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Part of the book series: mir Edition Management International Review ((MIRED))

Zusammenfassung

Wie die anderen Management-Funktionen Planung, Organisation und Controlling wird auch die Gestaltung und die Effizienz des Personalmanagement durch eine Vielzahl situativer Bedingungen beeinflußt (vgl. Conrad/Pieper 1990, S. 120). Während deren Relevanz für das Personalmanagement weitgehend unumstritten ist, gehen die Auffassungen über die Definition und Messung sowie über die Bedeutung einzelner Faktoren für das Personalmanagement in unterschiedlichen Forschungsparadigmen jedoch weit auseinander. Die in der Literatur genannten situativen Bedingungen sind zudem bislang nur selten konzeptionell erarbeitet, operational formuliert oder empirisch getestet worden, sondern stellen zumeist lediglich enumerative Aufzählungen theoretisch möglicher oder vom jeweiligen Autor als besonders wichtig erachteter Einflußfaktoren dar (vgl. Tab. 2-1).

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Literatur

  1. “Die Vernünftigen passen sich ihrer Umwelt an, während die Unvernünftigen erwarten, daß sich ihre Umwelt ihnen anpaßt. Deshalb geht aller Fortschritt von den Unvernünftigen aus” (G.B.Shaw).

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  2. Für einen Überblick über die konzeptionellen Ansätze zur Berücksichtigung der Umweltbedingungen Multinationaler Unternehmungen vgl. Dülfer 1989.

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  3. Eindruckvolle Beispiele derartiger Fehlinterpretationen liefert z.B. von Keller 1982, S. 301 ff.

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  4. Auf die Perception und Evaluation der Umweltbedingungen durch die Respondenten wird deshalb in Kapitel 2.3 dieser Arbeit detailliert eingegangen.

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  5. Zu den Auswirkungen dieser extremen geographischen und klimatischen Bedingungen auf das Standort- und Arbeitgeberimage, die Personalbeschaffung sowie die Arbeitszufriedenheit der Stammhausdelegierten vgl. ausführlich Kap. 4.1.3 bzw. Kap. 5.2.

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  6. Das durch falsch angelegte Bewässerungsvorhaben für die Baumwollmonokultur der mittelasiatischen GUS-Staaten verursachte Versiegen des Aral-Sees, dem größten Süßwasser-See der Welt, wird dabei vielfach als die größte von Menschen verursachte Umweltkatastrophe der Geschichte bezeichnet (vgl. Dauderstädt/Domitra/Ehrke 1992, S. 103).

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  7. Zu den Auswirkungen dieser teilweise verheerenden ökologischen Bedingungen auf Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie die Arbeitszufriedenheit der Stammhausdelegierten vgl. ausfuhrlich Kap. 4.2.3 bzw. Kap. 5.2.

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  8. Die wenigen Ausnahmen davon wurden in sog. »Giftschränken« unter Verschluß gehalten und waren der Fachöffentlichkeit nicht zugänglich.

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  9. Sowohl die Konzeption dieser vier Dimensionen als auch deren empirische Überprüfung sind in der wissenschaftlichen Literatur keineswegs unumstritten. So kommen z.B. Punnett/Withane (1990) in einer Replikation der Hofstede-Studie zu stark abweichenden Ergebnissen.

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  10. So hat z.B. die sowjetische Führung Mitte der siebziger Jahre die Verschmelzung der unterschiedlichen nationalen Kulturen zu einer sowjetischen Kultur proklamiert und in der »Brešnev-Verfassung« von 1977, in der nicht mehr von den “Völkern der Sowjetunion”, sondern nur noch von dem “Sowjetvolk” gesprochen wird, auch offiziell verkündet.

