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Die soziale Gravitation von Familie und Beruf

Bedürfnisse, Werte und Leistungsbereitschaft im Schnittfeld zweier Sozialsysteme

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Bedürfnisse im Wandel

Zusammenfassung

In Theorien, die sich mit dem sozialen Wandel von Gesellschaften befassen, ist „Familie“, sofern ihr überhaupt eine Rolle beigemessen wird, in der Regel ein vergleichsweise marginales Phänomen. In den Vordergrund der Analyse werden zumeist das politische, noch häufiger aber das ökonomische System gerückt, während Familie im Hinblick auf den sozialen Wandel der Gesellschaft den Stellenwert einer Restkategorie hat.

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Anmerkungen

  1. Zu den institutionellen Ordnungen der Lebenswelt zählen die Privatsphäre (insbesondere Familie) einerseits, die Öffentlichkeit andererseits; davon abgegrenzt werden unter dem Titel „System“ diejenigen Handlungsmuster zusammengefaßt, die — durch positives Recht erzeugt — formal organisiert sind. Dies gilt vor allem für das Wirtschaftssystem und die büro-kratisierte Staatsverwaltung (vgl. Habermas 1981, S. 458). Die Perspektive dieser Arbeit, Familie und Beruf als soziale Gravitationsfelder vergleichend zu betrachten, bewegt sich insoweit entlang der von Habermas vorgeschlagenen Unterscheidung von System und Lebenswelt.

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  2. Dies wird am Beispiel der Entscheidungspraxis von Vormundschaftsgerichten erläutert; regelmäßig zeigt sich, daß die juristischen Mittel der Entscheidungsfindung — auch wenn sie sich dem Anspruch nach am Kindeswohl orientierten — ihrem Gegenstand nicht angemessen sind, was häufig in unzulängliche Entscheidungen mündet. „Es ist das Medium des Rechtes selbst, das die kommunikativen Strukturen des verrechtlichen Handlungsbereichs verletzt.“ (Habermas 1981, S. 543)

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  3. Ein gutes Beispiel hierfür ist die Diskussion um die rechtliche Verbindlichkeit von nichtehelichen Lebensgemeinschaften (vgl. Simon 1980). Die Tatsache, daß auch unverheiratete zusammenlebende Paare sich immer weniger in einem „rechtsfreien“ Raum bewegen, zeigt den Mechanismus der Rechtsausdehnung und Rechtsdifferenzierung sehr deutlich; ob dies als (weiteres) Indiz einer Kolonialisierung der Lebenswelt interpretiert werden kann, ist eine Frage der Perspektive: umgekehrt läßt sich sagen, daß erst die — durch Wertwandel hervorgerufene — Abnahme der Neigung, Partnerschaften rechtlich verbindlich zu regeln in den Versuch gemündet hat, den Geltungsbereich des Rechts (wenigstens teilweise) auch auf die nichtehelichen Lebensgemeinschaften auszudehnen. Insoweit handelt es sich um eine bloße Reaktion darauf, daß die Lebenswelt — offenbar eigenen Bedürfnissen folgend — „aus dem Ruder gelaufen ist“.

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  4. Bedacht werden muß allerdings, daß in vielen Fällen selbst dann, wenn rechtliche Prozeduren als solche (etwa Scheidung) unvermeidbar sind, verständigungsorientiertes Handeln keineswegs von vornherein ausgeschlossen ist. In vielen Fällen vollzieht die rechtliche Entschei-dung genau das, worüber sich die am Verfahren beteiligten Parteien bereits vorab verständigt haben.

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  5. Nicht allein der quantitative Umfang, in dem lebensweltliche Handlungsbereiche vom Recht erfaßt werden, ist entscheidend; wichtig ist vielmehr auch die Reichweite, die Intensität, mit der rechtliche Regelungen in das kommunikative Gefüge der Lebenswelt eingreifen. Denkt man in diesem Zusammenhang an die noch im Preussischen Landrecht bestehenden Heiratsverbote oder auch an die genaue Normierung des Ehezwecks, einschließlich relativ konkreter Rechte und Pflichten der Ehepartner, wird deutlich, daß der Druck des Rechtes auf die Lebenswelt sicherlich abgenommen hat. Auch wenn das Recht also immer „flächendeckender“ geworden ist, inhaltlich hat es an Intensität eingebüßt: auch Kuppelei, Homosexualität, Abtreibung — um Tatbestände aus dem Strafrecht zu nehmen — sind heute in einer Weise kodifiziert, die verständigungsorientiertes Handeln dadurch begünstigt, daß der lebensweltliche Spielraum — und zwar mit Absicht — erweitert worden ist.

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  6. Morenos „Gesetz der sozialen Gravitation“ zielt allerdings in eine andere Richtung und ist meiner Verwendung des Gravitationsbegriffs nur vom Grundgedanken her ähnlich.

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  7. So theoretisch fruchtbar die Unterscheidung zwischen Bedürfnissen und Werten erscheint (vgl. Murck 1982, S. 362 f.), so schwierig ist es Operationalisierungen zu entwickeln, die beide Dimensionen mit der nötigen Trennschärfe — unabhängig voneinander — erfassen. Die Zuordnung der von mir verwandten subjektiven Indikatoren in die beiden nächsten Abschnitte ist (notgedrungen) willkürlich und daher angreifbar. Unter der Überschrift „Werte“ habe ich diejenigen Daten behandelt, die von ihrem semantischen Gehalt her eher auf allgemeine Prinzipien des Sollens abzielen, während im Abschnitt „Bedürfnisse“ diejenigen Ergebnisse diskutiert werden, die von der Fragestellung her eher auf persönlichkeitsbezogene Wünsche rekurrieren.

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  8. Aus der Art, in der ich die aus Umfragen gewonnenen Daten verwende, geht hervor, daß mein Datenverständnis und meine Dateninterpretation in hohem Maße konventionell geprägt ist. Wie „weich“ der Boden ist, auf dem man sich mit dieser Form der Sozialforschung bewegt, ist das gemeinsame Thema der Beiträge von Behrens und Murck am Ende dieses Bandes.

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  9. Hier, ebenso wie im folgenden, wird „Familie“ nach der Art der Austauschbeziehung definiert und nicht — wozu bis heute vor allem Demographen neigen — nach dem rechtlichen Status des Verheiratetseins und/oder dem Vorhandensein von Kindern.

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Karl Otto Hondrich Randolph Vollmer

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© 1983 Westdeutscher Verlag GmbH, Opladen

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Vollmer, R. (1983). Die soziale Gravitation von Familie und Beruf. In: Hondrich, K.O., Vollmer, R. (eds) Bedürfnisse im Wandel. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83881-0_5

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften

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  • Online ISBN: 978-3-322-83881-0

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