Zusammenfassung
Bauunternehmer Baufix sollte für Eigenheim den Rohbau errichten. Die darauffolgenden Elektroinstallationsarbeiten sollten vom Elektroinstallateur Stromer erbracht werden. Aufgrund eines Verschuldens des Baufix verzögern sich die Arbeiten am Rohbau, so daß Stromer erst erheblich später mit seinen Arbeiten beginnen kann. Dadurch ist ihm ein Schaden entstanden. Diesen Schaden möchte er nun von Eigenheim ersetzt verlangen, da er meint, Eigenheim hätte sich das Verschulden des Baufix zuzurechnen.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Ist der Vorunternehmer im Verhältnis zum Nachfolgeunternehmer Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers?. In: Baurechtsberater Bauherren. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_45
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_45
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-87218-0
Online ISBN: 978-3-322-87217-3
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