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  11. Nahezu 3,5 Mio. der 10 Mio. Ungarn leben derzeit außerhalb der Staatsgrenzen, davon ca. 700.000 in der Slowakei und 200.000 in der Ukraine. In der ehemaligen UdSSR leben gegenwärtig noch ca. 2 Mio. Deutsche. In Polen verstehen sich 220.000 bis 230.000 Menschen als deutschstämmig, in der ehemaligen ČSFR sind dies trotz weitgehender Assimilation noch ca. 150.000. Etwa 420.000 Polen sind in Belarus und weitere 220.000 in der Ukraine beheimatet. Auf dem gesamten Gebiet der mittel-und osteuropäischen Staaten leben ca. 3–4 Mio. Roma und ca. 1,7 Mio. Juden (vgl. Dauderstädt/Domitra/Ehrke 1992, S. 72).

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  12. Zur theoretischen Begründung vgl. Galtung 1982, S. 17 ff.; Hofstede/Spangenberg 1989, Sp. 948 ff.

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  13. Die Tataren, die nach einem Referendum im Jahre 1992 ihre Unabhängigkeit von der Rußländischen Föderation erklärt haben, berufen sich genau auf diese Einverleibung des ehemaligen Khanats durch Ivan IV.

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  14. Zu Denk- und Verhaltenseinflüssen religiöser Dogmen vgl. allgemein Dülfer 1991b, S. 268 ff.

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  15. Die jahrzehntelange Vernachlässigung dieser unterschiedlichen kulturellen Wurzeln war letztlich einer der entscheidenden Gründe für die Abspaltung der Slowakischen Republik von Böhmen und Mähren im Herbst 1992 (vgl. Kosta 1992; Piper 1992; Schmidt-Hartmann 1992).

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  16. Deren bekanntester Vertreter und Wortführer ist der im amerikanischen Exil lebende Schriftsteller und Literaturnobelpreisträger Alexander Solschenizyn, der seine Vorstellungen insbesondere in dem 1990 publizierten Manifest “Rußlands Weg aus der Krise” dargelegt hat (vgl. Solschenizyn 1990).

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  17. Vielfach, wie z.B. im Falle der russischen Pamjat-Bewegung (Gedächtnis), ist diese Furcht vor Überfremdung und die Rückbesinnung auf nationale Kulturtraditionen mit einem starken Antisemitismus verknüpft (vgl. Koenen/Hielscher 1991).

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  18. Die Auseinandersetzungen zwischen den Slawophilen (Patrioten, Bodenständigen, etc.) und den Kosmopoliten (Internationalisten, Westlern, etc.) ist keineswegs eine neue Erscheinung, sondern zieht sich durch die gesamte russische Geistesgeschichte (vgl. Kappeler 1990).

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  19. Auf den Inhalt und die Bedeutung der Theorie der sozialistischen Leitungswissenschaft für das Verhalten der Führungskräfte in den mittel- und osteuropäischen Staaten wird in Kapitel 3.3 detailliert eingegangen.

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  20. Zu dem gleichen Ergebnis kommt auch Kiezun (1991, S. 304 ff.).

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  21. Für eine kritische Analyse dieser Programme vgl. Holtbrügge 1991b; IMF et al. 1991, Bd. 1, S. 61 ff.

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  22. Einen detaillierten Überblick über die währungspolitischen Reformen in den mittel- und osteuropäischen Staaten gibt Fröhlich 1992.

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  23. Einschränkend muß darauf hingewiesen werden, daß diese Übersicht stark von marktwirtschaftlichen Idealvorstellungen geprägt ist, deren Übertragbarkeit auf die mittel- und osteuropäischen Staaten keineswegs unumstritten ist.

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  24. Die weitaus reformfreundlichere Wirtschaftspoltik in einigen Regionen der Rußländisehen Föderation ist insbesondere auf die Tätigkeit renommierter Berater, wie z.B. des ehemaligen Präsidenten des Bundeskartellamtes, Wolfgang Kartte, in Vladimir oder von Grigorij Javlinskij, einem der Hauptautoren des »500-Tage-Programms«, in Niznij Novgorod zurückzuführen.

