Zusammenfassung
“Planung muβ bedacht werden, soll sie Bedenklichkeit erlangen” (KAPPLER 1980, S. 52).
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References
Hervorhebung durch die Verfasser.
Vgl. dazu Kapitel 3.
Ansätze bieten WELGE (1985, S. 13 ff. sowie S. 557 ff.) und bedingt PFOHL (1981, S. 248 ff.).
Vgl. z.B. die von KAPPLER (1980, S. 52) angeführten Beispiele.
Hervorhebung durch die Verfasser.
Zu den unterschiedlichen wissenschaftlichen Aussagebereichen vgl. z.B. GROCHLA 1982, S. 72 ff.; KIESER/KUBICEK 1978, S. 16 f.; POPPER 1971, S. 39 ff.; ALBERT 1964, S. 22 ff.; PFEIFFER 1980, S. 426 f.
Zu den möglichen Erkenntnis-(Wissenschafts-)zielen vgl. z.B. CHMIELEWICZ 1970, S. 33 ff.; KIESER/KUBICEK 1978, S. 14 f.; SCHNEIDER 1978, S. 245 ff.; SZYPERSKI/MÜLLER-BÖLING 1981, S. 161 f.; WITTE 1981, S. 16;KUBICEK 1982, S. 46
Da zur Erklärung singuläre Aussagen unter allgemeine theoretische Gesetze subsumiert werden, spricht man auch vom Subsumptionsmodell der Erklärung (vgl. VON WRIGHT 1974, S. 18)
Zur ausführlicheren Diskussion vgl. STEGMÜLLER 1969, S. 105 ff.
Eine Einschränkung, die hingegen von den Vertretern des Kritischen Rationalismus durchaus geteilt wird (vgl. z.B. die diesbezüglich von ALBERT (1971, S. 132) eingeführten Begriffe der Quasi-Gesetze oder Quasi-Theo-rien).
Vgl. die Entwicklung, die die Naturwissenschaft von einem Isaak Newton bis zur computergestützten Simulationsforschung zurückgelegt hat.
Nach KÖHLER (1977, S. 305) beruht hingegen der von den Konstruktivisten gegen WITTE und Mitarbeiter gerichtete Vorwurf einer reinen Verhaltensbeschreibung (vgl. STEINMANN 1978, S. 76 f.; BRAUN/SCHREYÖGG 1977, S. 196) auf einem Miβverständnis bzw. nimmt sich als unzulässige Vereinfachung aus.
Die in der betriebswirtschaftlichen Literatur geführte Diskussion über Handlungs-und/oder Verhaltensaspekte wurde hingegen nicht durch die Auseinandersetzung mit den Konstruktivisten ausgelöst. Vielmehr war es eher die gegen HEINEN (1972) gerichtete Kritik Kochs zur Begründung seiner handlungstheoretischen Konzeption einer Betriebswirtschaftslehre (vgl. isb. KOCH 1974, S. 223 ff.) Demnach ist nur eine spezialisierte — arbeitsteilige — Wissenschaft effizient und eine amorphe Einheitswissenschaft problematisch. Entsprechend der suggestiv formulierten Überschrift “Der homo oeco-nomicus soll ‘handeln’, aber er darf sich nicht ‘verhalten’ “halten KAPPLER/TROST (/1977, S. 169) Abgrenzungsbemühungen zwischen einer handlungstheoretischen und/oder entscheidungs-bzw. verhaltensorientierten Konzeption einer Betriebswirtschaft für unfruchtbar: “Jeder Versuch der Grenzziehung mag der Bewahrung der ‘ökonomischen Unschuld’ dienen — um den Preis, daβ die Ökonomie unpraktisch wird” (KAPPLER/TROST 1977, S. 170).
Andererseits wird hingegen von BRAUN/SCHREYÖGG (1977, S. 202) die empirische betriebswirtschaftliche Forschung aufgefordert, Deutungswissen zu erheben.
Andererseits vermutet SCHANZ (1977, S. 71 f.), daβ es durchaus sinnvoll sein kann, einen solchen Erklärungsansatz zu wählen.
Dem Einwand, daβ nun doch wieder die Fiktion des idealisierten, rationalen Menschens eingeführt und vom »wirklichen« Menschen abstrahiert wird, hält SCHWEMMER (1978, S. 44 ff.) u.a. entgegen: a) Willensmeinungen sind das Ergebnis eines exogen (Gruppen-, Gesellschafts-, Kultureinflüsse) und endogen (eigene Überzeugungen) bestimmten Bildungsprozesses. b) Die Richtung dieses Prozesses ist irreversibel, denn es kann keinen Grund geben, von einer besser begründenden Selbstdarstellung auf eine schlechtere zurückzugreifen. Der sich am Ende eines solchen Bildungsprozesses einstellende Zweck ist somit stabil und wirklich.
