Zusammenfassung
Bäuerle möchte sich ein Haus bauen. Im Zuge seiner Vorbereitungen kommt es auch zur Ausschreibung der Elektroarbeiten. In dieser Ausschreibung heißt es in den allgemeinen Geschäftsbedingungen, daß die Zuschlagsfrist 36 Werktage bemißt. Unter mehreren Anbietern gibt auch Stromer sein Angebot ab. Nach 34 Werktagen meldet sich Bäuerle bei Stromer und gibt diesem den Zuschlag. Stromer fühlt sich jedoch nicht mehr an sein Angebot gebunden, da entsprechend §19 Nr. 2 VOB/A er lediglich 24 Werktage an sein Angebot gebunden sein kann. Er meint weiter, daß eine Ausdehnung dieser Zuschlagsfrist auf 36 Werktage unwirksam ist.
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© 1998 Friedr. Vieweg & Sohn Verlagsgesellschaft mbH, Braunschweig/Wiesbaden
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Rilling, J. (1998). Kann der Bauherr die Zuschlagsfrist aus §19 Nr. 2 VOB/A auf 36 Werktage ausdehnen?. In: Baurechtsberater Bauherren. Vieweg+Teubner Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_118
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-87217-3_118
Publisher Name: Vieweg+Teubner Verlag
Print ISBN: 978-3-322-87218-0
Online ISBN: 978-3-322-87217-3
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