Zusammenfassung
Die Hauptversammlung der Aktiengesellschaft ist dazu bestimmt, den Eigentümern der Gesellschaft die Ausübung ihrer residualen Kontrollrechte zu ermöglichen. Die empirische Untersuchung hat gezeigt, daß diese Kontrollmöglichkeit der Verwaltung nur von den wenigsten Aktionären wahrgenommen wird. Hauptgründe für die geringe Akzeptanz sind einerseits die im Verhältnis zum Anlagevolumen hohen Kontrollkosten und andererseits die institutionellen Gegebenheiten auf dem deutschen Aktienmarkt, beispielsweise der hohe Anteil der durch Banken ausgeübten Stimmrechte am Grundkapital, so daß es für Anleger sehr schwierig ist, ihre Interessen auf der Hauptversammlung durchzusetzen.
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Schieber, D. (2001). Abschließende Betrachtung und Ausblick. In: Die dezentrale Hauptversammlung. Deutscher Universitätsverlag. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83463-8_7
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Print ISBN: 978-3-8244-7352-6
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