Zusammenfassung
Berechnix, Verwalter der Wohnungseigentümergemeinschaft Nordstraße, hatte gegen einen Bauhandwerker ein Beweissicherungsverfahren betrieben. Darin hatte er ein Gutachten erstellen lassen. Da jedoch der Handwerker kein Vermögen hatte, kam für die Eigentümer lediglich ein Anspruch gegen Berechnix aus seiner substantiellen Haftung heraus in Frage. Berechnix meint nun, er müsse das Gutachten, das er seinerzeit im Beweissicherungsverfahren gegen den Bauhandwerker verlangt hatte, nicht gegen sich gelten lassen.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Muß der potentielle Haftungsnachfolger ein durchgeführtes Beweissicherungsverfahren gegen sich gelten lassen?. In: Baurechtsberater Bauherren. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_30
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_30
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-87218-0
Online ISBN: 978-3-322-87217-3
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