Zusammenfassung
Der zweifellos unvollständige Nachvollzug der gesellschaftspolitischen Entwicklung in der DDR in den fünfziger und sechziger Jahren in seinen Auswirkungen auf staatliches Handeln läßt eines besonders deutlich werden: Die Aufrechterhaltung und Legitimation der Parteiherrschaft erforderte mehr als nur organisationstechnische Maßnahmen und die je aktuell-politische Rechtfertigung der einen oder anderen taktischen Wendung. Die partielle, durch die gesellschaftliche Entwicklung geforderte Überwindung und/oder Modifikation bislang tabuisierter und dogmatisierter Vorstellungen des Verhältnisses von Leitern und Geleiteten sowie der Aufgaben und Funktionen der Leitungsapparaturen verlangte darüber hinaus eine Neubestimmung des Stellenwerts der einzelnen Apparate, die Regelung ihrer Beziehungen untereinander und besonders gegenüber den von ihnen Geleiteten. Dies warf und wirft stets erneut die Frage auf, wie diese Beziehungen formalisiert werden können, ohne daß zentrale Setzungen der Partei, vor allem ihre vermeintliche Unverzichtbarkeit als Avantgarde, angezweifelt werden.
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Literatur
Wörterbuch zum sozialistischen Staat (Anm. I/16), S. 299 (s.v. „sozialistischer Staat“).
Marxistisch-leninistische Staats- und Rechtstheorie. Lehrbuch, Berlin (DDR) 1975, S. 198.
Marxistisch-leninistische allgemeine Theorie des Staates und des Rechts, Bd. 1: Grundlegende Institute und Begriffe, Berlin (DDR) 1974, S. 178.
Vgl. Stojanovié, Kritik und Zukunft des Sozialismus (Anm. 1/30), S. 43; Stojanovic sieht in dieser Gleichsetzung von Staat und Gesellschaft ein Charakteristikum stalinistischer und etatistischer Gesellschaften. „Die Stalinisten setzen den Staat in jeder Hinsicht mit der Gesellschaft gleich, auch in Hinsicht auf das Eigentum an den Produktionsmitteln und die Verwaltung der Produktion“. Ebd., S. 41.
Marxistisch-leninistische allgemeine Theorie des Staates und des Rechts, Bd. 1 (Anm. III/3), S. 177.
Vgl. Ernst Richert, Macht ohne Mandat (Anm. II/31), S. XXXVII; Richert bezieht sich auf die Ausführungen der Großen Sowjetenzyklopädie (Der Staat. Die Staatsgewalt. Der Staatsapparat, Berlin/DDR 1953).
Marxistisch-leninistische Staats-und Rechtstheorie (Anm. III/2), S. 72.
„Der Staat… hat… eine doppelte Herrschaftsfunktion. Er ist nicht nur Unterdrückungsmittel im Klassenkampf, sondern er ist daneben Führungsmittel, Instrument der Führung,notwendigerweise Wohlgesinnter durch die wissende und ihr Wissen mitteilende Elite. Diese Führungsrolle schließt zugleich organisierende Tätigkeiten ein: Der Staat als Führungsmittel setzt die Menschen ein, plant die Arbeit, errichtet Institutionen, die der kollektiven Daseinsbewältigung dienen“. Richert, Macht ohne Mandat (Anm. II/31), S. XXXVIII.
Vgl. Lenin, Ober „linke“ Kinderei und über Kleinbürgerlichkeit, in: Werke, Bd. 27, S. 330, 344.
Vgl. die Formulierung der Hauptaufgabe des VIII. Parteitages: „Die Hauptaufgabe des Fünfjahrplans besteht in der weiteren Erhöhung des materiellen und kulturellen Lebensniveaus des Volkes auf der Grundlage eines hohen Entwicklungstempos der sozialistischen Produktion, der Erhöhung der Effektivität, des wissenschaftlich-technischen Fortschritts und des Wachstums der Arbeitsproduktivität“. Direktive des VIII. Parteitages der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands zum Fünfjahrplan für die Entwicklung der Volkswirtschaft der DDR 1971 bis 1975, in: Protokoll des VIII. Parteitages (Anm. II/268), Bd. 2, S. 322.
Vgl. Heide M. Pfarr, Auslegungstheorie und Auslegungspraxis im Zivil-und Arbeitsrecht der DDR,Berlin 1972, S. 17 ff.
Marxistisch-leninistische allgemeine Theorie des Staates und des Rechts, Bd. 1 (Anm. III/3), S. 253.
Pjotr Jemeljanowitsch Nedbailo, Einführung in die allgemeine Theorie des Staates und des Rechts. (Gegenstand, System und Funktionen der Wissenschaft), Berlin (DDR) 1972, S. 14.
Marxistisch-leninistische Staats-und Rechtstheorie (Anm. III/2), S. 365 f.
Ebd., S. 366; „Jede rechtliche Einwirkung auf gesellschaftliche Verhältnisse ist deshalb immer von einer ideologisch-erzieherischen Wirkung begleitet. Selbst dann, wenn die Rechtsnormen ihrem Inhalt nach eine organisatorische Norm sind, erziehen sie die Menschen im Geiste der Organisiertheit und Disziplin“.
Zimmermann (Politische Aspekte [Anm. II/931, S. 14) macht diesen Zusammenhang am Beispiel der Entwicklung einer Morallehre deutlich, die ihre erste Kodifikation in den „Zehn Geboten der sozialistischen Moral“ auf dem V. Parteitag der SED 1958 hatte.
Vgl. Norbert Reich/Hans-Christian Reichel, Einführung in das sozialistische Recht. Grundlagen, Grundprobleme,System, Quellen, Rechtsbildung, Rechtsverwirklichung,München 1975, S. 19 ff.; Pfarr, Auslegungstheorie (Anm. 1II/13), S. 26.
Karl A. Mollnau, Theoretische Probleme der gesellschaftsorganisierenden Funktion des sozialistischen Rechts. Diskussionsbeitrag zum sozialistischen Recht in der Subjekt-ObjektDialektik, in: Staat und Recht, 16. Jg. (1967), S. 715 ff.; ferner: Oskar Negt, 10 Thesen zur marxistischen Rechtstheorie,in: Probleme der marxistischen Rechtstheorie, hrsg. von Hubert Rottleuthner, Frankfurt a. M. 1975, S. 10 ff.; Henry Düx, Zur Subjekt-Objekt-Dialektik in der Staats-und Rechtstheorie der DDR, in: Kritische Justiz, o. J. (1972), Nr. 4, S. 349 ff.
Vgl. Marxistisch-leninistische allgemeine Theorie des Staates und des Rechts, Bd. 3: Der sozialistische Staat, Berlin (DDR) 1975, S. 203 ff.
Mit dem Recht leiten — Aktuelle Fragen der Durchsetzung des sozialistischen Rechts in Betrieben und Kombinaten, Berlin (DDR) 1974, S. 14.
Vgl. Karl Polak, Ober die weitere Entwicklung der sozialistischen Rechtspflege in der DDR. Zum Beschluß des Staatsrates vom 30. Januar 1961, in: Staat und Recht, 10. Jg. (1961), Nr. 4, S. 607 ff.
Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, in: Protokoll des VI. Parteitages (Anm. II/199), Bd. IV, S. 371.
Siehe Norbert Reich, Sozialismus und Zivilrecht, Frankfurt a. M. 1972; Angelika Zschiedrich, Probleme der juristischen Garantien der grundlegenden Rechte der Bürger, in: Staat und Recht, 22. Jg. (1973), Nr. 7, S. 1177 ff.; Oskar Negt (in: Probleme der marxistischen Rechtstheorie [Anm.III/20], S. 28) sieht neben der Erhöhung der Rechtssicherheit noch eine zweite Funktion der Verrechtlichungstendenz: eine Kontrollfunktion. „Da die Entwicklung zur kollektiven Selbstverwaltung der Produzenten… außerhalb des Betrachtungskreises der staatlich-bürokratischen Regelungstechniker liegt, andererseits die traditionellen direkten Kontrollmechanismen auf Grund der gestiegenen Bedürfnisansprüche der Massen, auch ihrer politischen Ansprüche, und des reichhaltigen Warenangebots nicht mehr bruchlos funktionieren, liegt es nahe, die objektiv freigesetzten privaten Autonomiebereiche der Menschen auf differenzierte und indirekte Weise, zum Beispiel durch Rechtsverhältnisse, zu kontrollieren und zu begrenzen. Hier liegt einer der Gründe für die Verrechtlichungstendenz in den sozialistischen Transformationsgesellschaften“.