Allerdings räumt LORENZEN selbst ein, daβ die Realisierung einer dialogischen Vernunft schwierig ist, da alle Wissenschaften derzeit von Menschen auszugehen haben, denen “… neuzeitliche Zweckrationalität erfolgreich in-doktriniert …” bzw. “… Transsubjektivität zugleich erfolgreich ausgetrieben” (LORENZEN 1978, S. 30) wurde.
Dabei wird hingegen nicht die mit dem methodologischen Individualismus durchaus verträgliche (vgl. SCHANZ 1977, S. 72) Vorstellung der Übertragung eines intentional handelnden Menschens auf eine Institution angesprochen. Die Betrachtung sozialer Ganzheiten als selbständige Handlungsträger führt zu einer Mystifizierung bzw. zur Konstruktion eines fragwürdigen Instituts-Ichs oder-Geistes (vgl. KIRSCH 1971, S. 95 f.)
Angesichts der evidenten »Reizwortproblematik« nicht verwunderlich. So handelt es sich in der Soziologie auch um ein bereits traditionsbehaftetes Problem, das, 1909 vom Verein für Sozialpolitik aufgegriffen, zur Abspaltung der Deutschen Gesellschaft für Soziologie führte. Zu der von WEBER (vgl. z.B. 1922, S. 461 ff.) ausgelösten Diskussion vgl. isb. KÖNIG (1971, S. 38 ff.).
Zu weiteren beispielhaften Erläuterungen vgl. z.B. STEGMÜLLER 1969, S. 571 f.
Um zu demonstrieren, daβ deklarierte Zwecke nicht mit einer funktionalen Erklärung gleichzusetzen sind, verweist MERTON beispielhaft auf den Veblen-Effekt (vgl. MERTON 1968, S.123 f.) und die Regentänze des Hopi-Stammes (vgl. Merton 1968, S. 118 f.): Obgleich der erklärte Zweck, die Herbeiführung von Regen, nicht durch Tänze realisierbar ist, üben diese dennoch die wichtige Funktion der sozialen Integration der Stammesmitglieder aus, da diese teilweise weit verstreut leben.
Eine nach MÜNCH/SCHMID treffende Beschreibung des Zustandes der empirisch orientierten psychologischen Forschung, die sich “… durch eine alarmierende Trivialität ihrer Ergebnisse aus (zeichnet), die mit einem ungeheuerlichen Aufwand an experimenteller Designtechnik und inferenzstatisti-scher Operationen produziert werden” (MÜNCH/SCHMID 1970, S. 308).
Tatsächlich galten lange die Standpunkte so überragender Rationalisten wie DESCARTES, LEIBNIZ oder SPINOZA auf der einen Seite und ebenso berühmter Empiristen wie LOCKE, BERKELEY oder HUME auf der anderen Seite als unversöhnlich. In einer äuβerst vereinfachten Form unterscheiden sich Rationalisten und Empiristen dadurch, was sie als Quelle der Erkenntnis akzeptieren. Ist es für die Empiristen die Erfahrung (nihil est in intellectu, quod non fuerit in sensu), so miβtrauen ihr die Rationalisten und sehen die Erkenntnis im Denken begründet (cogito ergo sum). Nach KANT sind erfahrungsunabhängige a priori Erkenntnisse ebenso wie empirische a posterio Erkenntnisse möglich.
Zum Begriff des Bezugsrahmens vgl. z.B. KIRSCH 1981, S. 193; KUBICEK 1977, S. 17 f.; STAEHLE 1977, S. 111; SZYPERSKI/MÜLLER-BÖLING 1981, S. 168 f.
Zum Modellbegriff vgl. z.B. EICHHORN 1979, S. 60 ff.; WOLF 1979, S. 13 ff.; KIRSCH 1981, S. 194
Deshalb spricht man auch von der split-half-Reliabilität.
Dieser entspricht jedoch nicht dem auch oft angeführten Verwendungszusammenhang (vgl. dazu ULRICH/HILL 1976, S. 306 f. und S. 349 f.).
Vgl. Kapitel 3.1
Gegenteiliger Auffassung ist lediglich BRAUN, der nach dem Motto “lieber Dinge tun, als sie verstehen” (BRAUN 1980, S. 15) die Meinung vertritt, daβ Planung ausschlieβlich auf eine tatsächlich erzielbare Erfolgssteigerung ausgerichtet sei und demzufolge “nur liberalen wissenschaftstheoretischen Standards genügen (muβ)” (BRAUN 1980, S. 13).
