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Das Wesen der Organisationsprüfung

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Organisationsprüfung
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Zusammenfassung

Unter Organisation versteht man sowohl die Tätigkeit des Organisierens als auch deren Ergebnis. Organisationsprüfungen erstrecken sich in erster Linie auf die Organisation als Ergebnis einer Organisationsarbeit.

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Literatur

  1. Im Wirtschafts- und Sozialbereich spricht man z. B. von weltwirtschaftlichen Organisationen, von der Organisation einer Volkswirtschaft oder von Verbänden als Organisationen. Eine Übersicht über verschiedene Bestimmungen des Organisationsbegriffes gibt z. B. Kosiol. Siehe Kosiol, Erich: Organisation der Unternehmung, Wiesbaden 1962, S. 15–18.

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  2. Unternehmungen werden hier als „selbständige Fremdbedarfsdeekungsbetriebe“ aufgefaßt. Vgl. Kosiol, Erich: Unternehmung. In: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft. 4. Band. Dritte, völlig neu bearbeitete Auflage. Herausgegeben von Hans Seischab und Karl Schwantag. Stuttgart 1962, Sp. 5540 ff.

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  3. Über Organisationsprüfungen im Rahmen der Pflichtprüfung von Wirtschaftsbetrieben der öffentlichen Hand siehe Winterhager, Walter: Die Prüfung der wirtschaftlichen Verhältnisse von kommunalen Versorgungsbetrieben. Dissertation Köln 1938, S. 22 ff.

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  4. Zu Organisationsprüfungen im Rahmen der genossenschaftlichen Verbandsprüfung vgl. Stupka, Johannes: Objekte und Leistungen der genossenschaftlichen Verbandsprüfung. Tübingen 1962, S. 84.

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  5. So auch Wirtschaftsprüfer-Handbuch 1968. Herausgegeben vom Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e. V. Düsseldorf 1968 (im folgenden mit WP-Handbuch 1968 zitiert), 5. 1069 unten.

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  6. Kosiol, Erich: Organisation der Unternehmung, a. a. O., S. 21.

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  7. Kosiol, Erich, a. a. O., S. 32.

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  8. Nordsieck, Fritz: Betriebsorganisation. Lehre und Technik. Textband. Stuttgart 1961, Sp. 3.

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  9. Nordsieck, Fritz: Betriebsorganisation. Lehre und Technik. Textband. WP-Handbueh 1968, S. 1070.

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  10. WP-Handbuch 1968, S. 1070.

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  11. Der Einsatz von Organisationsmitteln sehließt auch den Einsatz moderner Datenverarbeitungsanlagen ein (WP-Handbuch, a. a. O.).

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  12. Dabei ist jedoch die organisatorische Problematik von der arbeitstechnischen Fragestellung zu unterscheiden, die das „art- und mengenmäßige Verhältnis von menschlicher Arbeit und Arbeit des Saehmittels“ betrifft (Kosiol, Erich, a. a. O., S. 185) und im Kern Wirtschaftlichkeitsüberlegungen enthält.

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  13. Über den engen Zusammenhang der organisatorischen mit den anderen Problemen der Datenverarbeitungsanlagen siehe Hartmann, Bernhard: Einführung von elektronischen Datenverarbeitungsanlagen. In: Handwörterbuch der Organisation. Herausgegeben von Erwin Grochla. Stuttgart 1969, Sp. 411 ff.

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  14. Die Begriffe Prüfung und Kontrolle werden in dieser Arbeit sinngleich verwandt. Zur Begriffsdifferenzierung vgl. v. Wysocki, Klaus: Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens. Berlin und Frankfurt a. M. 1967, S. 33 ff., mit weiteren Literaturhinweisen a. a. O.

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  15. Vgl. v. Wysocki, Klaus, a. a. O., S. 3

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  16. und S. 207 f.

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  17. v. Wysocki, Klaus, a. a. O., S. 209.

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  18. Begriff nach Adamowsky, Siegmar: Prüfung der Organisation. In: Handwörterbuch der Organisation, a. a. O., Sp. 1371.

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  19. So sinngemäß auch Blohm. Vgl. Blohm, Hans: Organisationsprüfung. In: Organisationsleiter-Handbuch. Herausgegeben in Zusammenarbeit mit dem Rationalisierungs-Kuratorium der Deutschen Wirtschaft von Alfred Degelmann. München 1968, S. 1332.

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  20. Adamowsky unterscheidet die „Anwendungsprüfung“ und die „Gestaltungsprüfung“. Die „Anwendungsprüfung“ stelle „... fest, ob die ... geltenden organisatorischen Regelungen vorschriftsmäßig angewendet werden“. Sie ist also eine Ordnungsmäßigkeitsprüfung. Die „Gestaltungsprüfung“ solle „... Form, Inhalt und Wirkung organisatorischer Regelungen beurteilen und Ansatzpunkte für relevante Verbesserungen erkennen“. Adamowsky, Siegmar, a. a. O., Sp. 1371. Bei der Gestaltungsprüfung handelt es sich demnach um eine Zweckmäßigkeits- oder um eine Wirtschaftlichkeitsprüfung, je nachdem, welcher Maßstab zur Beurteilung der organisatorischen Regelungen herangezogen wird.

