Zusammenfassung
Bereits im vergangenen Jahrhundert, nach der Entstehung von Banken im klassischen Sinne und von Großbanken, nach ersten Schwierigkeiten und Falliten, wurde im Deutschen Reich die Frage diskutiert, ob die Banken nicht einer staatlichen Beaufsichtigung zu unterstellen seien.1 Insbesondere nach dem Zusammenbruch mehrerer Privatbanken in den 90er Jahren des 19. Jahrhunderts wurden angesichts der aufgedeckten Fälle von Unterschlagungen von Kundengeldern und Kundenwertpapieren das Börsengesetz und das Depotgesetz erlassen. In diesem Zusammenhang sollte bereits ein Gesetz zur Regelung des Depositenbankenwesens verabschiedet werden, das vor allem eine Publizitätspflicht für Banken vorsah (vierteljährliche Veröffentlichung einer Bilanz, wobei Mindestangaben vorgeschrieben waren). Die starke Interessenlobby des Bankwesens, die vor allem auf die Gewerbefreiheit nach der Gewerbeordnung von 1869 pochte, erreichte jedoch ein Scheitern des Gesetzentwurfs.
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© 1997 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Schulte-Mattler, H., Traber, U. (1997). Bankenaufsicht in der Bundesrepublik Deutschland. In: Marktrisiko und Eigenkapital. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-87147-3_2
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