Zusammenfassung
Landläufig versteht man unter „Schwarzarbeit“ all jene Tätigkeiten, die in den bestehenden (das heißt offiziellen) Statistiken nicht ausgewiesen werden und die im Sinne der Konvention der volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung eine Wertschöpfung darstellen. Diese Arbeitsdefinition schließt die gesamte im privaten Haushalt geleistete Produktion und die freiwillige Arbeit für wohltätige Zwecke aus. Rein finanzielle Transaktionen, die keine Wertschöpfung darstellen, werden ebenfalls nicht zur Schwarzarbeit gezählt. In der Tabelle 5 ist eine Taxanomie der verschiedenen Arten von Untergrund- oder Schattenwirtschaftsaktivitäten legaler und illegaler Art aufgeführt.
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© 2004 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Schneider, F. (2004). Die Größe der Schattenwirtschaft — national und international. In: Arbeit im Schatten. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86726-1_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-86726-1_3
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-12711-0
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