W. M. Tschchikwadse, Die Entwicklung der marxistisch-leninistischen Staats-und Rechtswissenschaft in der Deutschen Demokratischen Republik, in: Staat und Recht, 18. Jg. (1969), Nr. 9, S. 1397; vgl. auch Reiner Arlt, Zu einigen Grundfragen der marxistisch-leninistischen Rechtstheorie in der DDR, in: ebd., S. 1419 ff.
Vgl. Rosenbaum, Funktion von Staat und Recht in der Obergangsgesellschaft, in: Probleme des Sozialismus und der Übergangsgesellschaften (Anm. I/1), S. 59. Zum Verhältnis von Rechtsform und gesellschaftlichen Strukturen s. Staatsrecht der DDR II. Recht der Wirtschaftsleitung, H. 2, hrsg. von der Humboldt-Universität zu Berlin. Juristische Fakultät. Abteilung Fernstudium, Berlin (DDR) 1967.
In diesem Zusammenhang ist auch die Diskussion über die erzieherische Funktion des Rechts, die „Einheit von sozialistischer Moral und sozialistischem Recht“ und die Warnung vor der Reduzierung des Rechts auf bloße Reglerfunktionen zu sehen. Vgl. Gerhard Stiller, Grundfragen der erzieherischen Wirksamkeit des sozialistischen Rechts bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus in der DDR, in:Staat und Recht, 18. Jg. (1969), Nr. 9, S. 1437 ff.; s. auch Franz Loeser, Deontik. Planung und Leitung der moralischen Entwicklung,Berlin (DDR) 1966.
Richert, Macht ohne Mandat (Anm. 11/31), S. XL.
Zur Definition der „Volksdemokratie“ vgl. den Artikel der Großen Sowjetenzyklopädie: Der Staat. Begriff, Wesen, Inhalt,Berlin (DDR) 1957, S. 100 ff.
Vgl. Stalin, Zu den Fragen des Leninismus, in: ders., Fragen des Leninismus (Anm. I/172), S. 146. Im Rechenschaftsbericht an den XVIII. Parteitag der KPdSU im März 1939 konstruierte Stalin für die Sowjetunion zwei Hauptphasen der Entwicklung des Staates, die erste von der Oktoberrevolution bis zur „Liquidierung der Ausbeuterklassen“ und die zweite bis zum „vollen Sieg des sozialistischen Wirtschaftssystems und der Annahme einer neuen Verfassung”. Ebd., S. 726 f.
Walter Ulbricht, Die gegenwärtigen Aufgaben unserer demokratischen Verwaltung, in: Die neuen Aufgaben der demokratischen Verwaltung (Anm. I1/164), S. 6 ff.
Nach Angaben des neuen Staatsrechtslehrbuchs (Marxistisch-leninistische Staats-und Rechtstheorie [Anm. III/2], S. 540, Fußnote 41) waren von allen Mitarbeitern des Staatsapparates der Sowjetischen Besatzungszone im Jahre 1948 „insgesamt 46,4% ihrer sozialen Herkunft nach Arbeiter. 9,5% kamen aus der Bauernschaft. 14,1% entstammten Angestelltenkreisen. 11,4% kamen aus der Beamtenschaft und 18,6% aus anderen Bevölkerungsschichten“.
Ulbricht, Die gegenwärtigen Aufgaben, in: Die neuen Aufgaben der demokratischen Verwaltung (Anm. II/164), S. 23, 29.
Wolfgang Weichelt, Zu einigen Fragen der Funktionen des sozialistischen Staates, in: Staat und Recht, 6. Jg. (1957), Nr. 1, S. 16. Bereits im März 1957 nahm Weichelt seine Thesen zurück und reihte sich in die Front der Kritiker des „Revisionismus“ ein; vgl. Wolfgang Weichelt, Ober die Rolle des sozialistischen Staates in der Übergangsperiode vom Kapitalismus zum Sozialismus, in: Staat und Recht, 6. Jg. (1957), Nr. 3, S. 221 ff.
Stalin, Rechenschaftsbericht an den XVIII. Parteitag, in: ders., Fragen des Leninismus (Anm. I/172), S. 728.
Vgl. die Auseinandersetzung Weichelts (Zu einigen Fragen der Funktionen des sozialistischen Staates,S. 21 ff.) mit Stalins Phasenmodell der Entwicklung der Staatsfunktionen und dessen Rezeption in der DDR.
Vgl. hierzu Stojanovie, Kritik und Zukunft des Sozialismus (Anm. I/30), S. 46 f.
Weichelt, Zu einigen Fragen der Funktionen des sozialistischen Staates, S. 21.
Ulbricht, Die Staatslehre des Marxismus-Leninismus und ihre Anwendung in Deutschland, in: Staats-und rechtswissenschaftliche Konferenz (Anm. II/116), S. 24.
„Gleichzeitig gilt es, die volksdemokratische Ordnung so zu entwickeln, daß sie die maximale Entfaltung der schöpferischen Kräfte des Volkes ermöglicht und nach Westdeutschland als Beispiel wahrhafter Demokratie wirkt. Zur Erfüllung dieser großen Aufgaben sind die Entwicklung des sozialistischen Bewußtseins der Menschen, die Durchführung der sozialistischen Revolution auf dem Gebiet der Ideologie und Kultur notwendig. In diesem Zusammenhang gewinnt die erzieherische Funktion des Staates an Bedeutung.“ Ebd., S. 23.
Vgl. Walter Ulbricht, Das Programm des Sozialismus und die geschichtliche Aufgabe der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, in: Protokoll des VI. Parteitages (Anm. II/199), Bd. I, S. 177.
Fred Oelßner, Die Rolle der Staatsmacht beim Aufbau des Sozialismus, in: Probleme der Politischen CJkonomie, hrsg. von der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, Berlin (DDR) 1959, S. 21 f.
Hans Hofmann, Buchbesprechung, in: Staat und Recht, 9. Jg. (1960), Nr. 11/12, S. 1897 ff.
Die Ablehnung solcher Konzeptionen, wie sie 1957 von Weichelt und 1959 von Oelßner vertreten wurden, wurde jedoch als zur damaligen Zeit notwendig gerechtfertigt, da sie „in einer Zeit verstärkter konterrevolutionärer Anschläge gegen die DDR ungenügend gegen die Gefahren der Unterschätzung der Unterdrückungs-und Schutzaufgaben“ Front gemacht hätten. Leider sei jedoch der schöpferische Grundgehalt dieser „gegen die von J. W. Stalin… formulierten marxistischen Positionen in der Funktionslehre” zugeschüttet worden. Vgl. Rainer Hahn/Karl-Heinz Schöneburg, Die wissenschaftlich-organisatorische, kulturell-erzieherische Funktion der Staatsmacht der DDR, in: Staat und Recht, 12. Jg. (1963), Nr. 1, S. 1, Fußnote 1.
Programm der SED, in: Protokoll des VI. Parteitages (Anm. 1I/199), Bd. 4, S. 366 f.
Hahn/Schöneburg, Funktion der Staatsmacht der DDR (Anm. III/48), S. 16.
Ingo Wagner, Die wirtschaftlich-organisatorische und kulturell-erzieherische Tätigkeit des sozialistischen Staates beim umfassenden Aufbau des Sozialismus in der DDR, in: Staatlich-rechtliche Probleme der Volkswirtschaftsleitung. Beiträge zur Rolle des sozialistischen Rechts im neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft. Wissenschaftliche Zeitschrift der Karl-Marx-Universität Leipzig. Gesellschafts-und sprachwissenschaftliche Reihe, Sonderband 1965, S. 8 f.
Siehe die Beiträge zu Problemen der materiellen Verantwortlichkeit der VVB, der staatlichen Leitung bei der „Durchsetzung des wissenschaftlich-technischen Fortschritts in den LPG“, der Verbesserung der Planung des Bauwesens, des Vertragsrechts, der Leitung der örtlichen Versorgungswirtschaft, halbstaatlicher Betriebe u. a., in: ebd.