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  25. Vgl. z.B. die Untersuchung von Reznik (1987), in der einem beträchtlichen Teil der befragten 305 Richter in der damaligen RSFSR und der Ukraine die Vernachlässigung demokratischer Rechtsprinzipien und Garantien, die Neigung zu »kurzem Prozeß«, die Überbewertung der strafrechtlichen Repression bei der Verbrechensbekämpfung sowie die Mißachtung ihrer verfassungsrechtlichen Pflicht zur Unschuldsvermutung attestiert wird.

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  26. Zum Rechtsbewußtsein in der Rußländischen Föderation vgl. ausführlich und an vielen Beispielen illustriert Schmidt-Häuer 1993.

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  27. Zu dem seit 1991 andauernden Machtkampf zwischen der Exekutive und der Legislative, der durch die Auflösung des Obersten Sowjet im September 1993 und die Niederschlagung des Putschversuches der »rot-braunen Koalition« im Oktober 1993 nur für eine kurze Zeit unterbrochen wurde, vgl. ausführlich Schmidt-Häuer 1993.

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  28. Für die ehemalige UdSSR ergibt sich dies aus Art. 48 der MinVO vom 13.1.1987, für die Rußländische Föderation aus Art. 33 des Gesetzes der Rußländischen Föderation über Auslandsinvestitionen vom 4.7.1991, für Belarus aus Art. 20 des Gesetzes über ausländische Kapitalanlagen vom 14.11. 1991, für Polen aus Art. 31, Abs. 1 des Gesetzes über die wirtschaftliche Tätigkeit mit Beteiligung ausländischer Wirtschaftssubjekte vom 23.12.1988 in der Fassung vom 28.12.1989, für die ehemalige ČSFR aus § 6 des Arbeitsgesetzbuches und für Ungarn aus den §§26 und 28 des Gesetzes über ausländische Investitionen vom 22.12.1988. Der Auffassung von Ametistov/Civilev (1989, S. 23), die von einem sehr weiten Gestaltungsspielraum bis zur Möglichkeit des Verweises auf die Arbeitsgesetzgebung des ausländischen Partners bzw. des rechtsverbindlichen Abschlusses einer Personalordnung durch die Joint Venture-Partner als gewissermaßen lokalem Arbeitsgesetzbuch ausgehen, soll an dieser Stelle nicht gefolgt werden, da diese sowohl vom übrigen Schrifttum als auch von der bisherigen Praxis stark abweicht.

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  29. Zu den Wesensmerkmalen und Unterschieden gegenüber dem Arbeitsrecht in westlichen Industrieländern vgl. Schulze-Willebrand 1980; Trócsányi 1986.

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  30. Für eine detailliertere Würdigung der Arbeitsgesetzgebung in der ehemaligen UdSSR vgl. Livšic/Nikitinskij 1977; Terebilov 1987; Butler 1988; van den Berg 1990; Smirnov 1991; Vasilevič/Volkov/Gorbatok 1991.

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  31. Osnovy zakonodatel’stva Sojuza SSR i sojuznych respublik o trude, WS SSSR 1970, Nr. 29, Pos. 265; i.d.F. d. Gesetzes vom 22.5.1990, WS SSSR 1990, Nr. 23, Pos. 422.

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  32. Das im Rahmen der vorliegenden Untersuchung besonders relevante Arbeitsgesetzbuch der Rußländischen Föderation (Kodeks zakonov o trude RSFSR) wurde am 9.12.1971 verabschiedet und am 6.10. 1992 letztmalig novelliert (vgl. Petrov 1992; Ametistov 1993). Es unterscheidet sich nur geringfügig von den Arbeitsgesetzbüchern der anderen ehemaligen Sowjetrepubliken. Zur Arbeitsgesetzgebung in Belarus vgl. z.B. Kryv 1993.

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  33. Zur Maßgeblichkeit von Erlassen des Zentralrates der sowjetischen Gewerkschaften vgl. Karinskij 1975.

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  34. Vgl. Kodeks pracy, Dz. U. 1974, Nr. 24, Pos. 141 bzw. 1989, Nr. 20, Pos. 107.

