Zusammenfassung
Sinn des Geschäftsberichtes ist allein die Realisierung einer bestimmten Informationsregelung. Die Ausschüttungsregelung dagegen ist nicht Aufgabe des Geschäftsberichtes; sie ist allein Jahresabschlußziel. Es gibt im Geschäftsbericht infolgedessen keine Einblicksgrenzen, die durch den „Rahmen der Bewertungsvorschriften“(also durch die beabsichtigte Ausschüttungsregelung) gezogen sind. Außerdem kennt der Geschäftsbericht keine Informationsgrenzen, wie sie sich beim Jahresabschluß aus technischen Gründen (Übersichtlichkeit) ergeben. Dennoch soll (auch) der Geschäftsbericht nur beschränkte Informationen gewähren: jene, die sich ergeben
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(1)
aus den „Grundsätzen gewissenhafter und getreuer Rechenschaft“,
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(2)
aus den expliziten „Schutzklauseln“zum Geschäftsbericht (Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder; Einzelheiten hinsichtlich der aus der Jahresbilanz nicht ersichtlichen Haftungsverhältnisse und der Beziehungen zu verbundenen Unternehmungen; § 160 IV 2 bis 4 AktG).
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© 1976 Betriebswirtschaftlicher Verlag Dr. Th. Gabler · Wiesbaden
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Moxter, A. (1976). Interpretation der Vorschriften zum Geschäftsbericht. In: Bilanzlehre. Gabler Verlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83588-8_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-322-83588-8_9
Publisher Name: Gabler Verlag
Print ISBN: 978-3-409-16131-2
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