Siehe Uwe-Jens Heuer, Demokratie und Recht im neuen ökonomischen System der Planung und Leitung der Volkswirtschaft, Berlin (DDR) 1965.
Walter Ulbricht, Die Rolle des sozialistischen Staates bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, in: Die Rolle des sozialistischen Staates bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus. Schriftenreihe des Staatsrates, H. 6, Berlin (DDR) 1968, S. 7 ff.; einige der in diesem Referat angesprochenen Probleme konkretisierte Ulbricht auf der wichtigen 9. ZK-Tagung: Walter Ulbricht, Die weitere Gestaltung des gesellschaftlichen Systems des Sozialismus. Referat auf der 9. Tagung des ZK der SED, 22.-25. Oktober 1968, Berlin (DDR) 1968.
Zur Einschätzung der Babelsberger Konferenz vgl. Rainer Arlt, Hochschule der marxistisch-leninistischen Staatswissenschaft in der Bewährung, in: Staat und Recht, 17. Jg. (1968), Nr. 10, S. 1509 ff.; „Wir sehen… die Tragweite der Babelsberger Konferenz noch deutlicher: Sie hat uns im Grunde bereit gemacht zu jenem komplexen Denken — in geschichtlichen und sachlichen Zusammenhängen —, das wir unabdingbar brauchen, um die Aufgaben in Forschung und Lehre hinsichtlich der Rolle des Staates und des Rechts im entwickelten gesellschaftlichen System des Sozialismus bewältigen zu können. Und sie hat uns zu perspektivischem Denken erzogen, ohne das wir die Aufgaben in unserer Zeit nicht lösen können. Nicht zuletzt hat uns die Babelsberger Konferenz die Einsicht und die Oberzeugung vermittelt, daß die Auseinandersetzungen mit der bürgerlichen Ideologie — in welchen Spielarten auch immer — nie als abgeschlossen betrachtet werden kann. Sie gehört zur wissenschaftlichen Arbeit heute und morgen, und heute mehr denn je“. Ebd., S. 1518.
Ulbricht, Die Rolle des sozialistischen Staates (Anm. III/54), S. 9 f.
„Der sozialistische Staat gewährleistet als Machtorgan der Diktatur des Proletariats den zuverlässigen Schutz der Deutschen Demokratischen Republik und der sozialistischen Errungenschaften des Volkes. Das Entscheidende ist also die Ausübung der politischen Macht durch die Arbeiterklasse und die mit ihr verbündete Klasse der Genossenschaftsbauern, die Intelligenz und die anderen werktätigen Schichten“. Ebd., S. 10.
Ulbricht, Die weitere Gestaltung des gesellschaftlichen Systems (Anm. III/54), S. 74.
„Das sind vor allem auch völlig neuartige Beziehungen zwischen diesen Klassen und Schichten. Sie beruhen auf der Gemeinsamkeit der Grundinteressen und der kameradschaftlichen Zusammenarbeit unter der Führung der Arbeiterklasse. Wir gehen davon aus, daß die sozialistische Staatsmacht das wichtigste Instrument und die entscheidende politische Organisationsform ist, innerhalb deren die Arbeiterklasse als die führende Kraft des Volkes diese Beziehungen der Gemeinsamkeit und diese Zusammenarbeit weiter festigt“. Walter Ulbricht, Die Verfassung des sozialistischen Staates Deutscher Nation, in: Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik. Dokumente. Kommentar, Bd. I, Berlin (DDR) 1969, S. 78.
Vgl. den Bericht über eine Sitzung der Redaktion der Zeitschrift „Staat und Recht“ im September 1968: Hans Leichtfuß, Kollegiumssitzung zu rechtstheoretischen Fragen, in: Staat und Recht, 18. Jg. (1969), Nr. 1, S. 106 ff.
Ulbricht, Die Rolle des sozialistischen Staates (Anm. III/54), S. 12.
Vgl. Die Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft und einige Probleme der Staats-und Rechtstheorie, in: Staat und Recht, 22. Jg. (1973), Nr. 10/11, S. 1673 f., 1680; vgl. ferner Wolfgang Weichelt, Das Wesen des sozialistischen Staates, in: Staat und Recht,23. Jg. (1974), Nr. 10, S. 1629 ff.
Bericht des Zentralkomitees an den VIII. Parteitag, in: Protokoll des VIII. Parteitages (Anm. II/268), Bd. 1, S. 34 ff.
Vgl. Wolfgang Weichelt, Der sozialistische Staat — Hauptinstrument der Arbeiterklasse zur Gestaltung der sozialistischen Gesellschaft, Berlin (DDR) 1972, S. 71 ff.
Vgl. Ingo Wagner, Zur sozialen Funktion des sozialistischen Staates, in: Staat und Recht, 23. Jg. (1974), Nr. 10, S. 1707.
Hans Hofmann, Die objektive Bedingtheit der ökonomischen Rolle des sozialistischen Staates, in: Staat und Recht, 22. Jg. (1973), Nr. 10/11, S. 1723 ff.
Weichelt (Der sozialistische Staat [Anm. III/66], S. 76) bezeichnet z. B. die ökonomische Integration als einen „Ausdruck des sozialistischen Internationalismus“, der „in seiner ganzen Tiefe und Breite bis in die persönlichen Beziehungen der Menschen” hineinreiche und helfe, „ihr sozialistisches Bewußtsein weiter zu stärken“. Er fährt fort: „Dieser gesellschaftspolitische Aspekt scheint besonders wichtig, denn auch die sozialistische ökonomische Integration ist als Ausdruck und Mittel zur Entwicklung der Produktivkräfte der sozialistischen Gesellschaft kein technisch-ökonomisches Rechenexempel, sondern eine Frage der Klassensolidarität der Arbeiterklasse und aller Werktätigen in den sozialistischen Ländern”.
Wagner, Zur sozialen Funktion (Anm. III/67), S. 1706 ff.
Marxistisch-leninistische Staats-und Rechtstheorie (Anm. 1II/2), S. 232 ff.; s. ferner das sowjetische Lehrbuch: Marxistisch-leninistische allgemeine Theorie des Staates und des Rechts, Bd. 3 (Anm. III/21), S. 89 ff.
Programm der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands, in: Neues Deutschland, Nr. 124 vom 25.5. 1976, S. 6.
Ulbricht, Die Staatslehre des Marxismus-Leninismus, in: Staats-und Rechtswissenschaftliche Konferenz (Anm. II/116), S. 30; vgl. ferner Gerhard Schulze/Hans Leichtfuß, Wie hilft das Verwaltungsrecht dem sozialistischen Aufbau? Bürgerliche Rechtsauffassungen hemmen Lehre und Fortschritt, in: Neues Deutschland, Nr. 74 vom 27. März 1958, S. 4.
„Der Formalismus hindert die Wissenschaftler auf dem Gebiete des Staates und des Rechts daran, die lebendige Entwicklung zu sehen, das gewaltige Feld der neuen Probleme unserer Zeit und die tiefen Veränderungen im menschlichen Bewußtsein und in den Beziehungen zwischen den Menschen… der Dogmatismus, das Ausgehen von abstrakten Prinzipien und Normen und deren abstrakt-schematische Durchführung [ist] außerordentlich schädlich. Der Dogmatiker macht sich die Sache sehr leicht, er glaubt, wenn er eine Rechtsregel aufgestellt hat, dann gehe auch die gesellschaftliche Entwicklung und die Tätigkeit der Menschen schon ganz auf der Ebene dieses Gesetzes. In diesen Erscheinungen des Dogmatismus liegt eine Hauptschwäche unserer Staats-und Rechtswissenschaft“. Ebd., S. 30 f.
Die durch die Abschaffung des Verwaltungsrechts entstandene Lücke zeigte sich bald sehr deutlich, ohne daß das Verdikt Ulbrichts aufgehoben wurde. Erste Ansätze zur Behebung dieses Mangels — sie wurden nach Einführung des NOS systematisch weitergetrieben — sind in einem Beitrag der Zeitschrift „Staat und Recht“ aus dem Jahre 1960 zu finden, in dem die Bildung selbständiger Rechtszweige für die Bereiche gefordert wird, die bis 1958 vom Verwaltungsrecht (Besonderer Teil) abgedeckt wurden; als Beispiel wird die Herausbildung eines eigenständigen Kulturrechts erwähnt: Willi Büchner-Uhder/Rudolf Hieblinger/Eberhard Poppe, Zu den Hauptfragen der politisch-ideologischen Konzeption der Staatsrechtswissenschaft in der DDR, in: Staat und Recht, 9. Jg. (1960), H. 1, S. 81 ff. (insbesondere S. 93). Zur Diskussion über das Verwaltungsrecht in der DDR s. Uwe Ziegler, Zur Diskussion um Verwaltungsrecht und Verwaltungsrechtswissenschaft in der DDR, in: Deutschland Archiv, 7. Jg. (1974), Nr. 10, S. 1036 ff.