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  35. Für eine detailliertere Würdigung der Arbeitsgesetzgebung in Polen vgl. Matey 1988; Salwa 1989; Kuss 1991.

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  36. Vgl. Nr. 65/1965 Slg. bzw. Nr. 188/1988 Slg.

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  37. Gesetz Nr. 11/1967 über das Arbeitsgesetzbuch (Dokument Nr. VII.l.a) mit der Durchführungsverordnung des Ministerrats Nr. 48/1979 (XII. 1.) MT (Dokument Nr. VII.l.b).

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  38. Für eine detailliertere Würdigung Arbeitsgesetzgebung in Ungarn vgl. Cardani/Lipschitz 1981; Brunner 1991.

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  39. Zur Neufassung des Gesetzes “Über Kollektivverträge und kollektive Vereinbarungen” der Rußländischen Föderation v. 11.3.1992 vgl. Ékonomika i žizn’, 21, 1992, 20–21, sowie Alimova 1992; Viktorov 1992.

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  40. Eine ähnliche Regelung gat lange Zeit auch für Joint Ventures in der VR China (vgl. Wäscher 1992, S. 202 f.).

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  41. In den anderen osteuropäischen Ländern unterscheiden sich die entsprechenden arbeitsrechtlichen Bestimmungen nur geringfügig.

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  42. Zu dem im “Gesetz über die einzelnen, die Auflösung von Arbeitsverträgen aus betriebsinternen Gründen regelnden Grundsätze sowie über einige Gesetzesänderungen” vom 28.12.1989 festgelegten Verfahren der Gruppenentlassung in Peilen vgl. Juchnowicz/Makowski/Ochocki 1991, S. 102 ff.

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  43. Vgl. MinVO vom 2.12.1988; Gesetz über die wirtschaftliche Tätigkeit mit Beteiligung ausländischer Wirtschaftssubjekte vom 23.12.1988, Art. 32, Abs. 1.

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  44. Vgl. Gesetz über ausländische Investitionen vom 22.12.1988, § 29.

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  45. Rechtsgrundlage ist der Erlaß des Präsidiums des Obersten Sowjets der UdSSR “Über die Besteuerung des Einkommens ausländischer juristischer und natürlicher Personen” vom 12.5.1978 (vgl. WS SSSR, 1978, Nr. 20, Pos. 313). Zur Berechnung der persönlichen Einkommensteuer ausländischer Mitarbeiter in der ehemaligen UdSSR vgl. Ebinal/Mitjušin 1992, S. 187.

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  46. Zum Einkommensteuergesetz der Rußländischen Föderation vgl. Gosudarstvennaja nalogovaja služba RF, 8, 20.3.1992; Biznes MN, 23, 1992, S. 3; Ékonomika i žizn’, 35, 1992, S. 21 f.

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  47. Für einen Überblick über die Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den mittel- und osteuropäischen Staaten vgl. Głuchowski 1986.

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  48. Vgl. Gesetz über die wirtschaftliche Tätigkeit mit Beteiligung ausländischer Wirtschaftssubjekte vom 23.12.1988, Art. 32, Abs. 4.

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  49. Vgl. Gesetz über Gesellschaften mit ausländischer Beteiligung vom 14.6.1991, Art. 28.

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  50. Eine deutsche Übersetzung des Gesetzes über die Einkommensteuer vom 28.4.1992 ist abgedruckt in: ROW, 36. Jg., 8, 1992, S. 243–256.

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  51. Zum Arbeitskampfrecht in den Nachfolgestaaten der UdSSR vgl. Brendel 1991.

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  52. Für eine detaillierte Analyse der Wirtschaftsentwicklung in der ehemaligen UdSSR seit Mitte der achtziger Jahre vgl. Aganbegjan 1989; IMF et al. 1991.