Vgl. Kapitel 3.1
Tatsächlich ist es auch PORTER’S erklärtes Ziel “… to help bridge this gape” (PORTER 1980, S. IX).
Z.B. Marktanteil, Diversifikationsgrad, Unternehmungsgröβe u.ä. (vgl. Kapitel 4.7.1).
Dies gilt auch dann, wenn im Diversifikationsgrad keine Strategie-bzw. Verhaltensvariable, sondern eine Einstiegsbarrieren begründende Marktstrukturvariable (vgl. RHOADES 1973, S. 146) gesehen wird.
Gleiches gilt auch für den Planungsbegriff. Zum Planungs-und Strategiebegriff vgl. die Kapitel 3.1 und 6.1.1.2.
Vgl. isb. Kapitel 6.1.1.2.1
Vgl. isb. Kapitel 6.1.1.2.2
Vgl. zum Begriff der Aufgabenumwelt das Kapitel 4.2
Hinsichtlich eines zusammenfassenden Überblicks über die Untersuchungsansätze zum Gebiet der strategischen Gruppen vgl. McGEE/THOMAS (1986, S. 141 ff.).
Eine methodisch ähnlich angelegte Untersuchung liegt im deutschsprachigen Raum mittlerweile auch von HINTERHUBER/KIRCHEBNER (1983, S. 854 ff.) vor.
Zur weiteren Verbreitung und Entwicklung des situativen Ansatzes vgl. KIESER/KUBICEK 1983, S. 47 und S. 48 ff. sowie STAEHLE 1980, S. 72 ff.
Die Vielzahl der Untersuchungen zur empirischen Organisationsforschung können und sollen hier nicht vorgestellt werden. Sie werden hier lediglich in dem einen oder anderen Fall zur Illustration bestimmter Feststellungen angeführt. Einen Überblick über die Untersuchungen vermittelt WOLLNIK (1980, Sp. 599 ff.).
Wenn hier und im folgenden der Begriff der Organisationsstruktur verwendet wird, so handelt es sich um einen sehr breit zu interpretierenden Begriff, dem etliche Dimensionen zuwachsen und der sich keinesfalls in den wenigen herkömmlichen Strukturvarianten (z.B. funktionale oder divisionale Struktur) erschöpft.
Vgl. hierzu Kapitel 6.1.1.2.
Bezüglich einer zusammenfassenden Darstellung der Befunde vgl. KIE-SER/KUBICEK 1983, S. 256.
Vgl. zu den Interpretationsmöglichkeiten und der instrumentellen Auffassung insbesondere GROCHLA (1974, S. 12); WELGE (1985, S. 4 f.).
Zu einer systematischen und umfassenden Festlegung des Gegenstandsbereiches vgl. Kapitel 6.
Vgl. zum institutionellen und instrumentalen Organisationsbegriff GROCHLA (1982, S. 1).
Werden die Operationalisierungen des Conducts betrachtet (vgl. S. 53), so handelt es sich zumindest zum groβen Teil um eine berechtigte Gleichsetzung, wie sie z.B. auch von SCHREYÖGG (1984, S. 55) vorgenommen wird.
Wir wollen in diesem Zusammenhang von Controlling statt Kontrolle sprechen, da der Gegenstandsbereich des Controlling mit allen ausgewiesenen Variablenblöcken (also Kontext, Planung, Organisation, Verhalten und Erfolg) hier eine erhebliche Erweiterung erfährt.
Der Zusammenhang läβt sich auch im Sinne der Theorie des Anspruchsniveaus von SIMON (1955, S. 99 ff.) erklären, wonach ein Entscheidungssubjekt danach trachtet, nicht eine optimale, sondern eine das Anspruchsniveau befriedigende Lösung zu realisieren. Das Anspruchsniveau ist hingegen eine schwankende Gröβe: es steigt bei Erfolg und sinkt im allgemeinen bei Miβerfolg.
Vgl. S. 69.
Vgl. hierzu den dynamischen und statischen Wirkungsverbund bezüglich der Diskussion der Abbildung 1-1.
Vgl. Kapitel 4.1 bis 4.7.
Dies gilt auch dann, wenn von POENSGEN/HORT (vgl. Kapitel 2) explizit Effizienzvermutungen untersucht werden.
Vgl. Kapitel 5.
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Rüth, D. (1989). Gegenstand, Ziele, Wissenschaftstheoretische und Forschungsmethodologische Grundlegung der Untersuchung. In: Planungssysteme der Industrie. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-86093-4_1
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