Ulbricht, Die Staatslehre des Marxismus-Leninismus, in: Staats-und Rechtswissenschaftliche Konferenz (Anm. II/116), S. 50.
Siehe u. a. Herbert Kröger/Gerhard Schulze/Oswald Unger, Zu den Grundfragen der Staatsrechtswissenschaft in der DDR, in: Staat und Recht, 8. Jg. (1959), Nr. 9, S. 1118 ff.; Karl Polak, Zur Lage der Staats-und Rechtswissenschaft in der Deutschen Demokratischen Republik (Analyse einiger in der Zeitschrift „Staat und Recht“ behandelter Hauptprobleme), in: Staat und Recht, 9. Jg. (1960), Nr. 1, S. 1 ff.; Büchner-Uhder/Hieblinger/Poppe, Zu den Hauptfragen der politisch-ideologischen Konzeption (Anm. 111/79), S. 81 ff.
Ulbricht, Dem VI. Parteitag entgegen (Anm. 1I/201), S. 74.
Gert Egler/Hans-Dietrich Moschütz, Staatsrechtliche Aspekte der Wirtschaftskonferenz des ZK der SED und des Ministerrates der DDR, in: Staat und Recht, 12. Jg. (1963), Nr. 9, S. 1432.
Vgl. hierzu u. a.: Ingo Wagner, Marxistische Soziologie und Rechtswissenschaft, in: Staat und Recht, 13. Jg. (1964), Nr. 4, S. 696 ff.; Karlheinz Kannegießer, Die Anwendung kybernetischer Methoden und Mittel in der Rechtswissenschaft, in: Staat und Recht, 12. Jg. (1963), Nr. 5, S.786 ff.; Rainer Hahn, Die bewußte Ausnutzung ökonomischer Kategorien als Hebel der staatlichen Planung und Leitung der Volkswirtschaft beim umfassenden Aufbau des Sozialismus, in: Staat und Recht,12. Jg. (1963), Nr. 9, S. 1444 ff.
Hans-Ulrich Hochbaum, Das neue ökonomische System und die Entwicklung des Staatsrechts, in: Staat und Recht, 12. Jg. (1963), Nr. 11, S. 1832.
Vgl. ebd.; s. auch Wolfgang Weichelt, Das 11. Plenum des ZK der SED und die Aufgaben der Staatsrechtswissenschaft, in: Staat und Recht, 15. Jg. (1966), Nr. 4, S. 550, 559; ferner: Parteiaktivtagung in Babelsberg zu ideologischen Fragen der Forschung und Lehre, in: Staat und Recht, 15. Jg. (1966), Nr. 8, S. 1538 ff.
Über die Leitungswissenschaft, in: Staat und Recht, 13. Jg. (1964), Nr. 12, S. 2173. Von dieser Charakterisierung ging auch ein Beschluß des Ministerrats vom 17. März 1966 aus, der eine Konzentration der Forschung auf die Verbesserung des Planungs-und Leitungssystems und die Weiterentwicklung des „Ökonomischen Systems des Sozialismus in der DDR“ forderte. Dabei wandte sich der Beschluß vor allem gegen Tendenzen eines bloßen Empirismus in der Forschung, wie sie offensichtlich infolge des NOS aufgetreten waren und forderte eine planmäßige und kontinuierliche Forschung, um einen „wissenschaftlichen Vorlauf” zu schaffen. Auch hier rückt der weitere Ausbau des sozialistischen Rechts „als Instrument der Leitung und Organisierung des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses“ in den Mittelpunkt der Betrachtung. Vgl. Rudi Rost, Die neuen Aufgaben der Deutschen Akademie für Staats-und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht”, in: Sozialistische Demokratie, 10. Jg. (1966), Nr. 14, S. 3.
Für eine höhere Qualifikation der Führungskräfte. Darüber sprach „Sozialistische Demokratie“ mit dem Rektor der Akademie für Staats-und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht”, Prof. Dr. habil. Rainer Arlt, in: Sozialistische Demokratie, 10. Jg. (1966), Nr. 16, S. 3.
Vgl. Rost, Die neuen Aufgaben (Anm. I11/91); s. auch: Willi Büchner-Uhder/Eberhard Poppe, Neue Wege staatsrechtlicher Forschung, in: Staat und Recht, 16. Jg. (1967), Nr. 2, S. 244 ff.
Als Aufgaben des Wirtschaftsrechts wurden bezeichnet (Lehr-und Studienmaterial zum Wirtschaftsrecht, H. 1, Allg. Teil I, Berlin/DDR 1972, S. 49): die „Verwirklichung der historischen Mission der Arbeiterklasse im Bereich der materiellen Produktion durch die staatliche in Verbindung mit der leitungsmäßigen Beherrschung der sozialistischen Vergesellschaftung der Produktion. Es verbindet die politische Führung der Gesellschaft und der Wirtschaft mit der ökonomischen Direktion der Vergesellschaftung. Es umfaßt die leitungsmäßige Beherrschung des Planungsprozesses, des Organisationsprozesses, des Leitungsprozesses durch die zentrale staatliche Leitung in Verbindung mit der eigenverantwortlichen Leitungstätigkeit der sozialistischen Warenproduzenten. Als Instrument der staatlichen Leitung bezieht sich das Wirtschaftsrecht im Sinne der ständigen Vervollkommung der Leitung der Wirtschaft auf die zentrale und örtliche staatliche Leitung der Volkswirtschaft, auf die Leitungstätigkeit der sozialistischen Wirtschaftsorganisationen, auf das Wirtschaften (Herstellen und Verwenden von optimalen Gebrauchswerten, Erzeugnissen und anderen Leistungen — unter Minimierung des gesellschaftlichen Aufwands) selbst“.
Büchner-Uhder/Poppe, Neue Wege staatsrechtlicher Forschung (Anm. III/94), S. 251; als Beispiele werden genannt (ebd.): das „Recht der staatlichen Leitung und Organisation der wirtschaftsleitenden Organe… der Rechtspflegeorgane… der Organe auf den Gebieten der Volksbildung und Kultur… auf dem Gebiet der Sicherheit und Ordnung… auf dem Gebiet des Sozialwesens, Wohnungswesens usw.“
Hans-Dietrich Moschütz/Gerhard Schulze, Zum Nutzeffekt staatsrechtlicher Forschung, in: Staat und Recht, 16. Jg. (1967), Nr. 4, S. 617.
Unsere Staats-und Rechtswissenschaftler vor neuen Aufgaben, Interview mit Genossen Prof. Dr. habil. Rainer Arlt, in: Einheit,24. Jg. (1969), Nr. 5, S. 543 ff.
Gerhard Schüßler, Schöpferisch und ideenreich die vom VIII. Parteitag der SED gestellten Aufgaben in der Staats-und Rechtswissenschaft verwirklichen! Antrittsvorlesung des Rektors der Deutschen Akademie für Staats-und Rechtswissenschaft „Walter Ulbricht“, Prof. Dr. Gerhard Schüßler, in: Staat und Recht, 21. Jg. (1972), Nr. 4, S. 544.
Gotthold Bley/Ulrich Dähn, Gesetzgebung und Weiterentwicklung der sozialistischen Rechtsordnung, in: Staat und Recht, 21. Jg. (1972), Nr. 4, S. 544.
Siehe GB1 I, Nr. 16, 1972, S. 253 ff.
Siehe GB1 I, Nr. 32, 1973, S. 313 ff.
Siehe GBl I, Nr. 15, 1973, S. 129 ff. (i.d.F. der ÄndVO vom 27. August 1973. GB1 I, Nr. 39, 1973, S. 405).
