Zusammenfassung
Neben den allgemeinen Sicherheitsfragen, die für alle Bereiche der Wirtschaft und der Verwaltung gelten (zum Beispiel Brandschutzmaßnahmen), müssen im Kreditgewerbe die sich aus der speziellen Ware „Geld und Werte“ ergebenden Probleme jeweils aus der Sicht des Einzelinstituts zufriedenstellend gelöst werden. Das ständige Überprüfen und Überwachen der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen und die gleichzeitige Suche nach Möglichkeiten zur Verbesserung des Sicherheitssystems sind eine Daueraufgabe sowohl der Geschäftsführung als auch der Mitarbeiter. Nur durch ein ständiges sicherheitsbewußtes Verhalten, die bestimmungsgemäße Wartung und Nutzung vorhandener Sicherungseinrichtungen und durch eine angemessene Zusammenarbeit mit auf dem Gebiet der Sicherheit tätigen Unternehmen und der Polizei kann verhindert werden, daß das Objekt „Bank“ bevorzugtes Angriffsziel von Rechtsbrechern wird. Das Schutzziel ist einfach zu definieren: Höchstmögliche Sicherheit für Mitarbeiter und Kunden und für Werte und Daten.
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Literaturhinweise
Bundessteuerblatt 1984, Teil I, Seite 155.
Bundessteuerblatt 1977, Teil I, Seite 487.
Schaffland, H. J., Wiltfang, N.: Kommentar zum BDSG, 1977, § 24 Rdnr. 23.
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© 1995 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Rodewald, B. (1995). Objektsicherheit, Datensicherheit und Datenschutz im Bankbetrieb. In: von Stein, J.H., Terrahe, J. (eds) Handbuch Bankorganisation. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84764-5_19
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-84764-5_19
Publisher Name: Gabler Verlag
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