Zusammenfassung
Auf der Grundlage der Jugendschutzrichtlinien des Ministers für Arbeit, Gesundheit und Soziales in NW (MAGS) fördert das Landesjugendamt Rheinland jährlich mit 350.000,— bis 400.000— DM Landesmitteln Maßnahmen und hauptamtliche Fachkräfte im Bereich des Jugendschutzes. Das jährliche Einsatzvolumen liegt dabei bei ca. 80 bis 90 Maßnahmen und der Förderung von 35 hauptamtlichen Jugendschutzfachkräften im Jahre 1979. Die besondere Bedeutung, die der Landschaftsverband Rheinland der Förderung des vorbeugenden Jugendschutzes beimißt, läßt sich an der Tatsache ablesen, daß aus Eigenmitteln des Landschaftsverbandes weitere 100.000,— DM jährlich zur Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Jugendschutzes zur Verfügung stehen. Damit beträgt das jährliche Gesamtförderungsvolumen des Landesjugendamtes Rheinland 1979 knapp eine halbe Million DM. Diese Finanzausstattung ist aber in keinem Fall als ausreichend zu bezeichnen. Vielmehr ist in den letzten Jahren ein zunehmender Bedarf sowohl im Maßnahmenbereich als auch bei der Einstellung hauptamtlicher Jugendschutzfachkräfte festzustellen, der eine dringend erforderliche Anpassung des Haushaltsansatzes des Landes in der Position Jugendschutz notwendig macht.
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© 1981 Kath. Landesarbeitsgemeinschaft Jugendschutz Nordrhein-Westfalen e. V. Havichhorststr. 12. 4400 Münster
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Hammer, W. (1981). Jugendschutz als Aufgabe des Landesjugendamtes Rheinland. In: Tillmann, B., Gernert, W. (eds) Jugendschutz in der Jugendhilfe. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83796-7_30
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften
Print ISBN: 978-3-8100-0383-6
Online ISBN: 978-3-322-83796-7
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