Gemeinsamer Beschluß des ZK der SED, des Bundesvorstandes des FDGB und des Ministerrates der DDR über sozialpolitische Maßnahmen in Durchführung der auf dem VIII. Parteitag beschlossenen Hauptaufgabe des Fünfjahrplanes, in: Neues Deutschland, Nr. 117 vom 28.4. 1972, S. 3 f. Die in Ausführung dieses Beschlusses verabschiedeten gesetzlichen Regelungen sind abgedruckt in: GBl II, Nr. 27, 1972, S. 301 ff.
Rudi Rost, Zu einigen Problemen der weiteren Vervollkommnung der staatlichen Leitung nach dem VIII. Parteitag der SED, in: Staat und Recht, 22. Jg. (1973), Nr. 10/11, S. 1646.
Als Beispiel sei das neue Statut der Staatlichen Plankommission erwähnt: Statut der Staat- lichen Plankommission — Beschluß des Ministerrates, in: GB! I, Nr. 41, 1973, S. 417 ff.
Die Diskussion über die Wiedereinführung des Verwaltungsrechts orientiert sich vor allem am sowjetischen Beispiel, ohne daß damit jedoch an eine Übernahme der Struktur des sowjetischen Rechtssystems gedacht worden wäre. Dies betrifft vor allem das Wirtschaftsrecht, das in der SU keinen selbständigen Rechtszweig bildet. Vgl. Marxistisch-leninistische Staats-und Rechtstheorie (Anm. III/2), S. 457 ff.
Zu den verschiedenen Positionen über Funktion und Aufgaben des Verwaltungsrechts vgl. Ziegler, Zur Diskussion um Verwaltungsrecht (Anm. III/79), S. 1040 ff.; Michael Benjamin/Wolfgang Krüger/Gerhard Schulze, Aktuelle Probleme des sozialistischen Verwaltungsrechts, in: Staat und Recht, 24. Jg. (1975), Nr. 5, S. 815 ff.; Willi Büchner-Uhder/ Rudolf Hieblinger/Eberhard Poppe, Zur Stellung des sozialistischen Verwaltungsrechts im Rechtssystem der DDR, in: Staat und Recht, 22. Jg. (1973), Nr. 8, S. 1346 ff.; Hans-Ulrich Hochbaum, Institutionen des Verwaltungsrechts europäischer sowjetischer Staaten. in, ebd., S. 1376 ff.
Vgl. Benjamin, Zu theoretischen Problemen der staatlichen Leitung, in: Staat und Recht, 22. J& (1973), Nr. 10/11, S. 1753.
Marxistisch-leninistische Staats-und Rechtstheorie (Anm. III/2), S. 458.
Gerhard Riege, Zur Rolle des Rechts im staatlichen Leitungssystem, in: Staat und Recht, 22. Jg. (1973), Nr. 3, S. 432.
Hannes Hörnig, Die weiteren Aufgaben der Staats-und Rechtswissenschaft bei der Verwirklichung der Beschlüsse des VIII. Parteitages der SED, in:Staat und Recht, 22. Jg. (1973), Nr. 7, S. 1062.
Vgl. Zentraler Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR bis 1975, in: Einheit, 27. Jg. (1972), Nr. 2, S. 169 ff.; Zentraler Forschungsplan der marxistisch-leninistischen Gesellschaftswissenschaften der DDR 1976–1980, in: Einheit, 30. Jg. (1975), Nr. 9, S. 1042 ff. Der Forschungsplan aus dem Jahre 1972 (S. 174) führt als einen von zehn Forschungskomplexen an: „Die gesetzmäßige Entwicklung des sozialistischen Staates, seines Rechts und der sozialistischen Demokratie bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft“. Der Forschungsplan 1976–1980 nennt (S. 1058) als einen von elf Forschungskomplexen und Hauptforschungsrichtungen „Gesetzmäßigkeiten der Entwicklung des sozialistischen Staates, der Demokratie und des Rechts bei der Gestaltung der entwickelten sozialistischen Gesellschaft in der DDR”.
Forschungsplan bis 1975, S. 174; vgl. ferner: Für ein höheres theoretisches Niveaus der Staats-und Rechtswissenschaft. Interview mit dem Vorsitzenden des Rates für staats-und rechtswissenschaftliche Forschung der DDR, Prof. Rainer Arlt, in: Staat und Recht, 21. Jg. (1972), Nr. 2, S. 181 ff.
Gerhard Schüßler, Den gesellschaftlichen Nutzen der staats-und rechtswissenschaftlichen Forschung erhöhen, in: Staat und Recht, 22. Jg. (1973), Nr. 8, S. 1237.
Forschungsplan 1976–1980 (Anm. III/113), S. 1058.
Darüber gibt auch das Wörterbuch zum sozialistischen Staat (Anm. I/16), S. 384 ff. (s.v. „Verwaltungsrecht“) keine Auskunft.
Kurt Hager, Aufgaben der Gesellschaftswissenschaften, in: Einheit, 30. Jg. (1975), Nr. 2, S. 139.
Pfarr, Auslegungstheorie (Anm. I11/13), S. 26, 28.
Hochbaum, Das neue ökonomische System (Anm. I11/87), S. 1835.
Vgl. Neugebauer, Organisations-und Entscheidungsprozesse (Anm. I/2)
Eine historische Darstellung der Entstehung der „Leitungswissenschaft“ aus der Sicht der KPdSU gibt N. W. Adfeldt, Gegenstand und Probleme der Wissenschaft von der Leitung der Produktion, in: Organisation und Leitung (Anm. 1/153), S. 9 ff.; vgl. ferner D. M. Gvisiani, Management. Eine Analyse bürgerlicher Theorien von Organisation und Leitung, Berlin (DDR) 1974, S. 88 ff.
Siehe Grundlagen des Marxismus-Leninismus. Lehrbuch, Berlin (DDR) 1963, S. 170.
W. G. Afanasjew, Wissenschaft, Technik und Leitung in der sozialistischen Gesellschaft, Berlin (DDR) 1971, S. 59.
Herber/Jung, Wissenschaftliche Leitung und Entwicklung der Kader (Anm. 1/54), S. 23.
Herber/Jung, Kaderarbeit (Anm. 1/54), S. 61.
Georg Klaus, Kybernetik und Gesellschaft, Berlin (DDR) 1964, S. XI. Auf die Kybernetikdiskussion in der DDR wird im folgenden nicht näher eingegangen. Siehe dazu Malte Steuck, Marxismus und Kybernetik. Eine Auseinandersetzung mit Georg Klaus, hrsg. vom Informatik-Seminar (Fachbereich Kybernetik) der Technischen Universität Berlin, Berlin 1975. Die Relevanz dieser Diskussion für die Ideologie und Organisationstheorie der SED hat Ludz, Parteielite im Wandel (Anm. I/53), S. 294 ff., ausführlich analysiert.
Vgl. Georg Klaus, Kybernetik in philosophischer Sicht, 4. Aufl., Berlin (DDR) 1965, S. 229.
So stellte z. B. Günter Mittag (Probleme der Wirtschaftspolitik der Partei [Anm. II/244], S. 50 ff.) die Volkswirtschaft der DDR als multistabiles kybernetisches System dar, warnte jedoch gleichzeitig vor einer schematischen Verabsolutierung der Erkenntnisse der Kybernetik in der Wirtschaft. Vgl. auch Georg Klaus/Gerda Schnauß, Kybernetik und sozialistische Leitung, in: Einheit, 20. Jg. (1965), Nr. 2, S. 93 ff.
Klaus-Dieter Wüstneck, Die Ausnutzung der kybernetischen Wissenschaften bei der Gestaltung des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus und der Planung und Leitung des gesellschaftlichen Reproduktionsprozesses, in: Der Weg zur Durchführung der Beschlüsse des VII. Parteitages der SED (Anm. 1I/262), S. 35.
Siehe Kurt Braunreuther/Hannsgünter Meyer, Zu konzeptionellen Fragen einer marxistischen soziologischen Organisationstheorie. Eine Studie unter besonderer Berücksichtigung von System, Information und Entscheidung, in: Probleme der politischen Ökonomie (Jahrbuch des Instituts für Wirtschaftswissenschaft der Deutschen Akademie der Wissenschaften zu Berlin, Bd. 10), Berlin (DDR) 1967, zit. nach Peter Christian Ludz (Hrsg.), Soziologie und Marxismus in der Deutschen Demokratischen Republik, Berlin/Neuwied 1972, Bd. I, S. 176 ff.
