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Vernunftrechtlich orientierte Gesellschaftstheorien

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Einführung in die soziologischen Theorien I

Part of the book series: Studienbücher zur Sozialwissenschaft ((WVST,volume 13))

  • 63 Accesses

Zusammenfassung

Im Gegensatz zu Aristoteles (und später zu Rousseau) geht Hobbes von einem Naturzustand aus, in dem die Menschen weder gesellig (Aristoteles) noch »schwach und mitfühlend« (Rousseau), sondern wetteifernd um Gewinn, Sicherheit und Ansehen, einen ständigen Kampf miteinander führen. Die grundsätzliche Kampfsituation, die im Naturzustand durch die Gewaltsamkeit der Auseinandersetzungen gekennzeichnet ist, resultiert aus der menschlichen Natur: Die Menschen, die »sowohl in ihren körperlichen als auch geistigen Anlagen« gleich sind (vgl. Leviathan, Kap. XIII), haben auf Grund der Gleichheit ihrer Fähigkeiten die gleichen Hoffnungen bestimmte Ziele zu erreichen, die primär in der Verteidigung des eigenen Lebens (Selbsterhaltung) und im Streben nach einem »bequemen Leben« bzw. nach irdischem Glück bestehen. Das rationale Naturrecht soll nach Hobbes von dieser Beschaffenheit der menschlichen Natur ausgehen.

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Literaturverzeichnis

  1. Jonas, Friedrich, Geschichte der Soziologie, Bd. I-IV, Hamburg 1968 (Rowohlt), I, S. 61.

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  2. S. auch Bloch, Ernst, Naturrecht und menschliche Würde, Frankfurt a. M. 1961.

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  3. Jonas, Friedrich, Geschichte der Soziologie, Bd. I-IV, Hamburg 1968 (Rowohlt), I, S. 51. — Die mißglückte Rousseau-Interpretation von Jonas hat ihren Grund darin, daß die entscheidenden Passagen aus der »Inégalité« unberücksichtigt blieben.

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  4. Nur der, der — wie Jonas — gerade den »revolutionären Kern« der Rousseauschen Theorie, die Abhandlung über die Ursachen der Ungleichheit ungenügend berücksichtigt, kann zu der Schlußfolgerung kommen, daß Rousseau das Grundübel des Zivilisationszustandes nicht in der Entstehung des Privateigentums als einer rechtlichen Chance zur Vermögensanhäufung gesehen hätte (vgl. Jonas, op. cit. I, S. 53 f.)! — Allerdings muß hinzugefügt werden, daß Rousseau — ähnlich seinen Zeitgenossen — das Eigentum als eine moralische Kategorie, als Garant der bürgerlichen Freiheit, ansah. Er verurteilt nur die Anhäufung von Reichtümern, also nicht das erarbeitete Eigentum. Die folgenden Zitate können als Beleg für unsere Interpretation aufgeführt werden (vgl. Inégalité, S. 66, 76).

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  5. Die Übersetzung der folgenden, äußerst schwierigen Textstelle verdanke ich Frau Dr. v. Remiz (Romanisches Seminar der Ruhr-Universität Bochum).

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  6. Das Redit des Widerstandes lehnt Kant ab: »In allen Fällen aber, wenn etwas gleichwohl doch von der obersten Gesetzgebung so verfügt wäre, können zwar allgemeine und öffentliche Urteile darüber gefällt, nie aber wörtlicher oder tätlicher Widerstand dagegen aufgeboten werden (ebenda, S. 162) … (weil dadurch das Volk) alle rechtliche Verfassung unsicher macht und den Zustand einer völligen Gesetzlosigkeit … einführt« (ebenda, S. 158).

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  7. Vgl. Gurvitch, Georges: Dialektik und Soziologie, — Soziologische Texte, Bd. 23, Neuwied 1965, S. 67 ff.

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  8. Konkreter heißt diese Forderung, daß der Mensch niemals den anderen Menschen als bloßes Mittel, sondern nur als Zweck ansehen und behandeln soll.

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  9. Vgl. hierzu: Wagner, Friedrich: Die Wissenschaft und die gefährdete Welt. Eine Wissenschaftssoziologie der Atomphysik, München 1964, S. 29 ff.

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  10. Vernünfftige Gedancken von dem gcsellschafftlichen Leben der Menschen, Franckfurt-Leipzig 1732, S. 9 (§ 15 und § 214).

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  11. Im Gegensatz zu anderen vernunftrechtlich orientierten Vorstellungen über einen linearen Fortschritt bedient sich Rousseau eines zyklischen Modells, das als Vorstufe der dialektischen Gesellschaftstheorie gelten kann.

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  12. Vgl. hierzu: Elias, Norbert: Über den Prozeß der Zivilisation (1939), 2. Aufl., Bd. I, II, Bern-München 1969, (II, S. 312 ff.).

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  13. So schreibt z. B. Schwägler: »Die heutigen Familiensoziologen sind leicht geneigt, den Einfluß rechtlicher Normierungssysteme auf die Familienstruktur und Familienbeziehungen zu unterschätzen …« (Soziologie der Familie, Tübingen 1970, S. 138).

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  14. Vgl. hierzu: Elias, op. cit. — z. B. I, S. 83 f: In seinen Ratschlägen für die zivilisierte Erziehung von Kindern sagt Erasmus von Rotterdam: »An den Nasenlöchern soll kein Schleim sein … Ein Bauer schneuzt sich in Mütze und Rock, mit Arm und Ellbogen ein Wurstmacher. Dezenter ist es, den Nasenschleim in ein Tuch aufzunehmen, möglichst mit abgewandtem Körper … Manche greifen mit der Hand auf die Platte, kaum daß sie sitzen, Wölfe machen das oder ein Vielfraß; greif nicht als erster auf die Platte, die man hereinbringt — die Finger in die Brühe zu tauchen, überlaß den Bauern — ein Zeichen mangelnder Zurückhaltung die ganze Schüssel mit der Hand durchsuchen — man greift in guter Gesellschaft nicht mit beiden Händen in die Schlüssel … Es ist gut, wenn eine abwechselnde Unterhaltung Intervalle in das Essen bringt. Manche essen und trinken ohne aufzuhören, nicht, weil sie Hunger oder Durst haben, sondern weil sie auf andere Weise ihre Haltung nicht beherrschen können. Sie müssen sich am Kopf kratzen oder in den Zähnen bohren oder mit den Händen herumgestikulieren und mit dem Messer spielen, oder sie müssen

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© 1972 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen

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Kiss, G. (1972). Vernunftrechtlich orientierte Gesellschaftstheorien. In: Einführung in die soziologischen Theorien I. Studienbücher zur Sozialwissenschaft, vol 13. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86536-6_2

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-86536-6_2

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

  • Print ISBN: 978-3-531-21088-9

  • Online ISBN: 978-3-322-86536-6

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