Zusammenfassung
Das Handwerk läßt sich in allen Kulturen und Zeitepochen nachweisen und zählt damit zu den traditionellen Wirtschaftszweigen einer Volkswirtschaft. Gerade auch in hochentwickelten Industrieländern hat es seine Existenzberechtigung dadurch bewiesen, daß es im Rahmen des gesamten Leistungsprozesses einer Volkswirtschaft artspezifische Aufgaben erfüllt, die sein Vorhandensein als eigenständiger Faktor erforderlich machen. Zum einen hat sich gezeigt, daß die zunehmende Industrialisierung für das Handwerk genügend Raum gelassen und teilweise neue Aufgaben geschaffen hat. Zum anderen ist es jedoch auch gelungen, Erstarrungstendenzen innerhalb des Handwerks zu überwinden und sich den neuen Gegebenheiten anzupassen. In der Bundesrepublik Deutschland erwirtschaftete das Handwerk im Jahre 1973 14% des Bruttosozialproduktes, beschäftigte 15% der Arbeitnehmer, verfügte über 16% der Betriebe, stellte 22% aller Stelbständigen und bildete 34% aller Lehrlinge aus.
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Literatur
Jahresberichte, Zentralverband des Deutschen Handwerks. Kolbenschlag, Lessmann, Stücklen, (Hrsg.), Die Deutsche Handwerksordnung. Kommentar, Mustersatzungen, Materialien, 1967
Schmidt, K.-H., Gewerbeentwicklung und Gewerbepolitik, Göttinger Handwerkswirtschaftliche Studien, Band 23, 1974
Wernet, W., Handwerk im Wettbewerb, 1967
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Ebert, G. (1980). H. In: Handwörterbuch der Volkswirtschaft. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83497-3_7
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