Zusammenfassung
Der nicht rechtsfähige Männergesangverein „Sangeslust“ hatte durch seinen Vorstand zur Anschaffung von Noten, Schränken sowie eines Klaviers bei der D-Bank in X ein Darlehn in Höhe von 5000 DM aufgenommen. Als das Darlehn zur Rückzahlung fällig wurde, sah sich der Verein infolge zahlreicher Austrittserklärungen von Mitgliedern dazu nicht in der Lage. Die D-Bank wünscht zu wissen, ob sie sich zunächst an den Vorstand und die Mitglieder des Vereins halten könne. Auch hat sie in Erwägung gezogen, ggf. eine Klage auf Rückzahlung des Darlehns gegen den nicht rechtsfähigen Verein beim Landgericht einzureichen.
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© 1977 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden
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Weimar, W. (1977). Das Darlehn für den Männergesangverein. In: Kreditsicherungen. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84023-3_7
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