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  53. Für eine detaillierte Analyse der Wirtschaftsentwicklung in Polen, der ehemaligen ČSFR sowie Ungarn vgl. Maier 1987; von Berg 1989; Pysz/Quaisser 1989; Brus/Łaski 1990; Höhmann/Meier 1990; Sachs/Lipton 1990; Blaszczyk 1991a; Blommestein/Marrese 1991; Gelb/Gray 1991; The World Bank 1991; Kosta 1992; Capek/Sazama 1993.

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  54. In der ehemaligen UdSSR z.B. betrugen die Sparguthaben der Bevölkerung am 31.12.1990 insgesamt 380,7 Mrd. Rbl. und machten damit 82,9 v.H. des gesamten staatlichen und genossenschaftlichen Einzelhandelsumsatzes des Jahres 1990 aus. 1977 lag diese Quote noch bei lediglich 57,6 v.H. (vgl. Ékonomika SSSR v 1990 godu; SSSR v cifrach, versch. Jg.).

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  55. In der ehemaligen ČSFR sind die Reallöhne zwischen Dezember 1990 und Dezember 1991 um 23 v.H. gesunken (vgl. CCEET 1991b, S. 26 f.). Für Ungarn liegen entsprechende Zahlenangaben nur für die Periode zwischen 1978 und 1988 vor, in der nach Angaben von Héthy (1992, S. 175) Reallohneinbußen in Höhe von ca. 20 v.H. zu verzeichnen gewesen sind. Nach 1988 hat der Reallohnverfall nach Angaben des CCEET (1991a, S. 169) weiter zugenommen.

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  56. Bei einem Vergleich der Einkommensverteilung mit den westlichen Industrieländern muß jedoch berücksichtigt werden, daß die nicht-monetären Entgeltbestandteile (Sachleistungen, Nutzungsgewährungen, etc.), die gerade bei Spitzenverdienern sehr umfangreich sein konnten, nicht in die Einkommensberechnung einbezogen wurden.

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  57. Zum Vergleich: Für die USA wird dieser Koeffizient für das Jahr 1991 mit 14,0 angegeben (vgl. Ahlberg 1994, S. 432).

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  58. Auch Tschechien und die Slowakei als die beiden Nachfolgestaaten der ehemaligen ČSFR haben im Jahre 1993 eigene Währungen eingeführt. Zur Emmission eigener Währungen durch die ehemaligen Sowjetrepubliken und einzelne autonome Republiken und Kreise innerhalb der Rußländischen Föderation vgl. Holtbrügge/Šulus 1992, S. 732 f.; Ljubskij 1993.

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  59. Im Gegensatz zu einer weitverbreiteten Auffassung wurden den Arbeitskräften jedoch keine Arbeitsplätze zugewiesen. Die hohen Fluktuationsraten (vgl. Kap. 1.1.1) unterstreichen statt dessen, daß “»spontaneous« labour mobility failed to disappear in Eastern Europe or, in other words, the labour market has never been replaced by bureaucratic manpower allocation” (Köllő 1993, S. 282).

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  60. Aus dem gleichen Grund waren z.B. in der ehemaligen UdSSR im Jahre 1987 ca. 800.000 Menschen mit Hochschulausbildung und 5,2 Mio. Menschen mit Mittelschulbildung zumeist freiwillig in der industriellen Produktion tätig, da dort zum Teil weitaus höhere Einkommen als in qualifizierten Berufen erzielt werden konnten (vgl. Kosaev 1991).

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  61. Zu den Privatisierungsprogrammen der mittel- und osteuropäischen Staaten sowie den daraus resultierenden Arbeitsmarktimplikationen vgl. z.B. Blommestein/Marrese 1991; von Delhaes/Jermakowicz 1991; Filatočev 1991; Gruszecki/Winicki 1991; Milanovic 1991; Mizsei 1991; Vasileva 1991; Filatočev/Buck/Wright 1992; Leipold 1992; Mizsei 1992.

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  62. Zum Recht auf Arbeit in der Arbeitsverfassung der ehemaligen UdSSR vgl. ausführlich Westen 1991.

