Zusammenfassung
Der Landwirt Friedrich Hahn hatte an einem ihm gehörigen Waldgrundstück dem Holzhändler Berger formgerecht einen Nießbrauch bestellt. Die Parteien hatten bei Vertragsabschluß genau festgelegt, wie viele der wertvollen Eichenbäume Berger einschlagen durfte. An dieses Abkommen hatte sich Berger auch gehalten. Die eingeschlagenen Bäume mußten längere Zeit gelagert werden. Zwischenzeitlich hatte Berger durch eine Sparkasse einen Kredit erhalten. Um diesen Kredit abzusichern, übereignete er die genau bezeichneten, mit Ziffern versehenen wertvollen Eichenstämme der Sparkasse in X formgerecht durch Besitzkonstitut.
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© 1977 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler, Wiesbaden
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Weimar, W. (1977). Die übereigneten Baumstämme. In: Kreditsicherungen. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-84023-3_19
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-84023-3_19
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Print ISBN: 978-3-409-40054-1
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