Zusammenfassung
Die allgemeinen Vorschriften, die für die Buchführung und die Bilanzierung aller Kaufleute gelten, sind durch das BiRiLiG in den §§ 238 bis 245 HGB zusammengefaßt worden; dementsprechend konnten zahlreiche allgemein-verbindliche Bilanzierungs-Vorschriften in den Spezialgesetzen (insbes. AktG, GmbHG, GenG) gestrichen werden. Gleichzeitig wurden verschiedene Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und Bilanzierung, die bisher nicht kodifiziert waren, nunmehr expressis verbis in den Gesetzestext des neuen HGB aufgenommen; die Kodifikation solcher Regeln, die bereits als Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung galten, beruht darauf, daß der Gesetzgeber bestimmte Grundsätze, die er für besonders wichtig hält und die in der Vergangenheit nicht genügend beachtet wurden, eindeutig festgelegt haben wollte (vgl. Leffson, Vorschriften, S. 5). Trotzdem enthält auch das neue HGB noch an zahlreichen Stellen einen Verweis auf sog. „Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung“, denen wir uns deshalb zunächst zuwenden wollen.
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© 1991 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler GmbH, Wiesbaden
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Hilke, W. (1991). Allgemeine Bilanzierungs- und Bewertungsprinzipien. In: Bilanzpolitik. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83926-8_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83926-8_6
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-36602-1
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