Im folgenden wird nicht der Anspruch erhoben, eine umfassende Darstellung der Diskussion über die Leitungswissenschaft in der DDR zu liefern. An Hand kontroverser Positionen sollen vielmehr Argumentationslinien nachgezeichnet werden, die für die Entwicklung dieses Wissenschaftszweiges von Bedeutung waren.
Neben den bereits zitierten Arbeiten von Georg Klaus sind hier vor allem die sozialpsychologischen Studien zu nennen, die an der Universität Jena angefertigt wurden. Siehe Gisela Vorwerg, Führungsfunktion in sozialpsychologischer Sicht. Theoretisches Modell und empirische Analysen zur Rolle des sozialistischen Leiters und des Führungskollektivs,Berlin (DDR) 1971.
A. K. Belych, Organisation, Politik und Leitung, Berlin (DDR) 1969, S. 161.
W. G. Afanasjew, Wissenschaftlich-technische Revolution, Leitung, Bildung, Berlin (DDR) 1974; vgl. auch ders., Wissenschaftliche Leitung der Gesellschaft, Berlin (DDR) 1969, S. 53.
Afanasjew, Wissenschaftlich-technische Revolution, S. 56.
Vgl. Stölting, Sozialistische Politik und Organisationstheorie (Anm. II/29), S. 126 f.
I. D. Jermolajew, Objektive Gesetze und wissenschaftliche Leitung der Gesellschaft, Berlin (DDR) 1973, S. 189 f.
Belych, Organisation, Politik und Leitung (Anm. 11I/134), S. 166.
Jermolajew, Objektive Gesetze, S. 191; vgl. hierzu die differenziertere Position von J. A. Tichomirow, Die Theorie der sozialistischen Leitung, in: Staat und Recht, 18. Jg. (1969), Nr. 10/11, S. 1761 ff.
Vgl. Jermolajew, Objektive Gesetze, S. 191.
In der ersten Auflage des Ökonomischen Lexikons (Anm. II/271), Bd. II, S. 59, wird unter dem Stichwort „sozialistische Leitungstheorie“ auf das Stichwort „Theorie der sozialistischen Wirtschaftsführung” verwiesen.
Walter Ulbricht, Die ökonomischen Gesetze des Sozialismus im gesamten volkswirtschaftlichen Reproduktionsprozeß einheitlich anwenden. Aus dem Referat auf der 5. Tagung des ZK der SED, 3. bis 7. Februar 1964, 3. Februar 1964, in: ders., Zum ökonomischen System des Sozialismus (Anm. II/225), S. 410; vgl. ferner Günter Lauterbach, Zur Theorie der sozialistischen Wirtschaftsführung in der DDR. Funktionen und Aufgaben einer sozialistischen Leitungswissenschaft, Köln 1973, S. 19 ff.
Erich Apel/Günter Mittag, Wissenschaftliche Führungstätigkeit — neue Rolle der VVB, Berlin (DDR) 1964, S. 10.
Vgl. Helmut Koziolek, Zur Theorie und Praxis der sozialistischen Wirtschaftsführung, Berlin (DDR) 1967, S. 10 ff. Zur Abgrenzung von sozialistischer Wirtschaftsführung, Politischer Ökonomie und „Theorie der Volkswirtschaftsplanung“ s. Lauterbach, Zur Theorie der sozialistischen Wirtschaftsführung (Anm. III/151), S. 26 f.
Koziolek, Sozialistische Wirtschaftsführung, S. 8, nennt als Aufgaben der sozialistischen Wirtschaftsführung:
Weidauer, Sozialistische Wirtschaftsführung (Anm. 1I/220), S. 14; Berger/Reinhold, Wissenschaftliche Grundlagen (Anm. II/235), S. 115 ff., verstanden sozialistische Wirtschaftsführung noch primär als Instrumentarium zur Sicherung der ökonomischen Funktion der VVB und VEB.
Weidauer, Sozialistische Wirtschaftsführung, S. 13.
Vgl. Ulbricht, Die ökonomischen Gesetze des Sozialismus, in: Zum ökonomischen System (Anm. II/225), S. 410.
ökonomisches Lexikon, 2., neu bearb. Aufl., Berlin (DDR) 1971, Bd. Il, S. 1156 (s.v. „Wirtschaftsführung, Lehre von der sozialistischen“).
Vgl. Wörterbuch der Ökonomie — Sozialismus, (Anm. 1I/249), S. 731 ff. (s.v. „Sozialistische Wirtschaftsführung“). „Die s. W. ist als Teil der wissenschaftlichen Leitungstätigkeit ein konkreter Ausdruck der umfassenden Machtausübung der Arbeiterklasse”. Ebd., S. 732.
Karlheinz Weber, Gegenstand und Inhalt der Leitungswissenschaft, in: Staat — Recht — Wirtschaft, Halle 1966, S. 92.
Nach Weber (ebd., S. 92) geht es darum, „die in der sozialistischen Gesellschaft objektiv wirkenden Gesetze der sozialistischen Entwicklung in vollem Umfange durchzusetzen… Die Wege, Mittel und Methoden der Vervollkommnung der Leitung müssen nicht nur hinsichtlich der Volkswirtschaft oder ihrer Zweige, sondern auch in bezug auf die sozialen und kulturellen Einrichtungen sowie die administrativ-politische Sphäre erforscht werden, d. h. die Leitungswissenschaft muß die Leitung aller Sphären des gesellschaftlichen Lebens umfassen“
Vgl. Reinhardt E. Loos, Der Leiter und die modernen organisationswissenschaftlichen Methoden, Leipzig 1968, S. 10.
Ökonomisches Lexikon (Anm. III/159), S. 321.
Weber, Leitungswissenschaft,in: Staat — Recht — Wirtschaft (Anm. III/161), S. 90.
Ökonomisches Lexikon (Anm. III/159), S. 321 (s.v. „Organisationswissenschaft, marxistisch-leninistische“).
Vgl.: Was verstehen wir unter marxistisch-leninistischer Organisationswissenschaft (MLO)?, in:Sozialistische Demokratie, 13. Jg. (1969), Nr. 2, S. 3.
Vgl. Otto/Wittich, Die Klassenposition der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft, in: Sozialistische Demokratie, 13. Jg. (1969), Nr. 2, S. 3.
„Die Notwendigkeit, die MLO auszuarbeiten und anzuwenden, ergibt sich… prinzipiell aus dem objektiven gesellschaftlichen Bedürfnis nach einer höheren Qualität wissenschaftlicher Fiihrungstätigkeit… Ihr gesellschaftlicher Auftrag besteht darin, in spezifischer Weise zu helfen, alle Potenzen und Triebkräfte des Sozialismus freizusetzen, alle Seiten der Produktivkraft Organisation auszunutzen und damit das Arbeits-und Leistungsvermögen der sozialistischen Gesellschaft stetig zu erhöhen“. In: Ökonomisches Lexikon (Anm. III/159), S. 321 (s.v. „Organisationswissenschaft, marxistisch-leninistische”). In der ersten Auflage ist dieses Stichwort noch nicht aufgeführt, vgl.: Ebd. (Anm. II/271).
Karl Kretzschmar, Zum Einfluß der Automatisierung auf den Prozeß der Leitungsorganisation, in:Wissenschaftliche Zeitschrift der Technischen Universität Dresden, 24. Jg. (1975), H. 6, S. 1346.
Vgl. Ulbricht, Die Bedeutung des Werkes „Das Kapital“, in: ders., Zum ökonomischen System des Sozialismus, Bd. H (Anm. II/225), S. 516 f.
Walter Ulbricht, Ober die Arbeit mit den Menschen. Aus dem Schlußwort auf der Beratung des Zentralkomitees der SED mit den 1. Sekretären der Kreisleitungen der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands in Brandenburg, 13. Oktober 1967, in: ders., Zum ökonomischen System des Sozialismus, Bd. II, S. 590.
Vgl. Loos, Der Leiter (Anm. 11I/163), S. 9.
Günter Mittag, Die Bedeutung des Buches „Politische Ökonomie des Sozialismus und ihre Anwendung in der DDR“ für die weitere Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus in der DDR und die Entwicklung des ökonomischen Denkens der Werktätigen, Berlin (DDR) 1970, S. 42.
