Zusammenfassung
Die Entstehung des modernen demokratischen Staates ist ein über Jahrhunderte sich erstreckender höchst komplexer Vorgang. Seine entscheidenden Phasen wurden von anderen Gegebenheiten als dem Mehrheitsprinzip bestimmt, das aber doch seinerseits in seiner Funktion und Bedeutung durch diese Entwicklung verändert und gesteigert wurde. Dieser Prozeß kann hier nicht im einzelnen verfolgt werden. Er hat sich jedenfalls in den Ländern vor allem vollzogen, in denen nicht das Prinzip der fürstlichen Souveränität mit seiner Folgerung einer Konzentration der nationalen Repräsentation im Herrscher die Oberhand erlangt hatte119, sondern ständische Vertretungskörper eine maßgebende Mitbestimmung oder überhaupt die Herrschaft gewannen und sich dann teilweise, wie in England, in ihrem Auftrag wie in ihrem Verfahren in moderne Parlamente umformten. Erst mit der Ausbildung moderner parlamentarischer Formen, die sich auf den Gedanken der nationalen Repräsentation und der Einheit des Volkes gründen, trat auch die Bedeutung des Mehrheitsprinzips nach einer Seite in Erscheinung, die die ältere Zeit beiseite gelassen hatte, der Art nämlich, wie die Vertretung aus der Bevölkerung gebildet wurde. Besaß der Grundsatz nicht auch Bedeutung für die Abgrenzung des Kreises der Personen, die als Wähler die Mitglieder einer nationalen Vertretung bestimmen? Wenn die Mehrheit ein Ausdruck des nationalen Gesamtwillens ist, und dieser Gesamtwille in der Auffassung jener Periode des 17. und 18.
Access this chapter
Tax calculation will be finalised at checkout
Purchases are for personal use only
Preview
Unable to display preview. Download preview PDF.
Hinweise
Zur Repräsentation des Landes in einer Einheit durch die Krone als Repräsentation in toto siehe E. Schmitt, HZ 213 (1971), S. 532ff.
wie wenig die ursprüngliche Anlage von zwei oder drei Ständekurien bedeutsam ist, zeigt das Beispiel der Niederlande. In dem spanischen Teil blieben die Stände bestehen, mit sinkendem Einfluß. In den nördlichen Niederlanden dagegen stiegen sie zu Trägern der eigentlichen Regierungsgewalt auf und nahmen den Charakter einer oligarchischen Vertretung der herrschenden Regentenschicht an. Vgl. John Gillissen, Le régime représentatif en Belgique sous l’ancien régime, Recueil de la Société Jean Bodin 24 (1966), S. 403ff.; Dhondt dort S. 428ff. H. G. Koenigsberger, Powers of Deputies in XVIth Century. Assemblies in: Album Helen Maud, Cam (Anm. 103), Bd. 2, S. 231ff.
Es ist hier nicht Raum, um auf die besondere deutsche Entwicklung im frühen 19. Jahrhundert einzugehen, in der sich institutionell noch Elemente der ständischen Vertretung mit den konstitutionellen Einrichtungen verbinden und in der Theorie — unter der durch Gentz herbeigeführten Überbetonung des Gegensatzes — altständische und parlamentarisch(repräsentativ-)sozialständische Tendenzen und die rational-individualistische (französisch beeinflußte) konstitutionelle Lehre miteinander ringen. Zu dieser Periode siehe Hartwig Brandt, Landständische Repräsentation im deutschen Vormärz, Neuwied-Berlin 1968; Rolf K. Hocevar, Stände und Repräsentation beim jungen Hegel (Münchener Studien zur Politik 8), München 1968; E. R. Huber, Deutsche Verfassungsgeschichte seit 1789, Bd. 1, Stuttgart 1957, S. 640ff.; Bd. 2, 1960, S. 309ff., 374ff.
Author information
Consortia
Editor information
Rights and permissions
Copyright information
© 1973 Westdeutscher Verlag GmbH Opladen
About this chapter
Cite this chapter
Rheinisch-Westfälischen Akademie der Wissenschaften. (1973). Die Ausbildung der modernen nationalen Repräsentation und das Mehrheitsprinzip. In: Geisteswissenschaften. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85264-9_3
Download citation
DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-85264-9_3
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-531-07191-6
Online ISBN: 978-3-322-85264-9
eBook Packages: Springer Book Archive