrundstück bemühen wird und daß er sich vom Vertrag lösen könne, wenn er kein passendes Grundstück findet und dies nachweisen kann. Der Vertrag wird nicht notariell beurkundet. Fünf Monate später wird Eilig fündig. Er verlangt nun von Schnellbau die Errichtung des Fertighauses laut Vertrag. Für Schnellbau ist dieser Vertrag aus bestimmten Gründen nicht mehr lohnenswert, so daß die Firma Schnellbau erklärt, daß der Vertrag zwischen Eilig und Schnellbau wegen mangelnder notarieller Beurkundung nichtig sei.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Rights and permissions
Copyright information
© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
About this chapter
Cite this chapter
Rilling, J. (1998). Bedarf ein Fertighausvertrag der notariellen Beurkundung, wenn das Baugrundstück erst noch erworben werden muß?. In: Baurechtsberater Bauherren. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_54
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_54
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-87218-0
Online ISBN: 978-3-322-87217-3
eBook Packages: Springer Book Archive