Zusammenfassung
Allgemein gelten stille Reserven (hidden reserves)285 als unsichtbares Eigenkapital,286 d.h. als Eigenkapitalteile, deren Höhe im Gegensatz zu den offenen Rücklagen nicht aus der Bilanz ersichtlich ist.287 So findet sich beispielsweise bei Heinen die Feststellung, daß „im Gegensatz zu den Gewinnrücklagen die stillen Reserven aus der Bilanz nicht zu erkennen [sind].“288 Damit scheint in der Literatur die Ansicht vorzuherrschen, es gehöre zum Wesen stiller Reserven, daß diese nicht aus dem Jahresabschluß hervorgehen, allerdings werden stille Reserven selbst dann als „still“ bezeichnet, wenn „sie sämtlichen Aktionären bekannt sind, ja sogar, wenn sie im Geschäftsbericht detailliert publiziert werden“.289 Demnach ist die tatsächliche „Stille“ kein zwangsläufiges Merkmal des Terminus „stille Reserven“. Entscheidend für die „Stille“ ist vielmehr, daß sie nicht im Eigenkapital passiviert sind.
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© 2001 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden, und Deutscher Universitäts-Verlag GmbH, Wiesbaden
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Wulf, I. (2001). Stille Reserven als Problem der externen Unternehmensanalyse. In: Stille Reserven im Jahresabschluss nach US-GAAP und IAS. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-85217-5_3
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-85217-5_3
Publisher Name: Deutscher Universitätsverlag
Print ISBN: 978-3-8244-7389-2
Online ISBN: 978-3-322-85217-5
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