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  21. Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit sind „betriebliche Zielnormen“ im Sinne von v. Wysocki. v. Wysocki unterscheidet 1. Metabetriebliche Normen a) Ethische Normen b) Rechtsnormen (Fortsetzung S. 14) 2. Betriebliche Zielnormen, bei deren Ermittlung a) aus Planvorgaben gewonnene Normen b) aus Betriebsvergleichen gewonnene Normen als Hilfsgrößen benutzt werden können. v. Wysocki, Klaus: Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens, a. a. O., S. 209 ff.

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  22. Vgl. auch v. Wysocki, Klaus: Das Wesen der Beurteilungsmaßstäbe bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen. Ein Beitrag zur Theorie der Prüfung. In: Zeitschrift für Betriebswirtschaft, 33. Jahrgang 1963, S. 211 ff.

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  23. Vgl. v. Wysocki, Klaus: Grundlagen des betriebswirtschaftlichen Prüfungswesens, a. a. O., S. 212,

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  24. und v. Wysocki, Klaus: Das Wesen der Beurteilungsmaßstäbe ..., a. a. O., S. 219.

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  25. Über die wachsende Bedeutung der Organisationsberatung für die Unternehmungen siehe z. B. Potthoff, Erich: Der Wirtschaftsprüfer als Berater der Unternehmungsführung. In: Unternehmensführung und Unternehmensberatung. Düsseldorf 1969, S. 102.

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  26. Ferner Vaterrodt, Klaus F.: Wachsende Beratungsaufgaben für Wirtschaftsprüfer. In: Der Betrieb, 21. Jahrgang 1968, S. 809 ff.

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  27. Die Beratung unterscheidet sieh von der Planung verriehtungstechnisch durch die besonders ausgeprägte Planvorschlagshandlung. Zur Unternehmungsberatung vgl. z. B. Erwin Pougin und Klaus v. Wysocki: Zum System der Unternehmensberatung. In: Die Wirtschaftsprüfung. 23. Jahrgang 1970, S. 149 ff.

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  28. Adamowsky weist darauf hin, daß „die Ausarbeitung detaillierter Organisationsvorschläge ... begrifflich nicht Aufgabe der Prüfung“ sei; bei der „konstruktiven Verbesserungsprüfung“ mischten sich aber beide Bereiche. Adamowsky, Siegmar, a. a. O., Sp. 1375.

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  29. Nach Thoms ist „zum Schluß der Prüfung ... aufzugeben, wie ein erstrebter Sollzustand erreicht werden kann“, wobei es strittig sein könne, „ob diese letzte Aufgabe noch zur Prüfung“ gehöre. Thoms, Walter: Organisationsprüfung. In: Handwörterbuch der Betriebswirtschaft, a. a. O., Sp. 4257.

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  30. Für Mechler ist die Organisationsprüfung die „... Untersuchung einer... Organisation...“, die das Ziel verfolge, „... durch ... Änderungen der ... Organisation ihren betriebsbesten wirtschaftlichen Wirkungsgrad herbeizuführen“. Mechler, Heinrich: Die betriebswirtschaftliche Organisationsprüfung, 2., neubearbeitete Auflage. Berlin 1948, S. 11. Mechler hat also die Gestaltungsprüfung im Auge und verbindet sie unmittelbar mit dem Zweck der Organisationsverbesserung, was nur durch Planung einer neuen Organisation möglich ist.

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  31. Im WP-Handbuch 1968 werden Organisationsprüfung und -beratung als ein einheitliches Ganzes dargestellt. Vgl. a. a. O., S. 1069 ff.

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  32. Am weitesten faßt Blohm die Organisationsprüfung, denn sie umschließt nach seiner Darstellung „im Normalfall“ nicht nur die Entwicklung des Sollzustandes der Organisation, sondern auch dessen „Durchsetzung“ sowie die „Kontrolle und spätere Prüfung des zum Ist gewordenen Soll“, womit eine neue Prüfung beginne. Blohm, Hans, a. a. O., S. 1333. Es liegt auf der Hand, daß die in der Praxis zu beobachtende häufige Verbindung verschiedener Vorgänge deren gedankliche Trennung nicht ausschließt. Für die praktische Tätigkeit ist das Bewußtsein der Zusammengehörigkeit der Vorgänge ebenso wichtig wie die Unterscheidung verschiedener Aufgaben.

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© 1972 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden

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Martens, H. (1972). Das Wesen der Organisationsprüfung. In: Organisationsprüfung. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84358-6_1

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-84358-6_1

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