Otto/Wittich, Die Klassenposition der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft (Anm. I1I/168), S. 3.
Studieneinführung für die Seminare zum Studium der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft (1. Studienjahr), hrsg. von der Abteilung Propaganda des ZK der SED, Berlin (DDR) 1969, S. 34.
Vgl. ebd., S. 101 ff.; Helmut Weihrauch, Kybernetik in der Organisations-und Leitungspraxis dargestellt an einem System aus dem Nachrichtenwesen, Berlin (DDR) 1967; Hannelore Fischer/Hans Fischer/Klaus-Jürgen Richter, Wie werden Modellsysteme erarbeitet?, Berlin (DDR) 1970; Hannelore Fischer, Modelldenken und Operationsforschung als Führungsaufgaben, Berlin (DDR) 1969.
Vgl. Reinhard Göttner, Was ist — was soll Operationsforschung, Leipzig/Jena/Berlin (DDR) 1970, S. 17; ferner: Operationsforschung in der sozialistischen Wirtschaft. Mit bewährten Modellen aus der Praxis,Berlin (DDR) 1969.
Vgl. bkonomisches Lexikon, 2. Aufl., Bd. 2 (Anm. 1II/159), S. 299 (s.v. „Operationsforschung“).
Herber/Jung, Kaderarbeit (Anm. I/54), S. 70 f.
Horst Tröger, Einführung in die Operationsforschung und Möglichkeiten der Anwendung in der sozialistischen staatlichen Führung, Teil I, Potsdam-Babelsberg 1968, S. 15 f.
Thesen zur Ausarbeitung einer Theorie der wissenschaftlichen Gestaltung der sozialistischen staatlichen Führung. (M. Benjamin u. a.) Unveröffentlichtes Lehrmaterial. Zit. nach: Träger, Operationsforschung, S. 23.
Vgl. Tröger, Operationsforschung, S. 22.
Günter Mittag, Probleme der Verwirklichung des ökonomischen Systems des Sozialismus. Das ökonomische System als Kernstück des entwickelten gesellschaftlichen Systems des Sozialismus, die Erfüllung des Volkswirtschaftsplanes 1967 und die sich für die Bezirke und Kreise ergebenden Aufgaben, Berlin (DDR) 1967, S. 58.
Vgl. S. von Känel, Einführung in die Kybernetik für Ökonomen, Berlin (DDR) 1971, S. 31.
Vgl. Walter Ulbricht, Die Konstituierung der staatlichen Organe und Probleme ihrer wissenschaftlichen Arbeitsweise. Referat auf der 2. Tagung des Zentralkomitees der SED am 6. und 7. Juli 1967, in: der;., Zum ökonomischen System des Sozialismus, Bd. II (Anm. II/225), S. 460.
Vgl. ebd., S. 460 ff.; s. auch Werner Großmann/Harry Möbis/Gerhard Schulze, Zur weiteren Gestaltung der wissenschaftlich begründeten Führungstätigkeit des Ministerrates, in: Staat und Recht, 18. Jg. (1969), Nr. 9, S. 1487 ff.
Verfassung der Deutschen Demokratischen Republik vom 6. April 1968, in: GBI I, Nr. 8 vom 9. April 1968, S. 199 ff.
Vgl. Kurt Dykonski/Wolfgang Loose, Systemcharakter der objektiven sozialen Gesetze des Sozialismus, Gesellschaftsprognose und sozialistisches Recht, in: Staat und Recht, 18. Jg. (1969), Nr. 10/11, S. 1625.
Vgl. Michael Benjamin/Joachim Groschwitz/Horst Tröger, Marxistisch-leninistische Organisationswissenschaft und sozialistische staatliche Führung, in: Staat und Recht, 17. Jg. (1968), Nr. 10, S. 1665; vgl. ferner Ulbricht, Die Rolle des sozialistischen Staates, in:Die Rolle des sozialistischen Staates bei der Gestaltung (Anm. I1I/54), S. 32.
Vgl. Michael Benjamin (unter Mitarbeit von Khekham Kubiczek und Doris Urban), Leitungswissenschaftliche Arbeiten aus der Sowjetunion, in: Staat und Recht, 18. Jg. (1969), Nr. 10/11, S. 1754 ff.
Vgl. Benjamin/Groschwitz/Tröger, Marxistisch-leninistische Organisationswissenschaft (Anm. 1II/190), S. 1665.
Vgl.: Beschluß über die Grundsatzregelung für komplexe Maßnahmen zur weiteren Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus in der Planung und Wirtschaftsführung für die Jahre 1969 und 1970, in: GBI II, Nr. 66, 1968, S. 433 ff.; s. auch Zur Gestaltung des ökonomischen Systems des Sozialismus. Materialien der B. Sitzung des Staatsrates der DDR vom 22. April 1968, Berlin (DDR) 1968.
Benjamin/Groschwitz/Tröger, Marxistisch-leninistische Organisationswissenschaft (Anm. I1I/190), S. 1666; vgl. ferner Rainer Dur-k, Modelle qualifizieren Leitungstätigkeit. Erste Erkenntnisse und Erfahrungen zur Qualifizierung der Leitungstätigkeit örtlicher Organe der Staatsmacht mit Hilfe von Leitungsmodellen, in:IVB-Informationen [1968], Nr. 2, S. 3 ff.; Horst Tröger, Zu einigen Grundlagen der Modellierung der Leitung in örtlichen Staatsorganen, in:Organisation, 2. Jg. (1968), Nr. 5, S. 7 ff.
Michael Benjamin, Zur Entwicklung wissenschaftlicher Leitungsmethoden der Volksvertretungen und ihrer Organe in der DDR, in: Staat und Recht, 20. Jg. (1971), Nr. 2, S. 185 f.; dem Technokratievorwurf („schädliche Auffassungen“) versucht Benjamin mit dem Hinweis zu begegnen, daß die Verfahren der MLO die „schöpferische und aktive Mitwirkung der Werktätigen” erweiterten. Er bestätigt diesen Vorwurf aber implizit, indem er diese Mitwirkung darauf reduziert, „an der Durchsetzung gefaßter Beschlüsse mitzuwirken”. Ebd., S. 186.
Ebd., S. 187 ff.; s. auch Tröger, Einführung in die Operationsforschung (Anm. II1/181); ders., Zur Gestaltung von Leitungs-Informationssystemen in örtlichen Staatsorganen, in: Staat und Recht, 17. Jg. (1968), Nr. 12, S. 1957 ff.
Michael Benjamin, Zum Gegenstand und zu den Aufgaben der theoretischen Arbeit auf dem Gebiet der wissenschaftlichen Organisation der staatlichen Leitung, in: Staat und Recht, 21. Jg. (1972), Nr. 5, S. 713.
Ebd., S. 715; ähnlich fassen O. W. Koslowa und I. N. Kusnezow die Wissenschaft von der Leitung der Produktion als Teil der Wirtschaftswissenschaft auf. Vgl. O. W. Koslowa/I. N. Kusnezow, Die wissenschaftlichen Grundlagen der Leitung der Produktion, Berlin (DDR) 1971, S. 48.
Benjamin, Gegenstand und Aufgaben (Anm. I1I/197), S. 719.
„Ausgehend von den in den letzten Jahren gewonnenen theoretischen Ergebnissen und nach dem gegenwärtigen Erkenntnisstand sollte deshalb die staatliche Leitung nicht als Gegenstand einer selbständigen staats-und rechtswissenschaftlichen Disziplin behandelt werden, wie das früher einmal versucht wurde“. Benjamin, Zu theoretischen Problemen (Anm. III/109), S. 1743 f.
Schüßler, Schöpferisch und ideenreich (Anm. III/99), S. 536; vgl. auch Wolfang Krüger, Tagung des Rates für staats-und rechtswissenschaftliche Forschung der DDR, in: Staat und Recht, 21. Jg. (1972), Nr. 1, S. 130.
Vgl. Michael Benjamin/Harry Möbis, Verantwortung, Pflichten und Rechte in der staatlichen Leitung, in: Staat und Recht, 23. Jg. (1974), Nr. 10, S. 1607.
Schüßler, Schöpferisch und ideenreich (Anm. I1I/99), S. 536 f.
