Zusammenfassung
In den “Handlungsempfehlungen regionale Entwicklungskonzepte” des MWMT ist u.a. die Aussage enthalten, daß es “bei der Erstellung der regionalen Entwicklungskonzepte auf den selbstverantwortlichen Prozeß der Kooperation der relevanten Kräfte in den Regionen an(kommt)” (MWMT 1990, S. 1f.). Der Begriff der “relevanten Kräfte” wird dabei bewußt offen gehalten: “... die Landesregierung (will) den Kreis der Beteiligten nicht abschließend definieren”. Es wird in den Handlungsempfehlungen aber deutlich, daß mit den “relevanten Kräften” nicht nur die für politische Entscheidungen zuständigen, aus freien Wahlen hervorgegangenen und solchermaßen demokratisch legitimierten Gemeinde- und Stadträte, die Kreistage oder die Bezirksplanungsräte und die diesen Gremien jeweils zugeordneten Verwaltungseinheiten gemeint sind, sondern auch solche Kräfte, die nicht dem staatlichen oder kommunalen Politik- und Verwaltungsgefüge im engeren Sinne zuzurechnen sind.
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Heinze, R.G., Voelzkow, H. (1997). Gesellschaftliche Beteiligung. In: Heinze, R.G., Voelzkow, H. (eds) Regionalisierung der Strukturpolitik in Nordrhein-Westfalen. VS Verlag für Sozialwissenschaften. https://doi.org/10.1007/978-3-322-83285-6_12
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Print ISBN: 978-3-531-13025-5
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