Zusammenfassung
Das Arbeitsrecht findet immer dann Anwendung, wenn es sich um einen Fall abhängiger Beschäftigung handelt. Eine abhängige Beschäftigung liegt vor, wenn eine Person sich verpflichtet, in einem Unterordnungsverhältnis zum Dienstherrn gegen Entgelt eine Dienstleistung zu erbringen und kein unternehmerisches Risiko trägt. Die abhängige Beschäftigung steht im Gegensatz zur selbständigen Beschäftigung. Bei dieser erbringt eine Person zwar auch Leistungen gegen Entgelt, sie steht aber nicht in einem Unterordnungsverhältnis zum Auftraggeber. Darüber hinaus trägt der Selbständige das volle unternehmerische Risiko für seine Tätigkeit.
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© 2004 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler/GWV Fachverlage GmbH, Wiesbaden
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Bährle, R.J. (2004). Grundbegriffe und Grundstrukturen des Arbeitsrechts. In: Praxishandbuch Arbeitsrecht. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84541-2_1
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Publisher Name: Gabler Verlag
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