Alfred Kurella, Lebendige Anwendung der Dialektik durch die Gesellschaftswissenschaft, in: Neues Deutschland,Nr. 301 vom 30.10. 1968, S. 4; s. auch ders.: Das Eigene und das Fremde. Neue Beitrage zum sozialistischen Humanismus, Berlin (DDR)/Weimar 1968.
Zur wachsenden Führungsrolle der marxistisch-leninistischen Partei im ökonomischen System des Sozialismus, in: Einheit, 25. Jg. (1970), Nr. 9, S. 1139.
Georg Klaus, Kybernetik und ideologischer Klassenkampf, in: Einheit, 25. Jg. (1970), Nr. 9, S. 1182.
Ebd., S. 1187; an die Adresse derer gewandt, die seine eigenen früheren Thesen zu wörtlich nahmen, sagt Klaus (ebd., S. 1182): „Diejenigen Anhänger des Marxismus-Leninismus, die sich die Kybernetik angeeignet haben und aus Freude über die mathematische Eleganz der Darstellung und der Methode die eben erwähnten Tatsachen vergessen, erweisen der Sache, der sie mit dieser neuen Wissenschaft dienen wollen, einen sehr schlechten Dienst. Es kann dabei herauskommen, daß nicht der Gegner mit einer neuen Waffe bekämpft wird, sondern wir selbst wichtige ideologische Positionen räumen. Diese Warnung kann nicht ernst genug ausgesprochen werden“.
Vgl. Haberland/Haustein, Prognostik (Anm. I1/225), S. 18.
Herbert Edeling, Prognostik und Klassenkampf, in: Einheit, 25. Jg. (1970), Nr. 10, S. 1269; vgl. auch Edo Albrecht, Theoretische Fragen der Entwicklung der Leitungswissenschaften, in:Deutsche Zeitschrift für Philosophie, 21. Jg. (1973), Nr. 4, S. 418 ff.
Edeling, Prognostik und Klassenkampf, S. 1276.
Hager, Die entwickelte sozialistische Gesellschaft (Anm. 11/265), S. 1214.
Vgl. Heuer, Demokratie und Recht (Anm. 1I1/53), S. 114.
Programm der SED, in: Protokoll des VI. Parteitages, Bd. IV (Anm. II/199), S. 340.
Uwe-Jens Heuer, Gesellschaft und Demokratie, in: Staat und Recht, 16. Jg. (1967), Nr. 6, S. 913.
Klaus, Kybernetik in philosophischer Sicht (Anm. 111/128), S. 46.
Vgl. Herber/Jung, Kaderarbeit (Anm. I/54), S. 70.
Vgl. Walter Assmann, Marxistisch-leninistische Organisationswissenschaft und Kaderentwicklung, in: Staat und Recht, 19. Jg. (1970), Nr. 1, S. 44 ff.; vgl. ferner K. Widerstein, Zum Inhalt und Klassencharakter der marxistisch-leninistischen Organisationswissenschaft, in: Ratio, 3. Jg. (1970), Nr. 4, S. 145 ff.
Ulbricht, Ober die Arbeit mit den Menschen, in: ders., Zum ökonomischen System, Bd. II (Anm. 1I/225), S. 590.
Vgl. Stölting, Sozialistische Politik (Anm. 1I/29), S. 128; Ulbricht (Die Bedeutung des Werkes „Das Kapital“, in: ders., Zum ökonomischen System des Sozialismus, Bd. II [Anm. II/225], S. 539) spricht von der „Rationalität der volkswirtschaftlichen Produktionsorganisation”
Vgl. Manfred Puschmann, Die Konstruktion des Systems der Leitung als Bedingung für aktives soziales Verhalten, in: Fragen der marxistischen Soziologie III. Soziologische Aspekte sozialistischer Wirtschaftsführung, Berlin (DDR) 1968, S. 36.
Vgl. ebd., S. 37.
Vgl. Heinz Liebscher, Kybernetik und Leitungstätigkeit, Berlin (DDR) 1966, S. 31 ff.; Klaus/Schnauß, Kybernetik und sozialistische Leitung (Anm. 1II/129), S. 93 ff.; Klaus-Dieter Wüstneck, Der kybernetische Charakter des neuen ökonomischen Systems und die Modellstruktur der Perspektivplanung als zielstrebiger, kybernetischer Prozeß, in: Deutsche Zeitschrift für Philosophie, 13. Jg. (1965), Nr. 1, S. 5 ff.
Dies erscheint problemlos. Der Doppelcharakter der Leitung im Sozialismus kommt darin zum Ausdruck, „daß sie zielgerichtete Tätigkeit auf der Grundlage des Planes, gerichtet auf die Organisierung funktionstüchtiger Kooperation zur effektiven und rationellen Herstellung von Waren und zugleich zielgerichtete Tätigkeit auf die Organisierung der sozialistischen Gesellschaft ist. Sozialistische Leitung hat also die Vermittlung der allgemeinen Funktionen und die Harmonie der individuellen Tätigkeiten zum Gegenstand“. Pusch-mann, Konstruktion (Anm. III/225), S. 37.
Vgl. Hans Boeck, Ethische Probleme sozialistischer Führungstätigkeit, Berlin (DDR) 1968, S. 239 ff.
Vgl. hierzu Kretzschmar, Einfluß der Automatisierung (Anm. I11/170), S. 1347.
Braunreuther/Meyer, Zu konzeptionellen Fragen (Anm. III/131), S. 139.
Ulbricht, Die Bedeutung des Werkes „Das Kapital“, in: ders., Zum ökonomischen System des Sozialismus, Bd. II (Anm. II/225), S. 539.
Vgl. Braunreuther/Meyer, Zu konzeptionellen Fragen (Anm. III/131), S. 177.
Ulbricht, Die Bedeutung des Werkes „Das Kapital“, S. 540.
Benjamin, Entwicklung wissenschaftlicher Leitungsmethoden (Anm. III/195), S. 186.
Wörterbuch zum sozialistischen Staat (Anm. I/16), S. 287 (s.v. „Sozialistische Demokratie“).
Lediglich bei Heuer (Gesellschaft und Demokratie [Anm. III/218], S. 914) ist eine solche Möglichkeit angelegt: „Sozialistische Demokratie in diesem Sinne bedeutet Verwirklichung der Interessen des Volkes durch das Volk, also durch die Arbeiterklasse und ihre Verbündeten, durch seine Entscheidungen, mit Hilfe seines Staates als Bestandteil der Demokratie. Dabei hebt die Herrschaft, die Macht des Volkes die Notwendigkeit einer führenden Kraft, eines Aktivitätszentrums, nicht auf, sondern erfordert sie sogar. Es genügt aber nicht, nur das vielfach gegliederte Volk als Subjekt der sozialistischen Demokratie zu charakterisieren… Subjekt der sozialistischen Demokratie sind ebenfalls die Individuen und Kollektive (wiederum als Teil des Volkes). Dieser Schluß ergibt sich notwendig, wenn wir objektiv begründete Interessen der Individuen und Kollektive anerkennen“.
Jermolajew, Objektive Gesetze (Anm. III/143), S. 172.
Die von Ludz (Parteielite im Wandel S. 42 ff.) vorgenommene Unterscheidung der „politischen Elite“ der DDR in zwei Elitetypen, die „Parteibürokraten, an deren Spitze die strategische Clique der Altfunktionäre, die politische Entscheidungsgruppe, steht” und die vorwiegend aus jüngeren Funktionären sich rekrutierende „ institutionalisierte Gegenelite“, bietet ein, wenn auch zu grobes, empirisch nur bedingt verifizierbares Raster für die per-
elle Einordnung dieser unterschiedlichen Positionen.
Benjamin, Zu theoretischen Problemen der staatlichen Leitung (Anm. 1II/109), S. 1744.
Vgl. Ulbricht, Gesellschaftliche Entwicklung, in: Protokoll des VII. Parteitages (Anm. II/242), S. 105.
Koslowa/Kusnezow, Die wissenschaftlichen Grundlagen (Anm. III/198), S. 1.
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Glaeßner, GJ. (1977). Leitung als Wissenschaft. In: Herrschaft durch Kader. Schriften des Zentralinstituts für sozialwissenschaftliche Forschung der Freien Universität Berlin, vol 28. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85715-6_4
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