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  63. Das ehemalige Staatskomitee für Statistik der UdSSR hat die Höhe der versteckten Arbeitslosigkeit in der Industrie mit 18 bis 20 v.H. angegeben (vgl. Makljarskij/Rydvanov 1991), während Porket (1989) eine Quote von 10 bis 15 v.H. als realistisch ansieht. Ähnliche Einschätzungen existieren für die ehemalige CSFR (vgl. Brada 1989; CCEET 1991b, S. 21) und für Ungarn (vgl. Czúcz 1990, S. 275). Für Polen wird die Höhe der versteckten Arbeitslosigkeit mit 25 v.H. (vgl. Góra/Rutkowski 1990, S. 333), in anderen Untersuchungen sogar mit bis zu 56 v.H. beziffert (vgl. Nowicki 1986).

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  64. Zu einer ähnlichen Einschätzung gelangt Fröhlich (1991), S. 117.

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  65. Dieses Lohngefälle hat bereits zu einer beträchtlichen und weiter ansteigenden Migration von Arbeitskräften aus der Ukraine in die Slowakische Republik geführt (vgl. Cambie 1992; Daniels 1993).

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  66. Die große Diskrepanz zwischen umfangreicher Allgemeinbildung und geringem anwendungsorientierten Wissen wird anschaulich von Šekšnja am Beispiel der Rußländischen Föderation beschrieben: “It doesn’t take long to find out that [..] Russians are highly educated, but it’s not exactly the education businesses are loooking for. When an engineer can talk about William Faulkner’s novels for hours or knows Pasternak by heart it is impressive, but when he cannot draw a simple component with a computer mouse or doesn’t know how to use a computer at all it can become a business desaster” (Šekšnja 1994, S. 300).

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  67. Für eine detaillierte Untersuchung des Qualifikationsniveaus in der polnischen Industrie und dessen Einfluß auf die Arbeitsproduktivität vgl. Unolt 1990.

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  68. Zum System der Schul- und Berufsausbildung in den mittel- und osteuropäischen Staaten vgl. ausführlich Kuebart 1991; Ost-Ausschuß der Deutschen Wirtschaft 1991, S. 116 ff.; Domsch et al. 1992, S. 65 ff.; Drazan/Hofmann/Zielinska 1992.

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  69. Zur früheren Funktion und Bedeutung der Staatsgewerkschaften in den mittel- und osteuropäischen Staaten vgl. Lewytzkyj 1970; Oberländer 1976; Rippe 1985.

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  70. Vgl. dazu z.B. das Ergebnis der Meinungsumfrage in Rabočaja tribuna v. 13.1.1990.

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  71. Zu dieser Einschätzung gelangen auch Bagó/Kulcsár 1990, S. 43; Fröhlich 1991, S. 117. Der Auffassung von Otto (1992, S. 24), wonach durch den Rückgang der Industrieproduktion und die sich daran anschließenden Entlassungen auch in Polen qualifizierte Arbeitskräfte zur Verfugung stehen, muß dagegen widersprochen werden, da es wenig wahrscheinlich ist, daß es sich bei den in staatlichen Unternehmen Entlassenen vorrangig um besonders qualifizierte Mitarbeiter handelt.

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  72. Einschränkend muß jedoch angemerkt werden, daß keines der untersuchten Joint Ventures seinen Standort in Sibirien oder dem Fernen Osten hat, wo sich das extreme Klima in erheblichem Maße negativ auf die Personalbeschaffung sowie die Arbeitsproduktität auswirkt (vgl. z.B. Latyšev 1988).

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  73. Dieses Ergebnis wird durch eine Studie des Bonner Forschungsinstituts Empirica bestätigt (vgl. Ginsburg 1992b).

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  74. Zu Györ vgl. ausführlicher Ginsburg 1992c.

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  75. Für eine Übersicht über den Markt an Büro- und Wohnflächen in Prag vgl. z.B. Karmin 1993.

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Holtbrügge, D. (1995). Bedingungen des Personalmanagement. In: Personalmanagement multinationaler Unternehmungen in Osteuropa. mir Edition Management International Review. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84599-3_2

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