Zusammenfassung
Tarifverträge sind allgemeine Vergütungsregelungen. Tarifverträge werden aufgrund der Tarifautonomie zwischen den Tarifvertragsparteien, also den einzelnen Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften oder deren Spitzenorganisationen, ausgehandelt und abgeschlossen (Verbandstarife). Tarifverträge haben Priorität vor betrieblichen Tarifgestaltungen durch Betriebsvereinbarungen. Die Verbandstarife können den Geltungsbereich des Vertrages auch auf ein einzelnes Unternehmen begrenzen. Nach dem Tarifvertragsgesetz ist auch ein einzelner Arbeitgeber tariffähig. In diesem Falle wird von einem Unternehmens- oder Werktarif gesprochen.
Die Tarifverträge werden vorgezogen, um den Gedankenablauf nicht zu unterbrechen. Prämienlöhne als Sonderformen folgen in G.
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© 1988 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Lücke, W. (1988). Zum Inhalt der Tarifverträge. In: Arbeitsleistung und Arbeitsentlohnung. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85378-3_7
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-85378-3_7
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-13838-3
Online ISBN: 978-3-322-85378-3
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